Montag, 04. November 2024
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Entschädigung bei Unfall auf rutschiger Rollstuhlrampe im Urlaub?

Restaurant auf Lanzarote

/// Rechtskolumne /// Susanne Rüster kommentiert aktuelle Rechtfälle:


Was passiert bei einem Unfall auf rutschiger Rollstuhlrampe im Urlaubshotel – haben Pauschal-Touristen Anspruch auf Entschädigung? Ein aktuelles Urteil vom 14. Januar 2020 des Bundesgerichtshofs ( X ZR 110/18 )schafft Klarheit für Reiseveranstalter, Reisende und Beherbergungsbetriebe. In Urteil nimmt der Bundesgerichtshof Stellung zur Wirkung von Warnschildern.

Der Fall
Der Kläger, ein Tourist aus Bremen, nimmt den Reiseunternehmer TUI auf Schadensersatz wegen seines Unfalls auf der spanischen Insel Lanzarote in Anspruch. Der Pauschalurlauber ist wegen der Amputation seines linken Beines auf Prothese und eine Unterarmstütze angewiesen. Der Bremer stürzte beim Verlassen des Hotels auf der regennassen Rollstuhlrampe und erlitt eine Handgelenksfraktur.

Vorinstanzen wiesen Entschädigungsklage wegen ausreichenden Warnhinweises des Hotels ab
Das Landgericht (LG Hannover – Urteil vom 7. September 2017 – 8 O 19/17) hat die u.a. auf Rückzahlung des Reisepreises, Ersatz materieller Schäden, Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit i.H.v. 10.500 € sowie Schmerzensgeld gerichtete Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers zum Oberlandesgericht (OLG Celle – Urteil vom 11. April 2018 – 11 U 147/17) blieb ohne Erfolg.

BGH: Warnschild nur bei vorschriftsgemäßem Bodenbelag ausreichend
Der BGH hat die Entscheidung des OLG aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen. Die Richter in Niedersachsen müssen in einer neuen Verhandlung klären, ob der Bodenbelag der Rollstuhlrampe den örtlichen Bauvorschriften entsprochen habe. Das OLG hatte diese Frage als nicht erheblich angesehen. Es sei ausreichend, einen Hotelgast vor einer Rutschgefahr bei Nässe mit einem Warnschild zu warnen, er müsse dann vorsichtig sein. Nach Ansicht des BGH reiche ein vor Rutschgefahr warnendes Schild jedoch nur dann zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des Hotelbetreibers aus, wenn die Rollstuhlrampe örtlichem Baurecht entspreche und damit den Sicherheitsstandard biete, den ein Hotelgast erwarten dürfe.

Die maßgebliche Vorschrift:
§ 651c BGB Abhilfe [in der bis zum 30.6.2018 geltenden Fassung]
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Reiseveranstalter muss seine Hotelanlagen prüfen
Mit seiner Entscheidung weist der BGH erneut darauf hin, dass der Reiseveranstalter alles tun muss, um seine Kunden vor Schaden zu bewahren. Allerdings kann sich der Veranstalter unter Verweis auf örtliche Baustandards entlasten.
Mittlerweile gibt es etliche Gerichtsentscheidungen zur Verkehrssicherungspflicht. Ein Sturz auf nassen Fliesen eines Swimmingpools gehört demnach zum allgemeinen Lebensrisiko. Für die Sicherheit einer Wasserrutsche in einer Hotelanlage ist hingegen der Reiseveranstalter verantwortlich. Erst im Juni 2019 hatte der BGH in einer ähnlichen Entscheidung festgehalten, dass es nicht nur auf Warnhinweise, sondern auch auf Einhaltung von örtlichen Bauvorschriften ankomme (Urteil vom 25. Juni 2019 – X ZR 166/18 -).

Wie das Verfahren für den Bremer Touristen im vorliegenden Fall schließlich ausgehen wird, ist offen. Die Rampe des Hotels auf Lanzarote soll inzwischen ausgetauscht worden sein.


Gastautorin Dr. Susanne Rüster ist Richterin und Krimiautorin. Sie lebt in Steglitz-Zehlendorf.

m/s