Ein Mieter, der sich nach Modernisierungsarbeiten die Miete nicht mehr leisten kann, darf vom Vermieter nicht ohne weiteres auf eine kleinere, preiswertere Wohnung verwiesen werden. Das Urteil kommentiert Gastautorin Susanne Rüster in der Berlin-Mitte Zeitung.
Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
Mieterhöhung nach Modernisierung bei Härtefall fraglich - Foto: Pixabay