Dienstag, 19. März 2024
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Datenschutz in der Smart City Berlin

Datenschutz in der Smart City Berlin

Das bis zum 1.8.2021 durchgeführte Datenschutz-Audit für das Mediennetzwerk Berlin und die Pankower Allgemeine Zeitung hat eine ganze Vielzahl von Erkenntnissen erbracht, die im Laufe der kommenden Wochen und Monate schrittweise „systemintern“ umgesetzt werden müssen.

Systemintern: das ist das produktive IKT-System mit Redaktionsystem mit Newsroom- und Kollaborationspace — und das Anzeigensystem mit „Syndication-Room“ und künftigen „Real-Time-Desk.“ — Es ist auch international (EU, OECD) einsetzbar.

Der im Titel sichtbare, abschaltbare „Consent-Banner“ wurde neu gestaltet und vereinfacht:

EU-SmartCity Berlin:
EU-Datenschutz und Digitale Rechte werden gewahrt. Mehr Informationen in den Datenschutz- & ePrivacy-Hinweisen.   Diese internetöffentliche Medienplattform informiert presseöffentlich – ohne Leser-Paywalls!

Reagiert wird auf Innovationen bei Suchmaschinen, Browsern, Updates, neuen AGB´s von Plattformen und veränderten Datenschutzregeln und -bestimmungen — sowie auf deren veränderte Umsetzung in allen nutzbaren Cloud-Diensten.
So hat z.B. Google gerade seine Personalisierungs-Optionen für alle Nutzer geändert. Damit folgt Google den Regeln der DSGVO und wird ab 2022 ganz auf das bisherigen Tracking der Nutzer verzichten. Alternativ wird mit der API „Federated Learning of Cohorts“ eine KI-basierte Lösung für die Ansprache von Werbe-Zielgruppen von Google angeboten.

Die wichtigste Erkenntnis aus dem Datenschutz-Audit: weltweit ist ein Trend im Gang, mehr Datenschutz wird umgesetzt — auch in China.

Der Weg zu einem integrierten rechtskonformen Datenschutz-Konzept für die „EU SmartCity Berlin“ ist damit frei. Das bestehende Datenschutz- und ePrivacy-Konzept kann beibehalten und weiter entwickelt werden.

Praktisch müssen im Zuge der Weiterentwicklung des Datenschutzes viele notwendige AGB und Disclaimer überarbeitet werden. Außerdem ergeben sich aktuell noch ab 1. Juli 2021 neue Implikationen aufgrund des neuen Urheberrechts und des Leistungsschutzrechts für Presseverleger.

Regulatorischer Aufwand: staatliche Anforderungen an Presse

Der regulatorische Aufwand stellt sich als dynamische extern veranlaßte Kostenbelastung dar, die nicht mehr innerbetrieblich in einer bestehenden „Onlinemarketing-Medienökonomie“ oder per Performance-Marketing bzw. lokaler Werbefinanzierung erwirtschaftet werden kann.
Die „Cookiekalypse“ trifft wirtschaftlich zuerst Lokalmedien, aber auch große werbefinanzierte Pressemedien.

Die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit für die Ausübung der Presse- und Informationsfreiheit wird damit mehr und mehr einschränkt, je komplexer und vielfältiger die Nachrichtendichte wird, und je mehr „Cloud-Dienste“ und Apps in der Stadt genutzt werden.

Ferner sind Sicherheitsanforderungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erfüllen und technisch umzusetzen, die neue Investitionen erfordern.

Systemanalytisch betrachtet: die regulatorischen Kosten und juristischen Anpassungskosten können nicht mehr innerhalb einer eigenständigen Verlagsökonomie erwirtschaftet werden — und werden deshalb verursacherbezogen umgelegt! Politik und Kommunalpolitik können z.B. nur noch direkt refinanziert werden. Das „Politiker-Abo“ ist die dazu eine angemessene Lösung. — Ein anderer Weg: die Öffnung für Investoren oder für „Citizenship-Modelle“.

Die Systemfolgen steigender Komplexität und Nachrichtendichte

Ein allgemeinöffentliches System „digitale Zeitung“ kann in Berlin nicht mehr ohne eine personalisierte Registrierung und planbare Budget-Deckung betrieben werden. System- und Vorhaltekosten müssen mit abgedeckt werden können.

Registrierungspflicht für alle Nachrichten-Eingangskanäle ab 1.9.2021
Um Nachrichten und presserelevante Daten auch verarbeiten und allgemeinöffentlich „ohne Leser-Paywalls“ verbreiten zu können, werden ab September nur noch Daten und Informationen aus „akkreditierten, konnektierten und budgetierbaren Kanälen“ verarbeitet.

Nicht refinanzierbare und für Lokaljournalismus nicht „frugale“ Themen-Bereiche werden kenntlich gemacht — bzw. ganz auf eine „Extinction List“ gesetzt.

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden am 1.9.2021 veröffentlicht.

Mehr Informationen: akkreditierung@anzeigio.de


NACHTRAG & LESETIP: Schluss mit den Attacken auf den Datenschutz!

Ein Brandbrief von Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Die scheidende Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat damit ein wichtiges Zeichen gesetzt, das besonders zu würdigen ist!




m/s