Von Michael Springer
Der Begriff „Digitale Souveränität“ wird in der öffentlichen Debatte in verschiedenen Bedeutungen verwendet. Nach der Definition des Kompetenzzentrums Öffentliche IT ist in einem umfassenden Sinne Digitale Souveränität die Summe aller Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rollen in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können.
Das größte unabhängige pressefreie „SmartCity-Mediennetzwerk“ in Berlin nimmt eine Vorreiter-Funktion als Real-Labor ein, indem die Möglichkeiten der proaktiven Verteidigung von Bürgerrechten und Datenschutz und den davon abhängigen individuellen Freiheits- und Entfaltungsrechten im Wege von „Public Open Innovation“ presseöffentlich erprobt und im Rahmen marktwirtschaftlicher und rechtskonformer Möglichkeiten umgesetzt werden.
Umsetzung des „EU-Data-Protection-Regimes
„Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — mit diesem Claim werden inklusive, allgemeinnutzbare und überschaubare Strategien zum Schutz von digitalen Bürgerrechten, Datenschutz und offenen, fairen und sozialen Märkten eingefordert.
Auch werden regulierungspolitische Versäumnisse und irreguläre, verfasssungswidrige „Transformations-Vorhaben“ offengelegt und kritisiert.
Strategische Versäumnisse von Juristen und Verfassungsjuristen
Juristische Institute, Juristen, Verfassungsjuristen und auch die für den Verfassungs- und Datenschutz sowie Verbraucherschutz zuständigen Stellen haben angesichts der systemischen Herausforderungen durch die sog. „Digitalisierung“ strategisch versagt.
Politiker und Ordnungspolitiker verweigern intellektuelle und politische Anstrengungen zur Verteidigung der vielfältigen „europäischen Lebensweisen“ und reden immer öfter von vereinfachenden „Transformations-Strategien“ oder „Neustaat-Strategien“.
Was fehlt, sind Innovationsstrategien zur „Transnormierung“ unserer in vielen Jahrhunderten entwickelten und ausdifferenzierten Rechtssysteme und unserer Freiheits- und Beteiligungsrechte in den Europäischen Verfassungsdemokratien.
Mit dem Begriff der „rechtskonformen Digitalisierung“ wird dieser Fehlentwicklung vor allem im Pressewesen und in der Medienökonomie entgegen getreten. In Berlin ist damit auch die Arbeit der Bezirksämter und politischen Parteien berührt, die sich mit „Teilhabe- und Partizipations-Strategien“ falsche Autoritätsmodelle und Desinformation verbreiten, um „Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Freiheits- und Einspruchsrechte“ einzuebnen.
Politische Dammbrüche in der Pandemie-Politik
Im Vollzug der Pandemie-Politik wird auch brutale Mißachtung von Kunst- und Kulturfreiheiten und den Rechten zur wirtschaftlichen Entfaltung des Mittelstandes offenbar. Die nur selektive Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen zeigt auch eine historisch beispiellose Verantwortungslosigkeit politischer Verantwortungsträger. Sie haben sich gegen den Mittelstand und gegen die kreative und vielfältige Stadtgesellschaft gestellt — und viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Depression und Not entsendet!
Im Kulturbereich findet inzwischen eine „Verstaatlichung“ der Akteure und Institutionen der „Creative City“ statt, die fast vollständig auf Finanzierung durch „Antragsökonomien“ und Fördermaßnahmen verwiesen wird.
Statt „Digitaler Souveränität“ entsteht inzwischen eine Transformierung von Demokratie und freiheitlicher sozialer Marktwirtschaft, die sich inzwischen zu einem unkontrollierten „Digital-Dirigismus“ ausprägt.
Zur Sicherung einer rechtskonformen Entwicklung werden nun „Public Open Innovation“-Regularienim Real-Labor umgesetzt.
Datenschutz- und presseöffentliche Ankündigung von Videokonferenzen
Im Mediennetzwerk Berlin treten ab 1. Mai 2021 künftig besondere Allgemeine Geschäfts- und Datenschutzbedingungen in Kraft. Danach sind zu allen Veröffentlichungen von Anmelde-Links künftig Datenschutz- und Privacy-Erklärungen in einem zweiten Link anzugeben:
– Name, Betreiber und Serverstandort des Betreibers
– juristische Einwilligungen und AGB, Anerkennung der EU-DSGVO
– Vergabestelle, die die Auswahl des Video-Systems veranlasst hat.
– Angabe der Pressestelle, für den presseöffentlichen Nachbericht
– Kontakt für Pressenachfragen und juristische Beanstandungen.
– Angabe der Teilnehmenden und effektiven Teilnehmenden-Zahlen.
– Angabe des Servers für eine nachträgliche Presse-Sichtung.
– Bewertung der Datenschutz-Konformität.
Presseöffentliche Ankündigungen von Videokonferenzen werden nur noch
publiziert, wenn die Veranstalter entsprechende Vereinbarungen treffen, und darüberhinaus für Kostendeckung sorgen. Videokonferenzen und Video-Streams die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als „nicht öffentlich relevant“ betrachtet und nicht publizistisch verarbeitet.
Datenschutz und ePrivacy im Mediennetzwerk und EU-DSGVO
Die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und der „Digitalen Bürgerrechte“ ist eine komplexe und dynamische Aufgabe. Im Mediennetzwerk Berlin wurde schon frühzeitig auf Cookies und Tracking verzichtet und ein neues Paradigma der rechtskonformen „inklusiven, sozialen und intelligenten SmartCity“ entwickelt.
Dies führt zu besonderen Aufwendungen, die den Betrieb pressefreier Medien mit System- und Regulierungskosten belasten. Diese Systemkosten wurden in einem akribischen Reporting und Controlling ermittelt und künftig als „Plattform-Selbstkosten“ nach VO Pr 30/53 ausgewiesen.
Mit dem nächsten Datenschutz-Audit werden neue Anpassungen umgesetzt, die ab dem 1.Mai 2021 in Kraft treten.
Im Datenschutz wird künftig mehr operative Transparenz und mehr Selbstverantwortung der Nutzer und Veranstalter für indivduelle Geräte- und Browser-Einstellungen erforderlich.
Datenschutz-Initiativen in Berlin sind eingeladen, Ihre Stellungnahmen und Vorschläge für das Real-Labor mit einzubringen.
Mehr Informationen:
info@anzeigio.de