Am 1. April 2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß erklärte dazu:
„Vor zehn Jahren haben wir das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Die Kinder aus einkommensschwachen Familien haben seitdem eine Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Mitschülern in der Schule am Mittagessen oder an Klassenfahrten teilzunehmen, Freizeitveranstaltungen zu besuchen oder Nachhilfeunterricht zu beanspruchen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern eine echte Teilhabe in der Schule und am Gesellschaftsleben.“
Nach Ansicht von Weiß hat sich das Bildungs- und Teilhabepaket bewährt. Der Bundestag hat in der Folge nicht nur regelmäßig den Regelsatz erhöht, sondern alle Leistungen kontinuierlich der aktuellen Lebenssituation angepasst. Weiß lobte das Paket: „Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stehen auch in schwierigen Zeiten zu den hilfebedürftigen Familien und handeln lösungsorientiert und effizient.“
Kinderarmut ist kein Aprilscherz: Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt „Murks“
Der Paritätischen Wohlfahrtsverband sieht das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“, das auf Druck des Bundesverfassungsgerichts von der Bundesregierung eingeführt wurde, um armen Kindern mehr Teilhabe zu ermöglichen, als komplett gescheitert an.
Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Verband. Trotz mehrfacher Nachbesserungen, zuletzt über das so genannte „Starke Familien Gesetz“, gehe das Paket nachwievor an der Lebenspraxis armer Kinder und ihrer Familien weitgehend vorbei.
Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands sagte dazu: „Das Bildungs- und Teilhabepaket war von Anfang an komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei konzipiert und zum Scheitern verurteilt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung nach zehn Jahren ernüchternder Praxiserfahrung und entgegen dem Rat vieler Expert*innen immer noch an diesem sozialpolitischen Murks festhält.“
Bildungs- und Teilhabepaket kommt nicht bei allen an
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird seit 2011 benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 10 Euro (seit dem 1. August 2019: 15 Euro) für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Musikunterricht und die Teilhabe an Freizeiten in Aussicht gestellt. Obwohl die Leistungen praktisch nur einem Teil der Jugendlichen zu Gute kommen, wurden Regelsatz-Bestandteile im Gegenzug für alle Kinder und Jugendlichen pauschal gestrichen. Auch knapp zehn Jahre nach Einführung profitieren laut einer Studie des Paritätischen nur bis zu 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht.
Durch Corona sei der akute Handlungsbedarf noch einmal bitter zu Tage getreten, betont der Verband. „Homeschooling und andere coronabedingte Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben deutlich gemacht, wie schwierig die Lage einkommensarmer Eltern ist. Es fehlt schon im normalen Alltag vorne und hinten an Geld, um den Kindern eine unbeschwerte Kindheit und ein Mindestmaß an Teilhabe zu ermöglichen, in der Pandemie hat sich die Not potenziert“, so Hesse. So richtig und wichtig es gewesen sei, dass Arbeitsminister Hubertus Heil inzwischen den Weg frei gemacht habe für die Kostenerstattung von Laptops für einkommensarme Schüler*innen, so wenig können solche Einzelmaßnahmen darüber hinwegtäuschen, dass es grundlegender Reformen bedarf, um Kinderarmut wirksam abzuschaffen.
Kindergrundsicherung gefordert
„Was es braucht, ist politischen Mut, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden, und den politischen Willen, Kinderarmut wirklich zu stoppen“, fordert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.“
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