Die Berliner Verwaltung arbeitet in vielen Abteilungen nur eingeschänkt. Wichtige Termine und Bearbeitungsfristen können unter der Einwirkung der Quarantäneauflagen nicht mehr eingehalten werden. Der Berliner Senat hat deshalb in seiner Sitzung des Senats am 16. April 2020 auf auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, beschlossen, einen Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauOBln) im Berliner Abgeordnetenhaus einzubringen.
Mit der Änderung soll in die Bauordnung für Berlin eine Regelung aufgenommen werden, die es im Falle besonderer Ereignisse, z.B. einer Pandemie, ermöglicht, auf Verordnungsebene die Fristen abweichend von denen der Bauordnung zu regeln und angemessen zu verlängern.
Der Senat reagiert damit auf den eingeschränkten Dienstbetrieb der Bauaufsichtsbehörden sowie der zu beteiligenden Stellen in Genehmigungsverfahren, weil Beteiligungs- und Bearbeitungsfristen nicht immer eingehalten werden können.
Die Gefahr von rechtswidrigen Bauerlaubnissen aufgrund von Fristablauf wird durch die Gesetzesnovelle abgewendet, sodass sich erteilte Bauerlaubnisse nicht im Nachhinein als rechtswidrig erweisen können. Das neue Gesetz wird es ermöglichen in der BauOBln schnell und angemessen auf Verordnungsebene Regelungen in Bezug auf die Fristen zu treffen.