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Senat beschließt Entwurf für ersten Nachtragshaushalt 2020

Rotes Rathaus in Berlin-Mitte mit Neptunbrunnen - Foto: m/s

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 7. April 2020 den Entwurf für den ersten Nachtragshaushalt 2020 vorgelegt.

Wegen des Corona-Lockdowns und der fortdauernden Quarantänebestimmungen sind bisherige Haushaltspläne schon heute Makulatur; es muss Geld nachfinanziert werden.

Neu beschafft werden müssen Schutzausrüstungen und Beamtmungsgeräte. Dafür enthält der Nachtragshaushalt Ausgaben in Höhe von 50 Mio. €. Weitere 29 Mio. € sind eingeplant für die Beschaffung von 1.100 Beatmungsgeräten zur intensivmedizinischen Versorgung Erkrankter.

Für das Covid-Behandlungszentrum und weitere Bettenkapazitäten in Krankenhäusern sollen weitere 56 Mio. € bereit gestellt werden.

Der Bund stellt den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfe 50 Mrd. Euro für die Unterstützung von Soloselbständigen, Angehörigen der freien Berufe und kleinen Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. In Berlin werden die Mittel über die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe abgerufen und an die IBB weitergeleitet, die im Land Berlin das Instrument der Mittelvergabe ist. Die Durchleitung der Mittel erfolgt ohne haushaltsmäßige Belastung.

Als weitere Soforthilfe soll bei der IBB ein Programm mit zu 100% verbürgten Darlehen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten aufgelegt werden. Dafür werden der IBB 100 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Das Programm soll zum Teil auch kleinen und mittleren Unternehmen der Kulturwirtschaft sowie Start-ups offenstehen. Insgesamt enthält der Senatsentwurf dafür Ausgaben von 2,6 Mrd. €.

Um den kurzfristig entstehenden Finanzbedarf der Messe Berlin GmbH sicherzustellen, werden im Rahmen des Nachtragshaushalts zunächst 25 Mio. Euro bereitgestellt.

Auch auf die Ertragslage der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) wirkt sich die CoViD 19-Pandemie drastisch aus. Trotz Maßnahmen zur Kostenreduktion, einschließlich Kurzarbeit, ist die Gesellschaft auf finanzielle Hilfe der Eigentümer angewiesen. Die Gesellschafter haben ihre Bereitschaft erklärt, der FBB im Jahr 2020 Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro als Eigenkapitalerhöhung zur Verfügung zu stellen. Der auf das Land Berlin entfallende Anteil beträgt 111 Mio. Euro.

Wem aufgrund des Infektionsschutzgesetzes die Ausübung seiner Tätigkeit verboten wurde, hat Anspruch auf Entschädigung. Der Senat trifft im Entwurf des Nachtrags im Umfang von 4,5 Mio. Euro Vorsorge für 1.500 Fälle. Darüber hinaus werden 23,5 Mio. Euro bereitgestellt für Entschädigungszahlungen an ledige Elternteile, die aufgrund fehlender Betreuung Einkommensverluste erleiden.

Zum Ausgleich der Mehrausgaben sieht der Entwurf des Nachtragshaushalts den nahezu vollständigen Einsatz der bisher für eine Nettoschuldentilgung vorgesehen Betrag von rund 325 Mio. Euro vor. Die Reduzierung der Schuldentilgung erfolgt in Übereinstimmung mit den Regelungen des Berliner Schuldenbremsengesetzes.

Die Finanzierung der Mehrausgaben soll zunächst ohne Kreditaufnahme sichergestellt werden. Doch erwartet der Senat, dass der Haushalt aufgrund der indirekten Folgen der Steuer- und Wirtschaftsentwicklung insgesamt neu justiert werden muss. Der Senat wird deshalb einen zweiten Nachtragshaushalt für 2020 im Juni vorlegen, der insbesondere die Ergebnisse der bundesweiten Steuerschätzung im Mai abbilden wird.

Eckzahlen des Haushalts 2020 unter Berücksichtigung des Nachtragshaushaltsplans: PDF-Dokument (155.1 kB)
Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen

a/m