Freitag, 29. März 2024
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Mobilitäts-Prämie für Alleinerziehende?

Alleinerziehende mit Kinderwagen

/// Kommentar: ///

Die Automobilbranche ruft wegen der Corona-Krise nach einer Anschubhilfe aus Steuermitteln, und erhofft sich weitere Kaufprämien für Neufahrzeuge. Doch die Kritik an Kaufprämien ist scharf und wächst.
Bisherige Kaufprämien haben vor allem Mitnahmeeffekte gezeitigt. Der geplante Autokauf wurde vorgezogen. Überdies haben Kaufprämien eine fatale Verteilungswirkung erzeugt, und den Kauf großer Fahrzeuge begünstigt.

Soziale Ungerechtigkeiten wurden sogar noch verstärkt, denn Frauen und insbesondere alleinerziehende Frauen und in schlecht bezahlten Pflegeberufen sind praktisch bisher von derartigen Kaufprämien ausgeschlossen: sie verdienen oft nicht genug, um Beruf, Kindererziehung, Mietzahlung plus Auto zusammen finanzieren zu können.

Die Corona-Pandemie zeigt nun: Alleinerziehende haben es besonders schwer. Die Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr birgt erhöhte Infektionsgefahren. Das Schützbedürfnis für Mutter und Kind bzw. Vater und Kind steigt. Der Umstieg auf das Fahrrad ist für Kinder unter vier Jahren ein kaum bewältigbares Problem.

Mobilitäts-Prämie für Alleinerziehende als Ausweg?

Um Autokonjunktur und sozialen Ausgleich zu vereinbaren, wären Möbilitätsprämien für Alleinerziehende ein sozialer Ausgleich:

Auto-Leasing könnte bezuschusst werden
Car-Sharing-Lösungen könnten gefördert werden
Der Erwerb könnte gefördert werden
Elektroauto-Prämien könnten auch Frauen erreichen.

Rückkehr zur sozialen Marktwirtschaft

Mit bedarfsgerechten Mobilitäts-Prämien kann die soziale Marktwirtschaft im Bereich nachhaltiger und stadtverträglicher Mobilität wieder neu in Gang gesetzt werden. Die Mehrfachbelastung aus hohen Mieten, hohen Abgaben und das Armutsrisiko „Kind“ können mit Mobilitätsprämien in den unteren Einkommensgruppen unterhalb des Medianeinkommens kompensiert werden.

Für die Einkommensgruppen über dem Medianeinkommen kommen dagegen steuerliche Vergünstigungen und Steuerfreibeträge viel besser in Frage. Auch Sonderabschreibungen für Kleingewerbetreibende bei der Umrüstung auf Elektro-Fahrzeuge und ab 2021 auch für „solargepufferte Elektrofahrzeuge“ sind der gerechtere Weg in eine nachhaltige soziale Marktwirtschaft.