Montag, 07. Oktober 2024
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für soziales Wohnen

Bürgerinitiative „Mietenvolksentscheid“
für soziales Wohnen

Genossenschaft Möckernkiez

Viele Tausende Berliner sind von steigenden Mieten und Verdrängung betroffen, Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung und ein zu niedriges Lohnniveau sorgen für massive Ängste und Sorgen bei Mietern, die sich zunehmend von der Politik damit allein gelassen fühlen. Es gärte daher schon lange unter Mieterinitiativen, die sich nun zusammenschlossen, und heute die Bürgerinitiative „Mietenvolksentscheid“ öffentlich vorstellten.

Genossenschaft Möckernkiez
Genossenschaft Möckernkiez: schwieriger Baustart mit steigenden Kosten und unsicherer Finanzierung

Die Pressekonferenz fand im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Prenzlauer Berg statt. Mit der Einleitung des Volksbegehrens “Mietenvolksentscheid” wurde zugleich eine Gesetzesinitiative vorgestellt, die spätestens zu den Abgeordnetenhauswahlen 2016 zu Abstimmung gestellt werden soll.
Doch bevor es so weit kommt, müssen noch mehrere Hürden genommen werden, so müssen bis Ende Mai 2015 über 20.000 Unterschriften gesammelt werden, damit ein berlinweites Volksbegehren stattfinden kann. Eine Hürde, die allerdings angesichts der aufgestauten Problemlagen leicht zu nehmen sein wird.

Worum geht es bei der Bürgerinitiative „Mietenvolksentscheid“?

„Ziel des Volksentscheids ist die Schaffung von ausreichend preiswertem Wohnraum in Berlin. Dafür sollen die öffentlichen Wohnungsunternehmen so ausgerichtet werden, dass sie nicht mehr profit- sondern gemeinwohlorientiert arbeiten. Die öffentliche Förderung soll so ausgerichtet werden, dass sie dieses Ziel unterstützt. Außerdem soll die Mieter-Mitbestimmung deutlich ausgebaut werden,“ schreiben die Initiatoren auf ihrer Internetseite www.mietenvolksentscheidberlin.de .

Die hat einen 56-seitigen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin
(Berliner Wohnraumversorgungsgesetz) vorgelegt, der eine soziale Neuorientierung der Berliner Wohnungspolitik zum Ziel hat.

Ulrike Hamann von der Bürgerinitiative Kotti & Co hat vor allem Mieter mit geringen Einkommen im Blick, fordert etwa: „Der soziale Wohnungsbau muß seine Versorgungsfunktion wieder erfüllen, das nehmen wir jetzt selbst in die Hand!“

Jan Kuhnert von der KUB Kommunal- und Unternehmensberatung hat auch Finanzierungsvorschläge erarbeitet, die aus Steuererhöhungen, Rückflußmittel und jährlich 280 Millionen € Mietzahlungen der Mieter an das Land Berlin gedeckt werden könnten.
Auch der Wohnungsbaufonds des Landes Berlin und Haushaltsüberschüsse des Landes von 600-800 Millionen sollten wieder in den Wohnungsbau fließen.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs sind hier aufgeführ:

Umwandlung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Das Gesetz sieht die Umwandlung der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen vor, damit sie nicht mehr privatisiert werden können.
Die öffentlichen Wohnungsunternehmen werden durch dieses Gesetz nicht mehr nach privatem, sondern nach öffentlichem Recht wirtschaften.
“degewo”, “GESOBAU AG”, “HOWOGE”, “STADT UND LAND”, “WBM” und die “GEWOBAG” werden in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt. Dadurch können sie in Zukunft gemeinwohlorientiert arbeiten und müssen nicht mehr wie bisher Gewinne erzielen und an den Senat abführen.

Wohnraumförderfond

Öffentliche Gelder für die Wohnungsbau sollen in Zukunft so ausgegeben werden, dass sie zu preiswerten Mieten führen und eine Wohnungsversorgung für Mieter gewährleisten, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden.

Hierfür soll einn “Wohnraumförderfonds” eingerichtet werden, der „revolvierend“ angelegt wird. Alle Förderdarlehen sollen später wieder an den Fonds zurückfließen. So entsteht ein auf Dauer angelegtes Instrument auch für zukünftige günstige Mietwohnungen. Dieser Fonds soll einerseits zur Schaffung von neuen günstigen Mietwohnungen und andererseits als Instrument zur Mietpreissenkung eingesetzt werden.
Der Wohnraumförderfonds orientiert sich an dem in Wien etablierten Konzept des sozialen Wohnungsbaus. In Wien werden aktuell Neubauten mit hohen Energiesparstandards mit qualifizierten Architekten, Bauleitern und Fachkräften errichtet, die nur 4,78 € Mietbelastung pro Quadratmeter aufweisen.

Das entspricht etwa „nackten Baukosten“ ohne teure Zinsbelastungen und ohne hohen Gewinnaufschlägen von Bauträgern, die sich nach „Berliner Landessitte“ als Generalunternehmer zwischen Auftraggebern und ausführenden Firmen aufstellen.

Die veränderte Vergabestruktur bei Bauausführungen und der Wohnungsbaufond sorgen für insgesamt effektivere Baukosten. Die hohe hohe Eigenkapitalquote sorgt für niedrige Zinskosten, die schlanke Vergabestruktur radiert die kostentreibenden Bauträger-Zuschläge aus. Ein weiterer Vorteil: höhere Bauqualität, leistungsfähige örtliche Bauunternehmen – und weniger Baumängel.

Mehr Mitspracherechte für Mieter

Im Gesetzentwurf werden auch mehr Mitspracherechte für Mieter verankert. Basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, in der sich intransparente Strukturen und sozial bedenkliche Geschäftspolitiken herausgebildet haben, sollen Mieter künftig mehr Rechte bekommen.

„In den städtischen Wohnungsunternehmen werden Mieterinnen und Mieter Mitspracherecht über Mieterbeiräte auf Siedlungsebene und im Gesamtmieterrat haben, der mit vier Personen im Verwaltungsrat vertreten ist. Der Gesamtmieterrat kann über die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen, aber auch über eventuelle Verkaufsabsichten und Lösungen für Probleme von Mieterinnen und Mieter in den Siedlungen mitentscheiden,“ heißt es auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Mietenvolksentscheid“.

Politik unter Handlungsdruck

Die Bürgerinitiative „Mietenvolksentscheid“ hat mit ihrem Gesetzentwurf einen gewichtigen Schritt getan, der nun alle Berliner Parteien rechtzeitig vor der Abgeordnetenhauswahl schwer unter Druck setzt. Anders als bei normalen Wahlen zum Landesparlament werden die Mieterinnen und Mieter hier „nach Kassenlage“ abstimmen, und genau nachrechnen, was „Wahlprogramme“ für die künftige Miethöhe bedeuten.

Die Umwandlung der landeseigenen Wohnungsgesellschaften wird sicher noch gegensätzlich diskutiert werden, die Immobilienlobby wird von „Verstaatlichung“ und „Sozialismus“ reden wollen. Doch das Wiener Modell des Wohnungsbaus ist eine stabile Basis, um in der Mieterstadt langfristig sozialen Ausgleich und ein soziales Klima zu schaffen, in der die Kulturmetropole sich neu entfalten kann – und so die Attraktivität und Urbanität von Berlin wahren kann.

Ohne sozialen Ausgleich wird es schwer, eine „Creative City“ auf Wachstumskurs zu halten!

Weitere Informationen:

www.mietenvolksentscheid.de