Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat im Frühjahr mit der Erweiterung der Autobahn A10 (Berliner Ring) sowie die Generalsanierung der A24 (Hamburg-Berlin) begonnen. Beide Projekte werden im nördlichen Großraum Berlin für fünf Jahre für Baustellenabsperrungen, zeitweilige Vollsperrungen und viele zeitweilige Fahrbahnverschwenkungen sorgen.
Das Projekt mit einem Bauvolumen von über 1 Mrd. € wird von der HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H. mit Sitz in Perg/Oberösterreich realisiert. Für die HABAU Group ist es das bis dato größte Projekt der Unternehmensgeschichte. Neben den klassischen Tiefbau- und Straßenbauarbeiten werden im Zuge des Projekts „A 10/A 24 AS Neuruppin – AD Pankow“ Brücken, Lärmschutzwände, Anschlussstellen Verkehrsleiteinrichtungen sowie Raststätten, Nebenstraßen und Wirtschaftswege errichtet bzw. saniert.
Das Vorhaben ist zugleich das größtes Privat Public Partnership-Projekt in Brandenburg und Berlin.
Beteiligt sind der Baukonzern Royal BAM Group und der niederländische Rentenfonds PGGM. Die Projektgesellschaft Havellandautobahn GmbH & Co. KG wurde dazu gegründet. Gesellschafter sind die BAM PPP P12 Holding GmbH (70 %) und die HABAU PPP GmbH (30 %). Der Rentenfond finanziert das Projekt.
Der Modus der öffentlich-privaten Partnerschaft ermöglicht es der gemeinsamen Projektgemeinschaft, die Strecke rund 30 Jahre privat zu betreiben. Die Autobahn selbst verbleibt im Eigentum des Staates. Auftragnehmer und privater Partner des Bundes auf der A 10/A 24 ist die Havellandautobahn GmbH & Co. KG, welche ein über den gesamten Vertragszeitraum verteiltes, vertraglich fest vereinbartes Entgelt aus dem öffentlichen Haushalt erhält.
Planfeststellungsverfahren im Jahr 2009
Das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau Bundesautobahn (BAB) A 10 im Bezirk Pankow von Berlin bis zur
Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis Autobahndreieck (AD) Pankow (- Beschluss VII E – 1/2007 -) wurde am 27. Februar 2009 abgeschlossen. Parallel dazu erfolgte das Planfeststellungsverfahren in Brandenburg.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 15.07.2011 vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg erlassen.
Im Rahmen der beiden Planfeststellungsverfahren wurden auch umfangreiche Gesamtlärmuntersuchungen durchgeführt, die zu einer Festlegung von streckenweiten Lärmschutzwänden auf Berliner und Brandenburger Gebiet führten.
Lärmschutzmaßnahmen mit Gesamtkonzept
Für das Gesamtvorhaben wurde ein Konzept aufeinander abgestimmter aktiver Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet, mit:
– lärmmindernden Straßenoberflächenbelägen in Beton (Ausnahme Brücken, Rampen)
– Lärmschutzwände (Abstand von 2,50 m zwischen äußere Begrenzung des Seitenstreifens und Bauwerksachse.
– passive Lärmschutzmaßnahmen an höher gelegenen Gebäuden und Hochhäusern.
Da der breite sechspurigen BAB-Querschnitt für die „schirmfernen Fahrstreifen“ geringere Abschirmwerte bedingt und viele Immissionsorte sich in großer Höhe über dem Boden befinden ((teilweise zehngeschossige Bebauung, zum größten Teil ein- bis
zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss), ist die Wirkungsweise der Lärmschutzwände eingeschränkt.
Bauten, die über den aktiven Schallschutz hinaus gegen die vom Verkehr der Autobahn bedingten Lärmimmissionen zu schützen sind, haben Ansprüche auf zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen. Die zu schützenden Hausfassaden sind im Lärmgutachten erfasst. Die Festlegung der Schallschutzklasse für die Lärmschutzfenster erfolgt im Rahmen der nachrangigen Ermittlung gemäß Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV).
Die Höhe der Lärmschutzwände beträgt bis zu 7,50 m. Zitat: „Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwände ist aus städtebaulichen Gründen, wegen des Landschaftsbildes und auch aus wirtschaftlichen Erwägungen gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG untunlich.“
„Östlich der Landesgrenze (BAB A10) sind zum Schutz der Anwohner aktiven Lärmschutzmaßnahmen um eine angemessene Länge fortzusetzen. „Hier sind auf einer Länge von mindestens 140 m beidseitig der A 10 bis zu 6,0 m hohe Lärmschutzanlagen (nördlich Lärmschutzwall,südlich Lärmschutzwand) vorgesehen, die aus planungsrechtlichen Gründen nicht in diesem Beschluss festgestellt werden können. Die Lärmschutzanlagen, die in den hiermit planfestgestellten Unterlagen nur nachrichtlich dargestellt sind, sind in die Brandenburger Ausbauplanung übernommen worden und werden dort planfestgestellt.“
Das Teilstück zum Schutz des Karower Siedlungsringes wird plangemäß erst 2019 fertiggestellt. Die Informationen dafür stehen schon seit langer Zeit für Bürger, Bezirksverordnete und Verkehrsbetroffene öffentlich einsehbar im Internet.
Projektstand des Gesamtvohabens
Nach vorbereitenden Baumaßnahmen und mehreren Brückenabrissen bzw. Brückenneubauvorhaben soll ab Herbst (November) 2018 stufenweise die erste Hauptbauphase beginnen. In fünf Bauabschnitten wird dann auf ca. 35 km Strecke eine „4+0-Verkehrsführung“ eingerichtet sein. Das bedeutet: eine Fahrbahn wird gänzlich gesperrt. Der Verkehr wird in je zwei Fahrtrichtungen auf einer Fahrbahnseite geführt, mit notwendigen Tempobegrenzungen auf Tempo 80. Die geplanten Bauabschnitte sind jeweils aktuell auf der Internetkarte von ALMOSCONSULT® zu finden
Ausführlich informiert auch die DEGES auf ihrer Projektseite über den Bauablauf.
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