Samstag, 02. November 2024
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Bericht zum Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm 2022

Öffentlicher Kinderspielplatz

Der jährliche Bericht über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) im Jahr 2022 listet 48 Kitasanierungsmaßnahmen und 147 Spielplatzsanierungsmaßnahmen auf, die erfolgreich umgesetzt wurden. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von rund 15,6 Mio. Euro aufgewendet.

Über das KSSP

Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm wurde erstmals im Doppelhaushaltsplan 2014/15 mit 10 Mio. Euro pro Haushaltsjahr aufgelegt. Im Doppelhaushaltsplan 2018/19 wurden pro Haushaltsjahr zusätzliche 6 Mio. Euro für Spielplatzsanierungen veranschlagt.
Das Land Berlin stellt im Rahmen des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm den Bezirken Fördermittel für die Sanierung von Kitas auf landeseigenen Liegenschaften und öffentlichen Kinderspielplätzen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung.

Mit der erfolgreichen Umsetzung des KSSP wird ein elementarer Beitrag zur Erhaltung von Kindertagesbetreuungsplätzen und zur Sicherung der Kita-Standorte auf landeseigenen Liegenschaften geleistet.
Mit der Instandsetzung und qualitativen Aufwertung von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen werden insbesondere zentrumsnahe Kitas ohne eigene Freiflächendarin unterstützt.

Das KSSP hat seit der Erstauflage 2014 nachhaltige Wirkung gezeigt und ist ein wichtiges Element zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Für den nächsten Doppelhaushalt ist das Programm bereits angemeldet.

Kinderspielplätze auf privaten Grundstücken

Auf privaten Grundstücken bestehen nach der Berliner Bauordnung Rechtspflichten zu „notwendigen Kinderspielplätzen. Geregelt sind dise in den Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – Notwendige Kinderspielplätze.
Die AV Notwendige Kinderspielplätze schreibt den Bau eines Kinderspielplatzes für jeweils sechs Wohnungen vor. Als Richtwert sind mindestens 4 m² nutzbare Spielfläche je Kind gefordert. Ein Spielplatz muss mindestens 50 m² groß und mindestens für Spiele von Kleinkindern geeignet sein.
Die Grundausstattung eines Spielplatzes soll mindestens drei unterschiedliche Spielbereiche aufweisen.
In jedem Fall ist ein mindestens 10 m² großer Sandspielbereich (Buddelkiste) herzustellen. Die Sandfüllung des Sandspielbereiches muss zum Formen von Sand geeignet sein und eine Tiefe von mindestens 40 cm haben. Ferner sind vor allem für Kleinkinder geeignete Spielgeräte aufzustellen. Im Gerätebereich ist Sand mit nachweislich falldämpfenden Eigenschaften, der sich nicht verdichtet, zu verwenden.
Auf Spielplätzen finden Kinder Gelegenheit, ihre körperlichen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Für viele Kinder – vor allem in städtischen Gebieten – sind Spielplätze heute die einzigen Orte, an denen sie sich ihrem Alter entsprechend austoben können.

In vielen älteren Wohnanlagen und vor allem in Eigentumswohnanlagen sind Kinderspielplätze mit dem demografischen Wandel nicht mehr erneuert, eingeebnet und sogar bepflanzt worden. Die betreffenden Hausverwaltungen und Eigentümer können daher etwas für ein kinderfreundliches Wohnumfeld und für kurze Wege zum Spielplatz für Alleinerziehende tun.

a/m