Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Gesetzlich ist der Mindestlohn in Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Tarifvertragsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. In diesem Gesetzen werden auch die rechtlichen Weichen für die Entwicklung von Mindestlöhnen gestellt.
Nach jüngsten Aussagen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) gegenüber BILD AM SONNTAG rechnet er mit einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission werde noch im Juni eine Erhöhung vorschlagen. Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage geht Heil „von einem kräftigen Plus aus“. Das Statistische Bundesamt rechnet bisher damit, dass der Mindestlohn 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigt.
Der Minister bekräftigte sein Ziel, schärfer zu kontrollieren, ob der Mindestlohns eingehalten wird. Es gebe noch immmer Hinweise darauf, dass Arbeitgeber den Mindestlohn unterlaufen.
Mindestentgelt bei Bildungs-Trägern im öffentlichen Auftrag
Neu ist die Vergabemindestentgeltverordnung 2018, eine Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2018 (Vergabemindestentgeltverordnung 2018 – VergMindV 2018).
Träger nach § 21 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch haben danach bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im pädagogischen Bereich im Kalenderjahr 2018 das Mindestentgelt nach § 4 zu zahlen. (1) Das Mindestentgelt beträgt im Kalenderjahr 2018 brutto 15,26 Euro je Zeitstunde. Auf das Mindestentgelt als Bedingung für die Ausführung des Auftrags ist in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hinzuweisen.
Mindestlohn – nicht mehr ausreichend bei hohen Mieten
Trotz Mindestlohn rutschen immer mehr Niedrigverdiener in den Hartz-4-Bezug. Grund sind die hohen Mieten in Großstädten und Ballungsräumen, die am Nettolohn zehren. 2016 waren bei 37,7 Wochenstunden Mindestlöhne von 8,51 € (Ost) und 8,63 € (West) nötig, um aus dem Hartz-4-Bezug herauszukommen. Auf Basis von Durchschnittswerten schien damit ein Mindeslohn von 8,84 € als ausreichend, um das Tarifgefüge nach Unten abzusichern.
Doch die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich von Tag zu Tag. Nur für etwa die Hälfte aller Arbeitsnehmer stehen noch etwa 22 Mio. Mietwohnungen mit tragbaren Mieten zur Verfügung. Für alle anderen wird es bei geringen Einkommen eng.
Die Partei DIE LINKE macht sich deshalb seit 2017 für einen Mindestlohn von 12 € stark. Das Problem: viele kleine Unternehmen, Firmen mit diskontinuierlichen Kundenbetrieb (z.B. Frisörgewerbe, mittelständischer Handel, Taxi u.a.) können diese Mindestlöhne nicht erwirtschaften.
Auswege in der Arbeitsmarktpolitik dringend gesucht
Die Arbeitsmarkt- und Lohnpolitik gerät angesichts steigender Mieten immer mehr in Sackgassen. Hartz-4-Aufstocker büßen etwa Wohngeldansprüche ein, haben zuvor schon den finanziellen Spielraum für die private Altersabsicherung verloren. Gleichzeitig wird mit der Miete „Grundsteuer“ als Miet-Nebenkosten bezahlt, die „einkommensunabhängige Kosten“ sind.
Rutscht jemand aus dem gerade noch tragfähigen Netto-Verdienst in die Hartz-4 Vorsorge, wird auch noch das Kindergeld angerechnet, mit gewaltigen bürokratischen Kosten und Verwaltungsaufwand, bei dem längst Fachkräfte fehlen.
Die große Politik scheint das alles nicht mehr wahrzunehmen. Auswege in der Arbeitsmarktpolitik sind dringend gesucht, denn das System der sozialen Marktwirtschaft funktioniert bei Geringverdienern nicht mehr.
Weitere Informationen:
Arbeitslosigkeit & prekäre Arbeit abschaffen #1 | 19.3.2018 | Pankower Allgemeine Zeitung