Der Berliner Senat hat aufgrund zunehmender Infektionen mit SARS-CoV-2 die achte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.
Um Ansteckungen zu vermeiden, ist nur jede Person angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.
Eine Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in den zehn benannten Einkaufsstraßen (Tauentzienstraße, Wilmersdorfer Straße, Kurfürstendamm, Altstadt Spandau, Bergmannstraße, Schloßstraße, Friedrichstraße, Karl-Marx-Straße, Bölschestraße, Alte Schönhauser Straße).
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll auch für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes gelten, die im Innenraum stattfinden.
Die erlaubte Personenzahl ist im privaten Raum nach § 1 Abs. 3 auf den Personenkreis von zwei Haushalten oder einem Haushalt plus fünf weiteren Personen begrenzt.
Bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl auf 25 begrenzt.
Erkältung, Grippe – oder Corona?
Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken.
Die Vorschriften der geänderten Infektionsschutzverordnung sind im Internet zu finden: https://www.berlin.de/corona/ .