Samstag, 14. Dezember 2024
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Baulöwe will bei Suhrkamp einsteigen

Suhrkamp Verlag - Eingang in der Pappelallee 78-79 in Prenzlauer Berg

Der nunmehr schon fast ewig währende Gesellschafter-Streit um Suhrkamp hat eine neue Runde hinter sich. Am 15. Januar 2014 bestätigte das Amtgericht Berlin-Charlottenburg den durch die Geschäftsführer der Mehrheitsgesellschafterin Suhrkamp GmbH & Co. KG und ihrem beratenden Insolvenzexperten Dr. Frank Kebekus vorgelegten Insolvenzplan.

Suhrkamp Verlag - Eingang in der Pappelallee 78-79 in Prenzlauer Berg
Suhrkamp Verlag - Eingang in der Pappelallee 78-79 in Prenzlauer Berg

Das Gericht urteilte dabei gegen den Widerspruch der Medienholding von Hans Barlach, der sich bislang noch immer vehement gegen die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft stemmte.

Prompte Reaktion von Hans Barlach

In einer Pressemitteilung reagierte Hans Barlach prompt auf das neue Urteil. Er wiederholte seine Kritik am Justizsystem und am neuen Insolvenzrecht und wiederholte seine schon bekannten harschen Worte gegenüber der alten abgelösten Suhrkamp-Geschäftsführung:

„Gegen den Widerspruch der Medienholding wurde heute am 15.01.2014 der durch die Geschäftsführer der Mehrheitsgesellschafterin der Suhrkamp GmbH & Co. KG und ihrem beratenden Insolvenzexperten Dr. Frank Kebekus vorgelegte Insolvenzplan durch das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestätigt. Die Bestätigung zeigt, wie unzureichend Gesellschafter, die nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind, durch das neue Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschützt sind. Bereits im September 2013 hat die Medienholding gegen Entscheidungen des Amtsgerichts, das weitreichende Eingriffe in ihre Grundrechte verfügt hat, Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Insolvenzverfahren wurde von den Geschäftsführern der Mehrheitsgesellschafterin des Verlages rechtsmissbräuchlich nur mit dem Ziel eingeleitet, um der Medienholding Rechte zu verweigern. Eine endgültige Bewertung der Insolvenzereignisse wird die Medienholding erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Sie wird ebenfalls prüfen, ob sie gegen den heute verkündeten Beschluss sofortige Beschwerde einlegt.

Sollte eine rechtskräftige Umwandlung der Suhrkamp Verlagsgruppe in eine AG erfolgen, erwartet die Medienholding vom neuen Aufsichtsrat, dass er seinen Pflichten gegenüber dem Verlag unbeeinflusst von der Mehrheitsaktionärin nachkommt und insbesondere einen qualifizierten Vorstand bestellt.“

Barlach erneuerte auch seine inzwischen schon „gebetsmühlenartig oft“ wiederholte Kritik:

„Die alten Geschäftsführer der KGs – Frau Unseld-Berkéwicz, Herr Dr. Landgrebe und Herr Dr. Sparr – sind für dieses Amt objektiv ungeeignet. Sie haben eigennützig nicht nur zwei wertvolle Verlage ohne Not in eine kostspielige und wertvernichtende Insolvenz geführt, sondern sie sind bereits im Dezember 2012 wegen schwerer Verletzungen ihrer Pflichten gegenüber dem Suhrkamp Verlag durch ein Urteil des Landgerichts Berlin als Geschäftsführer abberufen worden; nach Einschätzung der Medienholding wird dieses Urteil vom Kammergericht bestätigt werden. Die Medienholding ist zuversichtlich, dass die Verlage Suhrkamp und Insel unter einer neuen Führung schon bald wieder an die literarischen und wirtschaftlichen Erfolge der Ära Siegfried Unseld anschließen können.“

Jahrelanger Streit zwischen den Gesellschaftern

Barlach verschweigt jedoch: auch seine unfreundlichen Übernahmeversuche und jahrelangen Rechtsstreite mit der Witwe des Verlagsgründers Ulla Unseld-Berkéwicz haben zu erheblichen Kostenbelastungen des Verlages geführt – er ist mithin Mitverursacher der von ihm konstatierten Krise.
Barlach hatte seine Anteile am Suhrkamp Verlag 2006 gegen den Willen von Unseld-Berkéwicz erworben, die Verlegerwitwe legte daraufhin zuerst eine Klage ein. Die anschließenden jahrelangen Klagen und Gegenklagen haben schließlich zu einer internen Verschuldung der Suhrkamp GmbH & Co. KG mit ihren Gesellschaftern geführt.
In einem zähen und verbissenen Streit gab es 10. Dezember 2012 ein Urteil des Berliner Landgericht, das inzwischen in die deutsche Literaturgeschichte eingangen ist, als es urteilte, dass Ulla Unseld-Berkéwicz nicht länger Geschäftsführerin des Suhrkamp Verlags sein darf.

Doch Ulla Unseld-Berkéwicz hält 61% der Gesellschafteranteile – und wollte sich dem Urteil nicht einfach beugen. Der Weg in die Plan-Insolvenz wurde mit mehreren Experten als Ausweg gut vorbereitet. Der Insolvenzplan sollte zum strategische Befreiungsschlag für den renommierten Verlag werden:

Durch Umwandlung der Rechtsform der durch Streit insolventen Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft werden die persönlich verfeindeten Gesellschafter in eine aktienrechtliche Konstruktion gezwungen, die die Verlagsgruppe gegenüber persönlichen Interessen der Gesellschafter unempfindlicher macht.
Gleichzeitig erzwang die Insolvenz die Auflösung der gegeneinander aufgebauten Verbindlichkeiten.
Die Familienstiftung verzichtete auf rund 4,5 Mio. € Forderungen, Barlach mußte über 2 Mio. € abschreiben.

Das Aktienrecht belässt nun die Kapitalanteile in prozentualer Höhe: die Familienstiftung um Ulla Berkéwicz hält dabei auch künftig 61 Prozent. Gesellschafter Barlach ist mit seiner Medienholding weiter mit 39 Prozent beteiligt.
Streit muß künftig auf der jährlichen Hauptversammlung ausgetragen werden, dort liegen die Stimmrechte im Verhältnis der Kapitalanteile. Barlach verliert damit erheblich an Einfluß.

Barlach plant den nächsten Coup

In der neuen Pressemitteilung ließ Barlach noch eine Nachricht verlauten:

„Der Verwaltungsrat der Medienholding AG ist kürzlich um den Berliner Unternehmer Dirk Möhrle (Möhrle Group, Berlin) erweitert worden. Vertreten durch die Verwaltungsratsmitglieder Dirk Möhrle, Carl Ulrich Mayer und Hans Barlach wird die Medienholding zukünftig in einer neuen Suhrkamp Verlag AG als Gesellschafter eine konstruktive und aktive Aktionärsrolle übernehmen. Sie stünde dann der neuen Suhrkamp Verlag AG auch für notwendige Kapitalerhöhungen zur Verfügung.“

Barlach will sich damit als möglicher finanzkräftiger Anteilseigner positionieren, der bei einer möglicherweise notwendigen Kapitalerhöhung sein Engagement erhöhen kann. Gleichzeitig signalisiert er damit, den Streit fortführen zu wollen.
Insider waren davon ausgegangen, Barlach sei durch die Planinsolvenz und den Forderungsverzicht finanziell angeschlagen und möglicherweise in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Der Einstieg von Möhrle sorgt nun jedoch für eine gefüllte Kriegskasse.

Dirk Möhrle ist ein alter Bekannter von Barlach, den er schon von seinem Lieblingsprojekt in Berlin-Mitte kennt: dem Kunsthof Berlin in der Oranienburger Straße 27.
Dirk Möhrle (50) ist Sohn des früheren Eigners der früheren Baumarkt-Kette MAX BAHR, die dieser 2007 an den Konkurrenten PRAKTIKER verkaufte.
Dirk Möhrle hatte die Baumarktkette bis zum Verkauf bereit sieben Jahre lang erfolgreich gemanagt.
Nach der Insolvenz von PRAKTIKER im Sommer 2013 bildete Möhrle mit der Dortmunder Baumarkt-Kette Hellweg ein Konsortium, um 73 Stammmärkte von MAX BAHR wieder zu übernehmen. Das Kaufangebot lag bei 100 Mio. € – kam jedoch nicht zum Zuge. PRAKTIKER und MAX BAHR wurden dennoch zerschlagen.

Doch Möhrle investiert nicht nur in Immobilien – er ist auch Medienunternehmer und Gesellschafter der Impulse Medien GmbH, der sich im eigenen Wirtschaftsmagazin abfeiert.

Möhrle teilt seinen Kunstsinn mit Hans Barlach und ist Investor des Kunsthof Berlin und will nun helfen, damit Barlach sich künftig auch in der Suhrkamp AG durchsetzen kann.

Klar wird damit auch, dass Barlach seine Klagen fortsetzen wird, die längst ganze Juristenseminare und Fachtagungen zum Insolvenzrecht beschäftigen. Er fühlt sich nämlich in seinen verfassungsgemäßen Rechten als Anteilseigner beschnitten und wird auch gegen das letzte Urteil vom 15.1.2014 Widerspruch einlegen.

Altes Ziel – Neue Taktik

Barlachs neues Ziel ist nun offenbar eine personelle Beteiligung am neuen Vorstand der Suhrkamp AG. Sobald eine rechtskräftige Umwandlung der Suhrkamp Verlagsgruppe in eine AG erfolgt ist, erwartet er vom neuen Aufsichtsrat, „dass er seinen Pflichten gegenüber dem Verlag unbeeinflusst von der Mehrheitsaktionärin nachkommt und insbesondere einen qualifizierten Vorstand bestellt.“

Im Klartext heißt das: er will Ulla Unseld-Berkéwicz aus dem Vorstand heraushalten, und sich selbst im Fall notwendiger Kapitalerhöhungen weiteren Einfluß und Macht durch zusätzliches Geld sichern.

Der Streit zwischen den Anteilseignern wird damit auch innerhalb der künftigen AG weitergehen.

Parkplätze bei Suhrkamp
Leere Parkplätze für Suhrkamp: wer wird Vorstand der Suhrkamp AG?

Suhrkamp sammelt weiter Erfolge auf dem Buchmarkt

Das Jahr 2013 war für die Suhrkamp Verlage ein erfolgreiches Jahr, mit vielen Auszeichnungen und Preisen für die Autorinnen und Autoren.
Es ist mehr als bemerkenswert, wie hier im Verlag trotz der unternehmenspolitischen Fährnisse mit hoher Energie und Kraft gute, beste und einzigartige Bücher produziert werden.

Nicht ausgeschlossen auch, dass sich Verlagsleitung und Lektorate dabei mitunter auch feinsinniger Gedanken erfreuen, wenn ein Buch wie „Thomas Bernhard: „Der Weltverbesserer“ als gezeichnete Graphic Novel erscheint.

Dieses Buch, zwischen Tragödie und Komödie angesiedelt, ist nicht nur »… der finsterste und zugleich komischste Bernhard, den es je gab.« (FAZ) – Es ist auch eine tiefschwarze Allegorie auf eine unglückliche Ehe zwischen „Ulla und Hans“.

Kein schlechtes Bild: ist der von Nicolas Mahler skizzierte Weltverbesserer nicht das genaue Abbild jenes Hans Barlach, der unbedingt die Suhrkamp-Welt um jeden Preis verbessern will? m/s

Thomas Bernhard: Der Weltverbesserer – Leseprobe

m/s