Beim Bundesverfassungsgericht sind eine ganze Reihe von Wahlprüfungsbeschwerden eingegangen. Die genaue Zahl ist noch nicht bekannt gegeben.
Für die umfassendste Wahlprüfungsbeschwerde, die vom Herausgeber und der Redaktionen des Magazins Tichys Einblick (TE) in Karlsruhe eingereicht wurde, ist am letzten Donnerstag der fristgerechte Eingang bestätigt worden und das Aktenzeichen (2 BvC 15/23) der Beschwerde mitgeteilt worden.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wurde von Privatdozent Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau verfasst. Das Dokument der Wahlprüfungsbeschwerde wurde als PDF-Datei mit umfangreichen Hinweisen zu Sachverhalten der recherchierten, und dokumentierten Wahlfehler veröffentlicht.
Die Wahlbeschwerde richtet sich insgesamt gegen eine unvollständige Wahlwiederholung der Berliner Bundestagswahl in einzelnen Wahlkreisen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird in seiner Doppelstellung und -funktion als unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, und als der oberste Gerichtshof auf Bundesebene urteilen und über die Wahldurchführung in Berlin entscheiden.
Über die Auswirkungen auf die geplante Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar 2023 wird aktuell weiter berichtet.
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