Samstag, 20. April 2024
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DITIB auflösen – Islamische Körperschaft neu begründen!

DITIB Zentralmoschee in Köln - Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 -via Wikimedia Commons)

/// Kommentar /// – Der türkische Staat mißbraucht die deutsche Religionsfreiheit und das deutsche Vereinsrecht, indem er im Staatsauftrag Imame an die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V . – DITIB“ entsendet, und Gemeindemitglieder mit Terrorismusverdacht überzieht und ausforscht. Die Ausrichtung der DITIB als religiöse Vereinigung ist damit in ihrer inneren und gesellschaftlichen Verfaßtheit als demokratische Institution korrumpiert worden.

Der türkische Staat nutzt die religiöse Institution zur staatlichen Agententätigkeit auf deutschen Boden – und verstößt damit gegen Grundsätze der deutschen Verfassung und staatlichen Ordnung. Es ist sogar der Versuch, einen „nebenstaatliches Gewaltmonopol“ in Deutschland aufzubauen.

Die türkische DITIB wird damit zur Einrichtung eines türkischen Parallel-Staates unter der Flagge des deutschen Vereinsrechtes.

Gegen diese Zweckentfremdung und äußere staatliche Intervention des türkischen Staates muss es eine geeignete und nachhaltige Antwort geben. Wegen äußerer Fremdbestimmung liegt eine rechtswidrige vereinsrechtliche Konstruktion vor, die ein Verbot rechtfertigen.
Nach deutschem Vereinsrecht dürfen Vereine dürfen nur ihren Mitgliedern verpflichttet sein, und damit ist allein eine Mitgliederversammlung das höchste Organ, das den Vorstand wählt und Weisungsbefugnisse im Namen des Vereins erteilt.

Die staatlichen Aufsichtsbehörden sollten nun prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot und eine Auflösung der DITIB-Vereine vorliegen.

Chance zur Neuordnung der islamischen Religions-Gemeinschaften in Deutschland

Die Auflösung und Liquidation der DITIB und ihres Vereinsvermögens erfordert einen unausweichlichen staatlichen Eingriff, der gleichzeitig als zukunftsgerichtete Chance zur rechtlichen Neuordnung der islamischen Religions-Gemeinschaften in Deutschland begriffen werden kann.

Mit dem Verbot von DITIB sind das Vermögen und die Gebäude einzuziehen und in eine treuhänderische Verwaltung eines Liquidators zu geben. Um eine völlige Insolvenz und einen Vermögensverlust zu vermeiden, sollte der künftige Liquidator eine treuhänderische Funktion erhalten, und das DITIB-Vermögen und die Gebäude der DITIB-Moscheen in eine neu zu gründende „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ überführen, die mit Liquidator und Aufsichtsrat besetzt wird.

Das rechtliche Konzept des Kirchenrechtes sollte auch für die neue „islamische Körperschaft“ angewendet werden.

Sobald alle Rechtsakte, Vermögensklärung und Grundbuchumschreibungen erfolgt sind, sollten nach und nach „unabhängige islamische Geistliche und Intellektuelle“ in die „islamische Körperschaft“ berufen werden, damit diese eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach deutschen Krchen-Staatsvertragsrecht anstreben kann.

Dabei ist zu prüfen, wie eine demokratische und rechtliche Beteiligung aller islamischen Gemeinden in Deutschland an der neuen Körperschaft geregelt werden kann, damit künftige staatliche Zuwendungen und Steuern paritätisch für alle Gemeinden geordnet werden können.

Die staatlich angestoßene Neuordnung ist der einzige Weg, um gegen autoritäre und äußere Einflüsse des türkischen Staates eine
Antwort der Zivilgesellschaft entgegen zu stellen, die Rechtsstaat und Werteordnung schützt.

Die DITIB-Krise sollte als eine große Chance zur Etablierung eines europäisch geprägten freien und toleranten Islam genutzt werden.

Inzwischen leben in Deutschland rund 4,7 Millionen Muslime, die eine rechtliche Gleichbehandlung mit christlichen Religionsgemeinschaften verdienen. Alle Muslime in Deutschland sollten sich eine selbstverwaltete tolerante religiöse Kultur aufbauen dürfen.

Um den Aufbau einer „islamischen Körperschaft“ zu fördern, sollte auch eine spätere Schenkung einer Islam-Universität in Ausssicht gestellt werden, die weltweit Imame ausbilden kann.

Deutschland sollte sich offensiv gegen einen archaisch-autoritären Islam positionieren, und sich gemeinsam mit den fortschrittlichen islamischen Gemeinschaften weltweit gegen strukturelle Unterentwicklung und Unterdrückung wenden.

Der Zukunftspfad sind Taten, die den Rahmen für eine kluge, abgewogene, sozioökonomisch durchdachte und zivilgesellschaftliche Reformpolitik und ein „Strategic Framework for Inclusive Growth and Sustainable Development“ einer Agenda 2063 eröffnen.

Sozialliberale Partei
Sozialliberale Zukunfts-Agenda 2063: Toleranz und Interkultur der Religionen als Bedingung für nachhaltige Entwicklung – Mehr Informationen: info@sozialliberalepartei.de