Donnerstag, 28. März 2024
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Schienenlärm im September im Bundesrat

Kesselwagenzug in Blankenburg

Nachdem der Bundestag die Novelle der Berechnungsvorschriften für Schienenlärm (16. BImschV/Schall03-2012) noch kurz vor der Sommerpause beschlossen hat, wird sich der Bundesrat am 19. September 2014 weiter mit dem Thema befassen. Inzwischen kristallisiert sich als Hauptstreitpunkt die Neufassung der „Schall 03“ genannten Richtlinie zur Lärmmessung heraus.

Kesselwagenzug in Blankenburg
Kesselwagenzug in Blankenburg: Erste lärmarme Kesselwagen WASCOS Tankcar 3000

Messen – schätzen oder einheitlich normieren?

Die „Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen“, in der Regel kurz als Schall 03 bezeichnet, beschreibt das von der Deutschen Bundesbahn festgelegte Verfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen längsseits von Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken.

Der Streit entzündet sich an inzwischen bekannt gewordenen Fehlern der „Schall 03“, die trotz sehr fachkundiger und nachdrücklicher Kritik von Fachleuten und Bürgerinitiativen dennoch in die neue Gesetzesvorlage übernommen wurde. Der Bundesrat ist nun die wichtigste parlamentarische Hürde, in der die geplante Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetze noch korrigiert werden kann.

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. hatte noch zur letzen kurzfristig anberaumten Anhörung am 4.6.2014 dem Verkehrsausschuss des Bundestags eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt, und die ablehnende Haltung der von Schienenlärm Betroffenen verdeutlicht.

In der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. haben sich vor allem Bürgerinitiativen aus dem Rheintal zusammen geschlossen. Auch zur Pankower Bürgerinitiative Berlin Nord-Ost „Gesund leben an der Schiene“ e.V.(BINO e.V.) in Berlin-Buch bestehen gute Kontakte und Vernetzungen.

Sachverständige gegen alte „Schall 03“

Bei der Bundestagsanhörung wurden auch Kritikpunkte seitens geladener Sachverständiger geäußert, die die Haltung der Schienenlärm-Bürgerinitiativen bestätigen.

Hauptvorwurf: „die Verbesserung des Lärmschutzes, die in der letzten Legislaturperiode durch die Abschaffung des Schienenbonus erreicht wurde, soll nun auf rechnerischem Weg faktisch wieder „einkassiert“ werden.

Entgegen bisheriger Erwartung von Lärmminderungen, führen die neuen, hochkomplexen Rechenverfahren keineswegs zu genaueren Ergebnissen; sie haben vielmehr den „Nebeneffekt“, die Verschlechterung des Schutzniveaus zu verschleiern. Die geplante Gleichzeitigkeit des Wirksamwerdens beider Regelungen spricht für sich.

Technische Tricks in der Lärmberechnung

Willi Pusch, 1. Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm ist verärgert:

„Wir vermögen auch keinen dringenden Bedarf für die Einführung angeblicher „schalltechnischer Innovationen“ wie z.B. Schienenstegdämpfer in die Berechnungsvorschriften zu sehen; diese sind zwar kostengünstig, aber deren akustische Wirkung liegt – falls überhaupt vorhanden – weit unterhalb der Hörbarkeitsgrenze von 3 dB(A). Lärm wird aber mit den Ohren wahrgenommen und nicht als errechnete Zahl; virtueller Lärmschutzes mit dem Rechenstift löst die Schienenlärmprobleme in Deutschland nicht, sondern verschiebt sie ungelöst in die Zukunft.“

Pusch sorgt sich um die Ausweitung von Klageverfahren, sollte die Novelle in geplanter Form doch verabschiedet werden:

„Die Novellierung der Berechnungsvorschriften für Schienenlärm wird – anders als erhofft – eher zu mehr als zu weniger Rechtsverfahren führen. Sie trägt nicht zur versprochenen Rechtssicherheit bei.“

VTG Tankkesselwagen
VTG Tankkesselwagen alter Bauart: laut und rostig – ein Auslaufmodell

Erinnerung an die Koalitionsvereinbarung

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm mahnt die Bundespolitik und erinnert an die Wahlversprechen von vor einem Jahr:

„Wir möchten Sie daher bitten, die im Bundestagswahlkampf 2013 von allen Parteien versprochenen Verbesserungen des Lärmschutzes für die lärmgeplagten Bahnanlieger jetzt anzupacken und umzusetzen!“.

Pusch schreibt eindringlich weiter:

„Wir erinnern an die Koalitionsvereinbarung:
„Die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Infrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Wir werden deshalb den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen. Der Gesamtlärm von Straße und Schiene muss als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden.“

Wir erinnern an die Entschließung des Bundesrats vom 16.03.1990, in der dieser damals vor 24 Jahren (!) der neugeschaffenen 16. BImSchV nur mit der Maßgabe zugestimmt hat, dass eine Gesamtlärmbetrachtung normiert wird:

Zitat der Entschließung des Bundesrats vom 16.03.1990:

„4. Der Bundesrat verbindet seine Zustimmung zur Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) mit der dringlichen Bitte, die Bundesregierung möge rasch weitere Regelungen zu einem umfassenden Lärmschutz in Angriff nehmen“.

Gesamtbetrachtung beim Lärmschutz notwendig

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm erinnert auch an die notwendige Gesamtbetrachtung bei Lärmproblemem:

„Für die gesundheitliche Bewertung einer Lärmexposition sind grundsätzlich alle Lärmemittenten zu erfassen. Zu solch umfassender Darstellung einer Lärmimmissionssituation müssen Verfahren einer zusammenfassenden Bewertung verschiedener Lärmquellen und -qualitäten erarbeitet werden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind Emittenten unabhängige Immissionsgrenz- oder zumindest – Richtwerte festzusetzen.“

Heikles Problem: Prognose von Gesamtimmisson

Die bisher auf einzelen Lärmquellen (Emittenten) bezogenen Immissionsgrenzwerte können bei Lärmprognosen nicht einfach addiert und zur Berechnungsgrundlage gemacht werden. Willi Pusch kritisiert bisherige Rechenverfahren und fordert eine Gesamtbetrachtung:

„Unterschiedliche, jeweils Emittenten bezogene Immissionsgrenzwerte, die nicht miteinander in Verbindung gebracht werden, können keinen stets ausreichenden Schutz für die exponierte Bevölkerung darstellen. Trotz Einhaltens solcher Grenzwerte kann in der Nähe mehrerer bedeutsamer Emittenten eine Gesamtimmission resultieren, welche als erheblich belästigend oder gar gesundheitsschädigend zu beurteilen ist. – Auf den wachsenden Anteil in der Bevölkerung, der sich von Lärm, insbesondere Verkehrslärm und Fluglärm, erheblich belästigt fühlt, wird hingewiesen.“

Lange Versäumnisse der Politik im Lärmschutz

Angesicht der langen Vernachlässigung des Lärmschutzthemas erinnert die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm an die nahezu durchgängige Ablehnung des Entwurfs der 16. BimSchG Novelle durch die Länder im Verbände-Anhörungsverfahren im Mai 2013, deren Argumente kritische Anmerkungen auch in der Stellungnahme der BVS vom 28.6.2014 an den Verkehrsausschuss zitiert sind.

Ebenso wird an die Entschließung der 82. Umweltministerkonferenz der Länder vom 09.Mai 2014 in Konstanz erinnert, in der erneut verkehrsträgerübergreifende Regelungen für den Schutz gegen Lärm an Straßen und Schienenwegen ebenso gefordert werden wie die Begrenzung der Spitzenpege.

Forderungen an den Bundesrat

Willi Pusch bringt es auf den Punkt: “ Die vorgelegte Novelle der 16. BImschV/Schall03-2012 darf so nicht verabschiedet werden.“

Im Telefonat erläuterte er:

„Wir plädieren vielmehr dafür, dieses Novellierungsverfahren aufzugeben und mit den Arbeiten an einem Regelwerk für einen nachhaltigen, verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz zu beginnen, der nicht nur die oben wiedergegebenen Ziele verfolgt, sondern auch mit dem auf EU-Ebene laufenden Verfahren zur Harmonisierung der Verkehrslärmbewertung (CNOSSOS-EU) kompatibel ist.“

Als möglichen Kompromiß sieht Pusch eine Anpassung der Schall 03-1990 durch das Eisenbahnbundesamt:

„Sollte – was wir nicht sehen – wirklich eine zwingende Notwendigkeit zur Fortschreibung der Berechnungsvorschriften für Schienenlärm gegeben sein, dann könnte dies durch eine Anpassung der Schall03-1990 durch das vom EBA erfolgen.“

Doch der 62-jährige Willi Pusch aus Kamp-Bornhofen bleibt mit seiner Forderung nach dem Verursacherprinzip kompromißlos:

„Jeder Fortschritt bei der Minderung des unerträglichen Schienenlärms, der Millionen Menschen in ihrer Gesundheit in ihrem Eigentum bedroht, setzt voraus, dass dem Verursacherprinzip endlich auch im Eisenbahnsektor Geltung verschafft wird!

Die Schäden, die der Schienenverkehr verursacht, dürfen nicht weiter allein denjenigen aufgebürdet werden, die neben den Gleisen wohnen müssen. – Wir werden daher nicht müde werden, die Achtung der Grundrechte der Betroffenen einzufordern!“

Er appelliert an den Bundesrat: „Lassen Sie nicht zu, dass den bahnlärmgeplagten Menschen entgegen den Versprechen im Wahlkampf und der Koalitionsvereinbarung die zugesagten Verbesserungen des Lärmschutzes vorenthalten werden!“

Berlin braucht mehr Lärmschutz an Gleisen

Auch Berlin muß am 19. September 2014 im Bundesrat Stellung nehmen. Die Zunahme des Zugverkehrs auf der Ringbahn und auf der Stettiner Bahn wird vor allem für Prenzlauer Berg und Pankow zur ständigen Herausforderung.
Die blauen Tankkesselwagen mit der Aufschrift „WASCOSA – Tankcar 3000“ sind schon eine „hörbare Verbesserung. Es wäre vernünftig, wenn künftig auch die „Besteller der Zugverkehre“ ihre Verantwortung übernehmen. So könnte etwa der Lieferverkehr für Kerosin und Flugzeugtreibstoffe künftig in „lärmgeminderten Vollzügen“ erfolgen, wenn die Lieferverkehre neu ausgeschrieben werden.

Weitere Informationen:

Bundestagsausschuß: Verkehr und digitale Infrastruktur
Öffentliche Anhörungen:
04.06.2014 – Öffentliche Anhörung zur Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)

Stellungnahme: Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

m/s

One thought on “Schienenlärm im September im Bundesrat

  1. Ich wünschte mir, dass alle Politiker einmal ein halbes Jahr an einer Bahnstrecke übernachten. Ich lade auch gern Herrn Dr. Grube ein, in meinem Haus ein halbes Jahr kostenlos zu nächtigen….

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