VG Wort zahlt Urheber-Tantiemen aus
Die Pankower Literaturszene wartet seit Juni auf die jährliche Auszahlung der Urheber-Tantiemen für das vergangene Jahr 2011. Seit dem 14. August 2012 ist die Ungewißheit für Autoren und Verlage beendet. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort wird die in 2012 fälligen Tantiemen, nun noch im August ausschütten. Die Hauptausschüttung hat sich damit um knapp zwei Monate verzögert, weil nach einem Urteil des Landgericht München unklar ist, ob es rechtmäßig ist, die Tantiemen nach dem bisherigen Verteilungsplan an Autorinnen, Autoren und Verlage zu zahlen.
Ursprünglich wollte die VG Wort entsprechend einer Entscheidung ihrer Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auszahlen. Das sich das DPMA sich jedoch bisher um eine juristische Stellungnahmen und Entscheidung herumgedrückt hat, welche Konsequenten aus einem Urteil des Landgericht München I vom 24. Mai 2012 (Az.: 7 O 28640/11) zu ziehen sind.
In dem Urteil wurde der bisherigen Verteilungsplan zwischen Autoren und Verlagen in Frage stellt. Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort haben daher beschlossen, zuerst einmal wie gewohnt auf Grundlage der bisherigen Verteilungspläne, zu zahlen.
Aufgrund der grundsätzlichen juristischen Bedeutung und des weiter schwebenden Verfahrens – gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24. Mai hat die VG Wort Berufung eingelegt – wird das Geld allerdings unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ausgeschüttet.
Eine Rückforderung könnte fällig werden, falls die Entscheidung des Gerichts bestätigt werden sollte. Vor allem für Verlage, die keine vertragliche Regelung mit ihren Autoren haben, könnte eine Rückforderung in Frage kommen. Im Falle einer juristischen Bestätigung der Rechtsauffassung des Urteils würden die Autoren einen vollständigen Anspruch auf die Urheber-Tantiemen haben, und könnten auf mehr Geld hoffen. Verlage müssten dann auf den bisherigen Verlagsanteil verzichten – sofern sie nicht anderweitige Verträge mit ihren Autoren abgeschlossen haben.
Das Urteil des Landgerichtes betrifft übrigens auch die Urheber-Tantiemen für Musiker, die bei GEMA und GVL vertreten sind. Auch die GEMA hat ihre diesjährige Auszahlung unter Rückforderungs-Vorbehalt gestellt – weil auch Musikrechte vom Ausgang des Verfahrens betroffen sein können.
Weitere Informationen:
PANKOWER ALLGEMEINE ZEITUNG: VG – Wort legt Pankower Literaturszene trocken! 19. 06. 2012