Donnerstag, 28. März 2024
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Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten werden bis Ende 2022 erlassen

Schankvorgärten; Sondernutzungsgebühren

Das Bezirksamt Pankow hat beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten auch für das zweite Kalenderhalbjahr 2022 zu erlassen. Damit wird auf die problematische wirtschaftliche Situation der Gastronomiebetrieb Rücksicht genommen, die vielfach noch immer unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden.

Gebührenbefreiung wird bis Ende 2022 verlängert

Wie schon für das erste Halbjahr 2022, erhebt der Bezirk Pankow auch im zweiten Kalenderhalbjahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren für Schankvorgartenflächen.
Das Herausstellen von Tischen, Sitzgelegenheiten und Stehtischen bleibt kostenfrei — allerdings geht es nur mit Antrag und Genehmigung.

Eine Sondernutzung ohne Antrag ist nicht zulässig, da eine Prüfung der örtlichen Situation erfolgt, um für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

Anträge und Anfragen können an das Straßen- und Grünflächenamt gerichtet werden:
sondernutzung@ba-pankow.berlin.de

m/s