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im Pankower Zentrum

Neuer Bebauungsplan
im Pankower Zentrum

Brachfläche

Das Bezirksamt Pankow hat einen neuen Bebauungsplanentwurf für das Gelände der ehemaligen Kaufhalle an der Breite Strasse ausgelegt und lädt zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung ein. Die Fläche unmittelbar neben dem Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Alt-Pankow – zwischen Schulstrasse, Breite Strasse und Bleicheröder Park – ist eines der wichtigsten Filet-Grundstücke in Alt-Pankow.

Brachfläche
Neuer Bebauungsplan für die Brachfläche
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Bebauungsplan 3-35 in Alt-Pankow

Auf der heutigen Brachfläche stand jahrelang eine alte Kaufhalle, die erst nach mehreren Anläufen und mehrfachen Eigentümerwechsel endlich im Frühjahr 2012 abgerissen und beseitigt wurde. Zuerst gehörte das Grundstück der TLG Immobilien, die vor fünf Jahren an eine eigens gegründete Immobiliengesellschaft verkaufte. Deren Projektentwicklung war jedoch nicht erfolgreich – und erst 2010 fand sich mit der ANH Hausbesitz GmbH & Co. KG ein neuer Investor, der mit dem Abriss in Vorleistung ging.

Mit dem neuen Bebauungsplan soll nun eine qualitativ hochwertige Bau-Entwicklung vorangetrieben werden, die dem Charakter des Alt-Pankower Zentrums entspricht – und eine städtebauliche Belebung fördert.

Der Vorentwurf des „Bebauungsplan 3-35“ für die Grundstücke Breite Straße 35, 35A, Schulstraße 5-7, sowie für eine Teilfläche des Bleichröder Parks zwischen Breite Straße und Schulstraße, wird bis zum 11. September 2012 öffentlich ausgelegt.

Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist das Baugesetzbuch, das gemäß § 3 Abs.1 BauGB und „zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB“ auffordert.

Der Bebauungsplanentwurf ist im Bezirksam Pankow, Stadtentwicklungsamt im Dienstgebäude Storkower Straße 97, Zi. 307 in 10407 Berlin ausgelegt. Der Plan kann während der Dienstzeiten Mo-Mi von 9-16 Uhr, Do von 9 – 18 Uhr und Fr. 9-14 Uhr eingesehen werden. Auch Termine nach telefonischer Vereinbarung sind möglich ( Tel: 90295 3124 oder 90295-0).

Für das Plangebiet im Herzen von Alt-Pankow existieren bereits seit Anfang der 1990er Jahre konkrete Planungsüberlegungen, die mit der förmlichen Festsetzung zum Sanierungsgebiet vom 18. November 1994 (GVBl. Nr. 64 S. 472) festgelegt wurden.

Durch den Bebauungsplan soll mit der Festsetzung eines „Kerngebietes“ die Fortentwicklung der bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung im Hauptzentrum des Bezirks Pankow gesichert werden. Zugleich soll eine verträgliche bauliche Nutzung an der Schulstrasse entwickelt werden, die „das Entstehen nachbarlicher Spannungen“ ausschliesst.

Der Bebauungsplan für die letzte größere Baufläche soll für eine Stärkung des Hauptzentrums Pankow genutzt werden. Bisherige städtebauliche und nutzungsstrukturellen Ziele sollen planungsrechtlich gesichert werden.

Die geplante Festsetzung eines „Kerngebietes“ und die ergänzende geplante Sicherung eines „Mischgebietes“ an der Schulstraße sollen eine erwünschte städtebauliche Belebung für diese Fläche herbeiführen. Gleichzeitig sollen nicht störende gewerblichen Nutzungen festgeschrieben werden und eine Sicherung der Wohnnutzung in der Schulstrasse erfolgen.

Um die Funktionen des Hauptzentrums Pankow als attraktiver zentraler Versorgungsschwerpunkt zu stärken, soll die Ausweisung als ein Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Diese Nutzung erlaubt die Unterbringung von (großflächigen) Handelsbetrieben sowie von zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und Kultur.
Diese geplante Festsetzung eines Kerngebiets wurde entsprechend den „Grundsätzen für die Entwicklung von Bebauungsplänen“ aus dem
Flächennutzungsplan (FNP) Berlin (gemischte Baufläche – M1 mit Einzelhandelskonzentration) abgeleitet.

Diese geplante Festsetzung steht zudem im Einklang mit dem „Stadtentwicklungsplan StEP Zentren 3“, der den Planbereich als „Hauptzentrum“ kennzeichnet und berücksichtigt das bezirkliche Zentrenkonzept, das eine Stärkung und Entwicklung der Bereiche um die Breite Straße und die Berliner Straße vorsieht.

Mit der Festsetzung eines Kerngebietes soll sichergestellt werden, dass die gewünschte Funktionsstärkung des Hauptzentrums des Bezirks Pankow durch die zulässige Ansiedlung von kerngebietstypischen Nutzungen erreicht werden kann.
Dabei sollen Nutzungen ausgeschlossen werden, die der Entwicklung, Funktion und Attraktivität des Hauptzentrums entgegenstehen. So sollen z.B. Tankstellen und störende Gewerbe (z.B. Spielhallen) ausgeschlossen werden.
Die Schulstraße ist in der Umgebung des Plangebietes im Wesentlichen durch Wohnnutzung und Grünflächen mit Spielplatz im Bleichröder Park geprägt. Hier würden z.B. Vergnügungsstätten mit ihrem Lärm störend wirken. Deshalb soll die Ansiedlung von für das Zentrum verträglichen Vergnügungsstätten auf den vorderen Bereich der Breite Straße konzentriert werden.

Darüber hinaus soll die Durchwegung für die Öffentlichkeit zwischen Breite Straße und Schulstraße in einer Teilfläche des Bleichröder Parks als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (für Fußgänger und Radfahrer) planungsrechtlich gesichert werden.

Die Grundstücke Schulstraße 5-7 sollen entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung, eine Durchmischung von Wohnen sowie mit handwerksorientiertem Gewerbe, Schank- und Speisewirtschaften, Dienstleistung und Handel o.ä. ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan-Entwurf soll eine Belebung des Pankower Zentrums angestrebt werden. Dementsprechend wird an der Schulstrasse ein Mischgebiet
(MI) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO festgesetzt werden.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3-35 befindlichen Teilflächen des bestehenden Bleichröder Parks sollen im Wesentlichen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt werden.
Die dauerhafte Sicherung der vorhandenen gewidmeten Parkanlage soll die defizitäre öffentliche Grünflächensituation im Pankower Zentrum verbessern und folgt damit auch Teilzielen des Landschaftsprogramms. Die öffentliche Parkanlage trägt zur Belebung und zur
vielfältigen Nutzung des zentralen Bereiches von Pankow bei.

Mit dem neuen Bebauungsplan wird auch auf die Planungsabsichten auf dem Güterbahnhof Pankow reagiert – auf dem der Investor Krieger (KGG) ebenfalls großflächigen Einzelhandel plant. Das Bebauungsplanverfahren „3-35“ in der Breiten Strasse und das gerade begonnene Werkstattverfahren für die Neu-Planung eines „lebendigen Stadtteils“ auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Pankow stehen nun in einem engen räumlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhang:
Beide Planungen werden darüber mit entscheiden, welche Ankermieter sich für Baufläche am Pankower Zentrum entscheiden werden.

Beide Planverfahren werden bis zum Jahresende 2012 die Einzelhandels-Lanschaft im Pankower Zentrum und am Bahnhof Pankow in entscheidender Weise bestimmen und verändern.

Weitere Informationen:

Auslegung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicllung, Stadtentwicklungsamt
Dienstgebäude Storkower Straße 97, Zi. 307
10407 Berlin-Prenzlauer Berg

Der Plan kann während der Dienstzeiten Mo-Mi von 9-16 Uhr, Do von 9 – 18 Uhr und Fr. 9-14 Uhr eingesehen werden. Auch Termine nach telefonischer Vereinbarung sind möglich (Tel: 90295 3124 oder 90295-0).

Stadtentwicklungsamt/Veröffentlichungen:
http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/stadt/bekannt.html

m/s