„Das Herbstlaub ist geharkt, der Weihnachtsschmuck schon fast platziert – aber an die Wasserleitung hat niemand gedacht? Dann wird es höchste Zeit, raten die Berliner Wasserbetriebe, denn eingefrorene Rohre oder Wasserzähler können teuer werden. Haus- und Gartenbesitzer sollten daher jetzt ihre Wasserleitungen an Außenwänden sowie im Garten absperren, entleeren und mobile Sprengwasserzähler entfernen.
Räume, in denen sich Wasserzähler und -leitungen befinden, müssen frostfrei bleiben. Wenn dafür das Schließen und Abdichten von Fenstern und Türen sowie das Dämmen der Wände nicht reichen, ist eine leichte Beheizung, etwa mit elektrischen Heizbändern eine Option. Wasserzählerschächte können mit Hartschaum- oder Styroporplatten unter dem Deckel geschützt werden.
Bei längerem Urlaub oder in Wochenendhäusern sollten wasserführende Leitungen entleert werden. Die Berliner Wasserbetriebe schließen auch gegen Rechnung vorübergehend den Anschluss und tauschen den Wasserzähler aus. Stehendes Wasser in Geruchsverschlüssen (Traps) kann mit etwas Frostschutzmittel flüssig gehalten werden.
Wenn Wasserleitungen eingefroren sind, muss die Zuleitung abgesperrt werden. Zum Auftauen handwarmes Wasser verwenden – niemals offene Flammen oder Heizgeräte, die Leitung könnte sonst platzen. Am besten ist es, einen Fachmann aus dem Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe zu Rate zu ziehen: www.bwb.de/installateure.
Frostschäden an der Anschlussleitung (Rohr von der Straße bis zum Wasserzähler) und am Wasserzähler sollten unverzüglich unserem Kundenservice unter Telefon 0800.292.7587 gemeldet werden. Er behebt sie und tauscht defekte Zähler aus. Auf dem Grundstück geschieht dies zu Lasten des Eigentümers, vor der Grundstücksgrenze zu Lasten der Wasserbetriebe.
Aus einem durch Frost geplatzten Rohr im Boden kann unbemerkt viel Wasser versickern. Deshalb: Prüfen, ob der Wasserzähler weiter zählt, obwohl alle Hähne geschlossen sind. Frostschäden an der Kundenanlage (Hausinstallation hinter dem Wasserzähler) behebt ein Fachmann. Anschließend unseren Kundenservice mit der beigefügten Installateurrechnung benachrichtigen. Wir prüfen dann, ob das nicht in die Kanalisation geflossene Wasser bei der Abwasserabrechnung abgezogen werden kann.“ – Pressemitteilung Berliner Wasserbetriebe