Samstag, 14. Dezember 2024
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Bundesrat will Überprüfung der „Schall 03“

Kesselwagenzug in Pankow

Der deutsche Bundestag hatte die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit Vorlage zu den Berechnungsvorschriften für den Schienenlärm „16. BImschV/Schall03-2012“ noch kurz vor der Sommerpause beschlossen. Am 19. September 2014 befasste sich der Bundesrat in seiner 925. Sitzung mit dem Thema.

Kesselwagenzug in Pankow
Kesselwagenzug in Pankow: infernalisch laute Leerfahrt nach Schwedt/Oder

Teilerfolg – mit langen Prüfungen und 10 Jahresfrist

Zumindest ein Teilerfolg wurde erzielt. Die „Schall 03“ kommt auf den Prüfstand. Doch die Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung-16.BImSchV) wird nicht sofort grundlegend geändert.

Der Bundesrat beschloss, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

„Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre … (einsetzen: Jahreszahl des zehnten auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres) und dann fortlaufend alle zehn Jahre dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführung der Verordnung.“

Praktisch gesehen kann sich die Bundesregierung damit bis 2025 Zeit nehmen, wenn die Bürger nicht vorher Druck machen.

Die Begründung nimmt sich zunächst wie ein Zynismus für alle Betroffenen aus, die Nachts vom Bahnlärm geweckt werden:

„Begründung:
Zurzeit gibt es zahlreiche Fragestellungen, die bis zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung noch nicht abschließend geklärt werden konnten, z.B.die Gewährleistung eines ausreichenden Nachtschlafs beim Schienenverkehr, der Umrüstungsgrad der Güterwagen mit Verbundstoff-Klotzbremsen sowie die Emissionsansätze beimSchienenverkehr. Auch besteht lang fristig die Notwendigkeit, harmonisierte Berechnungsmethoden bzw. eine umfassende Gesamtlärmbetrachtungeinzuführen. DieErfahrungen aus der Praxis sowie die
Ergebnisse der aktuellen Forschung sollten zukünftig in der 16.BImSchV laufend Berücksichtigung finden.“

Zumindest ist aber der Fingerzeig enthalten, dass neuere Forschungen und Erkenntnisse auch fortlaufend berücksichtigt werden können.

VTG - Kesselwaggons - Foto: Pressefoto
VTG – Kesselwaggons – Foto: Pressefoto

Prüfaufträge an die Bundesregierung

Doch der Bundesrat hat die Bundesregierung zu umfangreichen Prüfaufträgen aufgefordert. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat einen dicken Aufgabenzettel in Sachen Schienenlärm vorgelegt bekommen:

„1.a) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob der gesunde Nachtschlaf an Schienenwegen durch die Regelungen der 16. BImSchV in Verbindung mit den Schallschutzmaßnahmen der 24. BImSchV hinreichend sicher gestellt ist oder ob neue Kenngrößen zur Beurteilung der Aufwachreaktionen erforderlich sind.“

Alexander Dobrindt (CSU) Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur - Pressefoto: Henning Schacht
Alexander Dobrindt (CSU) Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur – Pressefoto: Henning Schacht

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auch angesichts der bereits
erfolgten diversen Befassungen inanderen Gremien die eventuell dazu notwendigen Forschungsvorhaben zügig auf den Weg zu bringen.“

Ferner wird das Verkehrsministerium aufgefordert, die Entschließung des Bundestags vom 24. Juni 2014 umzusetzen, wonach geprüft werden soll „welche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der „sehr komplexen Algorithmen“ der Schall 03 bereitgestellt
werden (ET-Drucksache 18/1871).“

Durch eine Verbesserung und „messtechnische Validierung der Berechnungsvorschrift Schall 03 [2014]“ erhofft man sich auch, ein zu
„deutlich höheres Maß an Akzeptanz der Betroffenen fiir die Schall 03 [2014] erreichen.“

VTG Tankkesselwagen
VTG Tankkesselwagen alter Bauart: laut und rostig – ein Auslaufmodell

Ohrfeige für die Techniker

Die für die Aufstellung der Berechnungsvorschrift Schall 03 [2014] verantwortlichen Techniker werden praktisch vom Bundesrat regelrecht „abgewatscht“:

„3. Der Bundesrat stellt fest, dass die bisher zur neuen Schall O3 verfügbaren Testaufgaben zur Überprüfrmg der korrekten, ermessensspielraumminimierten und damit qualitätsgesicherten Implementierung der neuen Schall 03 in Softwareprogrammen diesen Zweck nicht erfüllen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Testaufgaben zur Qualitätssicherung der Software fiir die Berechnung der Beurteilungspegel fiür Schienenverkehrswege vorzulegen. Die Testaufgaben sind so zu gestalten, dass sie eine Prüfung der Software nach DIN 45687 erlauben, damit für den Vollzug qualitätsgesicherte Soflware zur Verfügung steht.“

Ferner drängt der Bundesrat auf eine EU-konforme Harmonisierung:
„4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierrmg zu prüfen, ob die Vorlage gemäß Artikel 8 der Richtlinie 98/34/EG als technische Vorschrift bei der EU vor Inkrafttreten zu notifizieren ist.“.

Damit haben die Bundesländer die umfangreichen Bedenken zur Neufassung der “Schall 03″ genannten Richtlinie zur Lärmmessung vollständig ernst genommen und fordern nun deren Überprüfung.

Für die Schienenlärmbetroffenen ist damit ein wichtiger Schritt getan, der auch schon Wirkungen bei konkreten Planungsverfahren nach sich ziehen wird, weil die Bemessungsgrundlagen der Bahn-AG nun grundlegend in Frage gestellt sind.

Kesselwagen-Zug auf Leerfahrt nach Schwedt/Oder

Bahnbrechendes Urteil in München

Am 1.9.2014 wurde ein Urteil des Landgericht München bekannt, das weitere Hoffnung macht: Erstmals wird die Bahn verpflichtet, den Schienenlärm zu reduzieren und Schadensersatz zu leisten.

RA Mathias Möller-Meinecke meinte dazu: „Ein bahnbrechendes Zivilurteil fordert erstmals in Deutschland aktive Schallschutzmaßnahmen, wie etwa eine Halbierung der Geschwindigkeit der 25 Güterzüge pro Nacht, und gewährt auch erstmals einen Anspruch auf Geldersatz für die Einschränkung der Wohnnutzung durch Bahnlärm“.

Im vorliegenden Fall hatten 4 Musterkläger aus Riem und Trudering stellvertretend für tausende von Anliegern am Münchner Nordring („Eisenbahnstrecke 5560“) obsiegt (Aktenz. 10 O 2798/10).

Die Bahn hat allerdings Berufung eingelegt – denn hier gibt es einen besonders kuriosen Fall: Die Bahn konnte dem Gericht keine Betriebsgenehmigung für die alte Vorkriegs-Strecke vorlegen.

Diese sei „wohl in den Kriegswirren verloren gegangen“, sagt ein Bahnprecher vor Gericht. Auch das Eisenbahnbundesamt fand in seinen Archiven nichts dazu.

Das Gericht entschied daraufhin: „Die Strecke ist somit auch nicht als Bestandsstrecke zu werten, sondern quasi als Neubau.

Folgerung: „Bei einer solchen Neubaustrecke haben die Anwohner ein verbrieftes Recht darauf, ausreichend vor dem Lärm der vorbeiratternden Züge geschützt zu werden.“

Das neue Grundsatzurteil eröffnet nun Bahnanliegern bundesweit einen „wirksamen Schallschutz“. Und auch in Berlin wird man nun wohl noch einmal die ganz alten Bahnakten durchsuchen!

Weitere Informationen:

Bundesrat – 319-14
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)