Eine längst überfällige Rechtsverordnung erleichtert künftig den Wohnungsneubau und den Kampf gegen den Wohnungsmangel.
In der heutigen Sitzung des Senats am 26.Oktober 2021 wurde auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, beschlossen, Berlin per Rechtsverordnung gesamtheitlich als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen.
Durch diese Rechtsverordnung auf Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetzes, erhält Berlin neue rechtliche Instrumentarien im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Die rechtlichem Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert.
So begründet die Rechtsverordnung ein gemeindliches Vorkaufsrecht an bestimmten brachliegenden oder unbebauten Grundstücken. Zudem erleichtert sie Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sowie die Anwendbarkeit städtebaulicher Gebote, insbesondere des Baugebots.
Im Anschluss an die heutige Sitzung geht die Rechtsverordnung dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme binnen eines Monats zu. Anschließend folgt der zweite Senatsdurchgang. Die Verordnung erlangt durch die Veröffentlichung im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt Rechtskraft. Die Begründung der Rechtsverordnung wird im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Ein Inkrafttreten ab dem 1.1.2022 ist damit sehr wahrscheinlich.
Die neue Rechtsverordnung ist zeitlich befristet. Am 31. Dezember 2026 wird die Rechtsverordnung nach § 201 a BauGB außer Kraft treten. Dies ist der nach § 201 a Satz 5 BauGB letztmögliche Zeitpunkt für das Außerkrafttreten.