Das Verbot von Fußbodenheizungen im Rahmen der Begrenzung von Luxusmodernisierungen wurde bislang von Immobilienwirtschaft und vermeintlich „anspruchsvollen Nutzern“ kritisiert.
Doch mittlerweile zeigt sich aus einem ganz anderen Grund: das Verbot ist sinnvoll, und dient auch der Bauwerks- und Substanzerhaltung.
Warum? Eine Frage die in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeine Zeitung geklärt wird:
Kunststoffrohre lösen sich auf:
Alte Fußbodenheizungen vor dem Infarkt
FAZ – 12.02.2015 – von Lukas Weber
Wasser und Bausubstanz stehen in einem unauflösbaren Gegensatz – besonders bei den beliebten Gründerzeithäusern Berlins, die Holzbalkendecken und Dachstuhlkonstruktionen aus Holz aufweisen.
Fußbodenheizungen bringen Wasser direkt in die Estrichschicht, die über den Holzbalkendecken angelegt wird. Wehe, eine Fußbodenheizung wird undicht, dann drohen hohe Schäden und Folgeschäden. Vor allem Eigentümergemeinschaften können sich darüber heftig zerstreiten, denn der Verursacher wohnt immer eine Etage höher, als der nächste Betroffene.
Vor allem ältere Fußbodenheizungen sind heute eine Zeitbombe, weil sich die Kunststoffleitungen unter Einfluß von Sauerstoff zersetzen.
Nur wer eine Fußbodenheizung neuerer Bauart hat, mit Kunststoffrohren mit der Aufschrift „DIN 4726“ ist heute noch einigermaßen sicher für die nächsten Jahre gerüstet.
Experten raten deshalb: rechtzeitig eine Innensanierung der Kunststoffleitungen prüfen und durchführen.
Noch besser: verzichten Sie auf eine Fußbodenheizung, denn das träge Heizsystem muß kontinuierlich betrieben werden, um energieeffizient zu sein. Doch gerade bei großen Altbauwohnungen wird so viel Energie nutzlos verteilt, denn der Mensch hält sich tags- und nachts nur zeitweise auf einer jeweils kleinen Fläche auf. Und Nachts im warmen Bett ist eine Fußbodenheizung nutzlos, und vertanes Kapital.