In unmittelbarer Nähe des Wohngebietes in Französisch Buchholz (West) mit Ein- und Zweifamilienhäusern werden im Auftrag des Berliner Senats auf der „Elisabeth Aue“ auf einer Fläche von ca. 22.000 m² seit zwei Wochen umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt. Das Gelände befindet sich neben der Buswendeschleife an der Blankenfelder Straße / Buchholzer Straße. Es ist durch Bauzaun gesichert der Zutritt ist untersagt. Das Baufeld hat weder ein vorgeschriebenes Baustellenschild noch einen Verwweis auf die zuständige Baugenehmigungsbehörde.
Die Baufirma ist kaum erkennbar, auch sie trägt nicht mit Firmenschildern zur Transparenz bei. Die bei Westwind über die Baustelle wehenden Staubschleier haben bis weit ins Wohngebiet Anwohner, Häuser und Autos eingestaubt. Maßnahmen zum Arbeits- und Nachbarschaftsschutz wurden nichz unternommen.
Bei geordneter Bauausführung hätte etwa das Bewässern der Flächen eine weitgehende Staubbindung bewirkt. Inzwischen hat der Regen für Linderung gesorgt, doch schon nach wenigen Sonnenstunden entsteht das Staubproblem erneut.
Bedenkliche Umstände des Baufeldes
Jügen Lang, Grundbau-Ingenieur und einer der betroffenen 50 Anwohner klagt: „Zu DDR-Zeiten wurde dieses Gelände als Rieselfeld benutzt und ist noch immer mit Schwermetallen belastet. Bauarbeiten wurden ohne Baugenehmigung begonnen. Nach Aussage des Berliner Senats liegt auch kein Bodengutachten über die Altlasten der Rieselfelder vor. Sollten die Immissionen überschritten sein, dann wäre das grob fahrlässig und Körperverletzung.“
Besonders wird von Anwohnern eine Geruchsbelästigung beklagt: „Zudem riecht es seit einigen Tagen immer wieder nach Chemie.“
Ist Senator Geise mit dem Baurecht überfordert?
Erst aus der Presse war zu erfahren, dass auf diesem Gelände Unterkünfte für 1000 Flüchtlinge mit einer Nutzungsdauer von drei Jahre entstehen sollen.
Eine Anwohnerbeteiligung gab es nicht – die Beteiligung am Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) betraf die zukünftige Stadtentwicklung, nicht aber explizit die Baumaßnahme für die Flüchtlingsunterkünfte.
Der Deutsche Städte und Gemeindebund hat für die auf drei Jahre befristete Errichtung mobiler Flüchtlingsunterkünfte eine Erleichterung im Bauplanungsrecht bis Stichtag 31.12.2019 beschlossen. Diese Regelungen wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Rundschreiben II E Nr. 45/2015 bestätigt. In diesem Rundscheiben wird in Punkt 4.2 Absatz 12 geschrieben:
„Gleichwohl sind nachbarliche Interessen und öffentliche Belange zu würdigen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt sein, jedoch kann bei befristeten Unterkünften, anders als bei dauerhaften Unterkünften, stärker auf die aktuell
tatsächlichen Umweltimmissionen abgestellt werden … „
Der Bau von Flüchtlingsunterkünften ist zwar baurechtlich erleichtert worden, dennoch ist das geltende Bau- und Umweltrecht recht einzuhalten. Dazu gehören auch die Sorgfaltspflichten, Nachbarschaftsschutz bei Bauemissionen und die Ermittlungspflicht nach GefahrstoffVO bei bekannten Schadstoffverdacht.
Jügen Lang hat die Beschwerden der Anwohner zusammengefasst:
„Die Senatsverwaltung hat es versäumt, die Anwohner der Wohngebiete von Französisch Buchholz über die Errichtung der mobilen Flüchtlingsunterkünfte zu informieren. Deshalb haben wir uns bei Baubeginn mit der Senatsverwaltung telefonisch in Verbindung gesetzt. Über die Anzahl der Flüchtlinge mit Angabe wieviel davon Familien oder Einzelpersonen sind und über die Nationalitäten werden uns keine Auskünfte erteilt.“
Lang erinnert auch an die Lage im Neubaugebiet Französisch Buchholz: „Im Neubaugebiet von Französisch Buchholz-West leben ca. 5000 Menschen mit einer schon jetzt nicht ausreichend vorhandenen sozialen Infrastruktur. Es gibt zu wenige Schulplätze, wogegen erst im März 2016 demonstriert wurde. Auch Kitaplätze sind längst nicht mehr ausreichend. Vorausgesetzt es werden 1000 Personen in die Wohncontainer ziehen, dann würden die Wohnverhältnisse und die soziale Infrastruktur noch erheblicher beeinträchtigt.“
Unter den Anwohnern und Betroffenen in Französisch Buchholz wächst der Ärger. Einige haben auch schon Rechtshilfe eingeholt und lassen prüfen, ob der Neubau der Container-Unterkünfte per Eilantrag und einstweiliger Verfügung gestoppt werden kann.
Lang hofft nun auf die Unterstützung durch die Öffentlichkeit, denn die Pankower Bezirkspolitiker haben sich noch nicht um die neue Problemlage gekümmert: „Wir bitten dringend um Ihre Unterstützung, damit die Senatsverwaltung uns die entsprechenden Auskünfte über die aktuellen Bauvorhaben gibt. Jeder Anwohner hat das Recht auf Information.“