Die Kinderarmut in Deutschland ist sehr viel höher als gedacht: 4,4 Millionen Kinder sind nach den Berechnungen des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) betroffen. Das sind fast doppelt soviele Kinder, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit derzeit für Arbeitslose ausweist.
Für drei Millionen Kinder zahlt der Staat derzeit Sozialleistungen, damit ihr Existenzminimum gesichert ist. Zählt man aber auch diejenigen Familien hinzu, die Anspruch auf Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, dies aber nicht nutzen, ist die Zahl der in Armut lebenden Kinder noch deutlich höher. Es sind rund 1,4 Millionen mehr, als in der Öffentlichkeit bisher bekannt.
Der Grund: viele Familien beantragen Leistungen erst gar nicht, die ihnen aufgrund ihres geringen oder fehlenden Einkommens eigentlich zustehen.
Genaueres geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Grüne vom 18.6.2018 hervor.
Ergänzende Leistungen bei Erwerbstätigkeit, sogenannte „aufstockende“ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nehmen geschätzt nur ca. 50 Prozent der tatsächlich Berechtigten in Anspruch. Das betrifft rund 850.000 Kinder unter 18 Jahren, die bislang nicht als arm galten. Dazu kommen nach Berechnungen des Kinderschutzbundes noch mal 190.000 Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind und trotzdem nicht mit anderen Leistungen aufstocken.
„Oft liegt es daran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlichtweg dafür schämen“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Diese Zahlen könnte die Bundesregierung auch klar nennen, aber das will sie offenbar nicht.“
Sozialpolitisches Versagen und Katastrophe der Familienpolitik
Bei einzelnen Leistungen ist die Nicht-Beantragung sogar noch deutlich höher und liegt bei bis zu 70 Prozent, wie das Bundesfamilienministerium in seinem Familienreport 2017 für den Kinderzuschlag einräumt. Diesen nehmen nur 30-40 Prozent der Berechtigten in Anspruch. Davon betroffen sind mindestens weitere 350.000 Kinder unter 18 Jahren. Dazu kommen theoretisch auch noch nicht abgerufenes Wohngeld beziehungsweise nicht in Anspruch genommene SGB-XII-Leistungen, gesicherte Aussagen darüber liegen aber nicht vor.
„Zählen wir alles zusammen, kommen wir konservativ gerechnet auf eine Dunkelziffer von 1,4 Millionen Kindern. Alle diese Kinder sind offiziell nicht arm, doch sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, weil der Dschungel der Leistungen für viele Eltern undurchdringlich ist“, sagt Heinz Hilgers. “Wir fordern die Bundesregierung auf, energisch dagegen vorzugehen, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen will, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen schon im nächsten Haushaltsplan fest einzukalkulieren – auf der Habenseite.“
Werden zustehende Leistungen nicht abgerufen, ist das für die betroffenen Kinder doppelt ungünstig, denn dann fallen auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weg.
Reform des Kinderzuschlags gefordert
Der Kinderschutzbund fordert deshalb die im Koalitionsvertrag verankerten Reform des Kinderzuschlags in den Mittelpunkt zu stellen und sicher zu stellen, dass jedes Kind, das Anspruch auf diese Leistung hat, diese auch erhält.
Eine Reform des Kinderzuschlags muss mit der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets flankiert werden. Nur mit einer Anhebung kann z.B. der Schulbedarf von Kindern sichergestellt werden. Die dafür notwendigen Mittel müssen verbindlich im Bundeshaushalt eingestellt werden.
Perspektivisch fordert der DKSB jedoch gemeinsam mit 13 Verbänden und wissenschaftlichen Unterstützer*innen die Einführung einer einfachen und unbürokratischen Kindergrundsicherung, die eine Vielzahl von Leistungen zusammenfasst und sich an neu berechneten tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientiert.
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