Novellierung der Lkw-Maut mit „Handwerker-Ausnahme“
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die geplante Novellierung der Lkw-Maut beschlossen. Bislang gilt die Maut für Fahrzeuge ab 7,5 t. Ab 1. Juli 2024 sollen dann auch Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 t die Maut entrichten. Ausgenommen bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5
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