Die Umzingelung der Ferienwohnung
Am 12. Dezember 2013 wurde in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz verabschiedet. Seit 1. Mai 2014 ist dazu die neue Rechtsverordnung und damit das generelle Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten. Die zuständige Stellen für die Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum sind die Berliner Bezirksämter (Bürgerämter/Wohnungsämter). "Ziel des Zweckentfremdungsverbots ist der Schutz
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