Dienstag, 19. März 2024
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IT & Digitalpolitik: Neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz

2. DSAnpUG-EU

Die IT & Digitalpolitik der Bundesregierung soll ein entscheidendes Stück vorankommen. Gestern hat die Bundesregierung den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 beschlossen. Der Entwurf mit dem sperrigen Akronym „2. DSAnpUG-EU“ hat es in sich.

Der Entwurf des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz sieht eine Harmonisierung von EU-Datenschutzrecht und dem deutschen Datenschutzrecht. Eine Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 wird damit beschlossen.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht Änderungen in 154 Fachgesetzen fast aller Ressorts vor. Die bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes werden dabei mit folgenden Regelungsschwerpunkten an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst:

Anpassung an die Begriffsbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Anpassung von Verweisungen (insbesondere in das seit 25. Mai 2018 geltende Bundesdatenschutzgesetz)
Regelungen zu den Rechten der betroffenen Personen
Anpassungen aufgrund unmittelbar geltender Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung

So sollen beispielsweise Begriffe angepasst werden, damit in den nationalen datenschutzrechtlichen Regelungen die gleichen Bezeichnungen verwendet werden, wie in der Datenschutz-Grundverordnung (z.B. für die von einer Datenverarbeitung betroffene Person oder für den Verantwortlichen einer Datenverarbeitung).

Der Gesetzentwurf soll schnellstmöglich verabschiedet werden, um den erforderlichen Anpassungsprozess nunmehr zügig abzuschließen.

Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Meilenstein, der durch den seit 2007 berufenen Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO) vorbereitet wurde. Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, ist seit dem 1. Oktober 2015 Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.

Wchtigste Aufgabe des IT-Beauftragten der Bundesregierung ist es, die ressortübergreifende IT-Koordinierung zu einer ressortübergreifenden IT-Steuerung auszubauen.

Dieses Ziel verfolgt der Beauftragte in enger Abstimmung, gemeinsam mit den IT-Steuerungsgremien – dem IT-Rat, der Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts und der IT-Steuerungsgruppe des Bundes. Aus diesem Grund leitet der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik den IT-Rat und ist zugleich Sprecher und Vorsitzender der IT-Steuerungsgruppe.

Mehr Informationen und Download:

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) – PDF- 4MB


Datenschutzrecht, IT- und IT & Digitaltrategie des Bundes – unter diesem Titel behandelt
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m/s