Donnerstag, 28. März 2024
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Berliner Schulen bekommen künftig Schulsozialarbeiter_innen

Ausbau der Schulsozialarbeit

Der Landeselternausschuss (LEA) hat sich seine Forderungen nach einen flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit bekräftigt und begrüßt ausdrücklich die heute kommunizierte Verankerung zum flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit im Haushaltsentwurf für den kommenden Doppelhaushalt. Der Plan: ab Sommer 2021 soll jede Berliner Schule mindestens einen Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin bekommen. Wenn der Haushaltsgesetzgeber dem zustimmt, wird somit auch eine langjährige Forderung des Landeselternausschusses erfüllt. Allerdings müssen die Berliner Bezirke auch mitziehen.

Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschuss konkretisierte die Forderungen in dem Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, an die Senatsverwaltung für Finanzen und an die Bezirksstadträt*innen für Jugend und Schule. Die Bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus wurden nachrichtlich informiert.

Problemlage: Personalmangel in Jugendämter und schlechte Zusammenarbeit mit Schulen

Die Problemlage besteht aus Sicht des LEA in der derzeit schlechter werdende Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, die zu Lasten der Kinder, der Familien und zunehmend auch zu Lasten der Klassenverbände und des Schulbetriebs geht. Ausweg ist eine signifikante Verbesserung der Personalsituation in den Jugendämtern. Auch die Fallzahlen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter müssen wieder deutlich reduziert werden.

Beschluss des LEA vom 25.10.2019 zu Verbesserung und Stärkung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Der Landeselternausschuss forderte auf seiner Sitzung am 25. Oktober 2019 die zuständigen Bezirkstadträtinnen und -stadträte für Jugend und Schule/Bildung, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Finanzen auf, gemeinsam die Personalsituation in den Jugendämtern dringend signifikant zu verbessern und eine funktionierende Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schulen zu ermöglichen.

Der LEA beklagt im Einzelnen:

„Berliner Schulen klagen zunehmend über eine schlechter werdende Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, was zu Lasten der Kinder, der Familien und zunehmend auch zu Lasten der Klassenverbände und des Schulbetriebs geht.

Verfahren dauern zu lange, Förderbedarfe werden oft nicht zeitnah und in ausreichendem Umfang ermittelt und die notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen werden oft erst zu spät oder gar nicht installiert. Von einer Gefährdung des Wohls der betroffenen Kinder aufgrund dieser vom Berliner Senat zu verantwortenden Situation muss zunehmend ausgegangen werden. Die so entstandenen Probleme dürfen nicht auf dem Rücken von Schülerinnen und Schülern, Familien, pädagogischem Personal in den Schulen und der Gesundheit der Jugendamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter ausgetragen werden.

Der Landeselternausschuss Berlin sieht die Verantwortlichkeit für die genannten Probleme ausdrücklich nicht beim vorhandenen Personal der Jugendämter, sondern in der strukturellen Unterausstattung der Jugendämter durch den Senat und die Bezirksämter. Da diese Probleme mittlerweile berlinweit bestehen, wendet sich der Landeselternausschuss direkt an alle Beteiligten.“

Konkrete Forderungen des Landeselternausschuss

• Eine signifikante Verbesserung der Personalsituation in den Jugendämtern. Die Fallzahlen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter müssen wieder deutlich reduziert werden.

• Eine bessere inhaltliche Durchdringung des Bedarfs von „auffälligen“ Schülerinnen und Schülern sowie deutlich schnellere und zielgerichtete Installationen von Hilfsmaßnahmen durch die Jugendämter. Dafür müssen auch entsprechende Angebote ausgebaut werden, damit es hier seitens der Träger dieser Angebote nicht zu Überlastungen und langen Wartezeiten kommt.

• Eine deutliche Verkürzung der Verfahrenswege zwischen allen beteiligten Institutionen (Schulen, Jugendämter, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, SIBUZ etc.). Hierzu sollen sowohl die Verfahrensabläufe, als auch die Kommunikationskanäle auf Effektivität geprüft werden.

• Der Senat muss auf eine Verbesserung der Personalsituation in den zuständigen Einrichtungen zur medizinischen Diagnostik hinwirken, da die Diagnostik dort teilweise erst nach mehrmonatigem Verzug erfolgen kann, was die Verfahren zusätzlich verlängert.

• Eine Sicherstellung telefonischer und schriftlicher Erreichbarkeit der Jugendämter für die Schulen. Diese ist oft nicht im ausreichenden Maße gegeben.

• Die Sicherstellung der Teilnahme der Jugendämter an Sitzungen der Beratungsteams der Schulen und eine unbedingte Sicherstellung der Teilnahme an Schulhilfekonferenzen.

• Eine Sachstandsabfrage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in den Schulen im Bezug auf die Qualität der Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt. Die genannten Probleme bestehen berlinweit, jedoch variiert ihr Ausmaß zwischen den Bezirken und Schulen. In der Konsequenz der Sachstandsabfrage soll eine differenzierte und schul- bzw. bezirksamtsbezogene Problemanalyse und Problemlösung ermöglicht werden.

m/s