Dienstag, 03. Dezember 2024
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Abschleppen, Ausnüchtern, & Fehlalarme werden teurer

Polizeifahrzeug

Der Senat hat am 20.10.2020 auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, die Verordnung zur Änderung der „Polizeibenutzungsgebührenordnung“ (PolBenGebO) zur Kenntnis genommen. Die geltende Gebühren-Tabelle ist im Internet einsehbar.

Im neuen Entwurf wird festgelegt, zukünftig höhere Gebühren für Umsetzungen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen zu erheben. Bei der Gebührenberechnung wird auch künftig nach Veranlassung der Umsetzung, Fahrzeuggewicht sowie Vollständigkeit des Umsetzungsvorgangs unterschieden.

Gründe für die Erhöhung sind vor allem die zum 1. Januar 2020 neu geschlossenen Verträge mit den Abschleppunternehmen.

Folgende Änderungen der Polizeibenutzungsgebührenordnung sind vorgesehen (Beispiele):

  • Durchgeführte Umsetzung eines Fahrzeugs bis 3,5 t:
    188 € (bislang 136 €)
  • Begonnene Umsetzung eines Fahrzeugs bis 3,5 t: 155 € (bislang 111 €)
  • Durchgeführte Umsetzung eines Fahrzeugs über 3,5 t:
    528 € (bislang 306 €)
  • Begonnene Umsetzung eines Fahrzeugs über 3,5 t: 411 €
    (bislang 242 €)
  • Neu: Besonders aufwändige, durchgeführte Umsetzung eines PKW bis 3,5 t: 192 €/halbe Stunde, z. B. Fälle, in denen Fahrzeuge im Gleisbett oder auf Grünstreifen stehen und nur schwer zugänglich sind
  • Transport von sichergestellten Booten: 172 €/halbe Stunde
    (bislang 99 €/halbe Stunde)
  • Gewahrsam für hilflose, nicht festgenommene Personen, die betrunken sind, zwischen 19 und 7 Uhr: 135 € (bislang 212 €)
  • Fehlalarmierung der Polizei durch Missbrauch: mindestens 170 €/halbe Stunde, zwei Einsatz-Kfz (bislang 79 € für ungerechtfertigtes Alarmieren von Polizeifahrzeugen) oder Vortäuschung von Notlagen/Straftaten (bis zu 19.800 €).

Der Entwurf der neuen PolBenGebO wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

m/s