Samstag, 02. November 2024
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Facebook und soziale Netzwerke sind nicht gemeinnützig

Facebook ist nicht gemeinnützig!

/// Kolumne /// – Starinvestor George Soros hat sich in einer viel beachteten Rede auf dem letzten Weltwirtschaftsforum in Davos ausgiebig kritisch über Facebook geäußert:

„Bergbau- und Ölunternehmen beuten die physische Umwelt aus, Social-Media-Unternehmen beuten die soziale Umwelt aus.“

Soros meint sogar, durch soziale Netzwerke werde das Denken und das Verhalten von uns Menschen beeinflusst, ohne dass wir uns dessen bewusst seien.

„Das hat weitreichende negative Auswirkungen auf das Funktionieren der Demokratie, insbesondere auf die Integrität von Wahlen.“

Jaron Lanier, Internetpionier und Erfinder des Datenhandschuhs stützt diese These und hat sogar jüngst zur Eröffnung der CeBIT zum Sofortausstieg aus Social-Media-Accounts aufgerufen. In seinem aktuellen Buch nennt der „10 Gründe warum Du Deine Social Media Accounts sofort abschalten musst„.

Lanier vertritt die These, dass soziale Medien zur Erosion der Gesellschaft führen. Dabei argumentiert Lanier plakativ und sehr eindringlich: „Social Media macht dich unglücklich“, „Social Media tötet dein Mitgefühl“, „Social Media macht Politik unmöglich“ und „Social Media macht dich zum Arschloch“.

Lanier kritisiert, dass soziale Medien die Ungleichheit befördern oder dass wir mit unseren Daten eigentlich gratis Rohstoffe an die Konzerne liefern.

Facebook & Twitter: keine öffentlichen Medien mit journalistischer „Garantenstellung“

Bei Twitter und Facebook gibt es die Möglichkeit, Persönen der Zeitgeschichte und Politik und ihre Postings zu verfolgen. Doch da man Likes und Klicks auch zukaufen kann, sind die ganzen Zahlen auch Fake- und Bot-Statistics … . Doch Politiker bringen sich damit auch selbst in Gefahr, weil sie ihre Position verlassen und ihre Diskurshoheit und Glaubwürdigkeit unterminieren können.

Für das Funktionieren der Demokratie sind Twitter und Facebook schädlich, weil sie Menschen mit ausgeprägten Narzismus und ADHS anziehen, die sich gern mit Instant-Äußerungen ihr Neuro-Belohnungssystem im Gehirn ohne Rücksicht auf mögliche Empfänger stimulieren! Die Frage muss gestellt werden:

„Können Facebook und Twitter überhaupt Pressequellen sein? Oder wird hier nur noch „sozialer Faktenschaum“ produziert, der nicht zum sachlichen Problemlösen in einer Gesellschaft taugt?

„Fressen Facebook und Twitter eigentlich nur Zeit, Sitzungs- und Demokratie-Zeit, in der besser direkte, analoge Übereinkünfte geschlossen werden können?“

Zeitungen, Verlage, Journalisten verstärken inzwischen die Wirkung sozialer Medien. Statt das System zu kritisieren, und sich selbstkritisch zu prüfen, verstärken Journalisten deren Wirkung. Schlimmer noch:

„Journalisten sorgen selbst für die „Öffentlichkeits-Fiktion“ sozialer Medien und verbrennen Tag um Tag Millionen Euro für Gehälter und Honorare um über „Social-Media-Blasenschaum“ und „Echokammern-Geschwurbel“ zu berichten:

„Das Netz tobt, rastet aus, dreht ab …. etwas geht viral … blah, blah …“.

Nahezu unbemerkt wurde dabei die Garanten-Stellung von Zeitungen und Journalisten in der Öffentlichkeit praktisch „selbstaufgelöst“!

Gemeinnützigkeit und Öffentlichkeit

Alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, werden als „gemeinnützig“ bezeichnet. Vereine und Körperschaften, die sich auf das Gemeinwohl ausrichten, genießen ein Steuerprivileg, und können nach den Kriterien des Steuerrechts (Abgabenordnung) als gemeinnütziger Verein oder Firma anerkannt werden. Spenden, staatliche Zuwendungen und Sponsorengelder werden an Gemeinnützigkeit geknüpft. Doch ist die Gemeinnützigkeit an die Bedingungen des § 52 Abgabenordnung (AO) geknüpft.

So müssen gemeinnützige Zwecke direkt und unmittelbar (§57 AO) verfolgt werden. Werden gemeinnützige Zwecke unter Nutzung sozialer Medien verfolgt, so entfällt die Unmittelbarkeit. Die Institution ist nur noch „mittelbar“ gemeinnützig, denn die Mitgliederdaten werden für die Erzielung „mittelbarer Datengechäfte Dritter“ genutzt.

Gemeinnützigkeit ist zudem an allgemeine Zugänglichkeit geknüpft. In §52 AO heißt es: „Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist.“ Eine Ausnahme gilt lediglich für die Wissenschaft und Forschung. Ob eine Institution als gemeinnützig anerkannt wird, richtet sich dazu nach der Anerkennungspraxis zuständigen Finanzämter und des jeweils gültigen Anwendungserlaß zur Abgabenordnung, der viele Detailregeln enthält.

Kommuniziert beispielsweise ein Verein ausschließlich über eine geschlossene Facebook-Gruppe, so ist die Allgemeinheit ausgeschlossen. Wird eine offene Facebook-Gruppe genutzt, so ist der Inhalt zwar öffentlich, aber nicht der Allgemeinheit zugänglich, weil die Adresse der Facebook-Gruppe dazu öffentlich und allgemein bekannt sein müßte. Ist diese Adresse in der im Vereinsregister amtlich veröffentlichten Satzung enthalten, so wäre das Kriterium „allgemeine Zugänglichkeit“ hergestellt.

Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt jedoch ein neues Kriterium ins Spiel: immer mehr Menschen schließen wegen Datenchutz-Bedenken eine Mitgliedschaft bei Facebook aus. Zudem sind in Facebook-Gruppen auch Personen mit Pseudonym-Profilen zu finden. Facebook Gruppen können sich daher niemals allein an die „Allgeneinheit“ richten.

Demokratieprinzip und die Konstitution der Polis

Die ausgespielten Informationen in Facebook werden durch Algorithmen gesteuert, die nach völlig diversen Präferenzen und Datenschutzeinstellungen der Gruppen-Mitglieder getriggert werden. Das Prinzip der inneren Demokratie von Vereinen ist somit prinzipiell zerstört. Die Vereinsmitglieder haben unterschiedliche Informationsstände. Auch das „Pertinenzprinzip“ ist gestört, die Zugehörigkeit von Informationen zu Sachzusammenhängen. Dazu sind auch Chronologieprinzip und die Wiederauffindbarkeit von Informationen gestört. Es würde unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, sich nachträglich einen Gesamtüberblick zu verschaffen.

Für die Demokratie und die Funktion der Stadtgesellschaft (Polis) können Twitter und Facebook somit keine „Garantenstellungen“ einnehmen, die Gleichheit, gleichen Informationszugang und gleiche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte absichern.

Das Demokratie-Prinzips wird durch die „algorithmisch gesteuerte Information“ zerstört, weil es die „Allgemeingültigkeit“ von Informationen voraussetzt. Für die Konstitution der Polis ist es aber unerläßlich, breite allgemeine Zustimmung und allgemeine soziale Übereinkünfte und Gesetze durch allgemeingültige Informationen herzustellen.

Facebook und Twitter sind nicht nur „nicht gemeinnützig“. Sie zerstören auch die Polis!

Die möglichen Konsequenzen für die Stadtgesellschaft: Bisher gemeinnützige Vereine und Kulturinstitutionen müssen sich künftig auf eine veränderte Steuerpraxis einstellen, und Vorkehrungen gegen eine (rückwirkende) Aberkennung der Gemeinnützigkeit treffen.

Zeitungsredaktionen müssen sich künftg neu auf ihre Garantenstellung für die Öffentlichkeit und die Polis besinnen, und den Umgang mit sozialen Medien überprüfen.