Für Kinder mit einem Geburtsdatum zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 ist die Zeit der Grundschulanmeldung gekommen. Vom 10. bis 21. Oktober 2022 müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder, die zum Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werden, an der Einzugsbereichsschule anmelden.
Welche Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung mitbringen?
• die eigenen Personalpapiere,
• die Geburtsurkunde des Kindes,
• sonstige Personalpapiere des Kindes,
• Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung („Hortbereich“), wenn dies gewünscht ist,
• ggf. für die Förderung des Kindes hilfreiche Unterlagen.
Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch.
Was passiert nach der Anmeldung?
Die Schulplätze vergibt das bezirkliche Schulamt. Die reguläre Unterrichtszeit für Schulanfängerinnen und Schulanfänger beginnt am Montag, 4. September 2023. In der Regel findet eine Einschulungsfeier am Samstag, 2. September 2023 statt.
Alle Schulanfängerinnen und -anfänger haben Anspruch auf einen Hortplatz und können die ergänzende Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen. Für gebundene Ganztagsschulen muss der Bedarf für die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung nachgewiesen werden.
Weitere Informationen:
Antragsformulare online: www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.
Häufige Fragen: Sind Abweichungen von der Anmeldefrist möglich?
Vorzeitiger Schulbesuch:
Eltern, deren Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 geboren ist, können bei der zuständigen Grundschule einen „Antrag auf vorzeitige Aufnahme“ in die Schule stellen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Zurückstellung
Wünschen Eltern eine Zurückstellung ihres Kindes von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr, so können sie dies auf dem Antragsformular zur Grundschulanmeldung beantragen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Kita beizulegen. Die regionale Schulaufsicht im Bezirk Spandau entscheidet über den Antrag. Die Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.
Aufnahme in eine andere Schule
Wenn Eltern eine andere Schule für ihr Kind wünschen, melden sie ihr Kind zunächst bei der zuständigen Schule an. Dort beantragen sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule. Dieser Antrag ist zu begründen.
Zuständigkeit im Bezirksamt Spandau
Das Schul- und Sportamt des Bezirks ist nach dem Bezirksverwaltungsgesetz zuständig für die Aufgaben Schulträgerschaft und Förderung des Sports.