Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union (EU), die den subnationalen Gebietskörperschaften (d. h. Regionen, Bezirken, Provinzen, Städten und Gemeinden) im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft. Die Stimme des 2004 gegründeten AdR bekommt in der EU immer mehr Gewicht, denn etwa drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Vertreter der lokalen und regionalen Ebene haben inzwischen bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze ein Mitspracherecht.
Zudem kann der AdR auch die Kluft zwischen Öffentlichkeit und Prozess der europäischen Integration besser vermitteln, denn die Einbeziehung der gewählten Vertreter derjenigen Regierungs- und Verwaltungsebenen, die den Bürgern am nächsten ist, sorgt für direkter Mitprache und Mitwirkung.
Ausschuß der Regionen zum Thema Mindestlöhne
Die vom Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (AT/SPE) ausgearbeitete neue Stellungnahme des AdR wurde in der letzten Woche nach einer Debatte mit einem Vertreter des portugiesischen Ratsvorsitzes verabschiedet.
Die Regionen und Städte sehen in der Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut und der Konvergenz der Mindestlöhne aller Mitgliedstaaten die Grundvoraussetzungen für eine soziale, faire und nachhaltige Marktwirtschaft in der Europäischen Union.
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie, mit der ein Rahmen für die Festlegung angemessener Mindestlöhne geschaffen werden soll, die zugleich die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und die Rolle der Sozialpartner berücksichtigt.
Wachsende Lohnungleichheit in der EU
In den letzten Jahren hat in vielen Mitgliedstaaten die Lohnungleichheit zugenommen. Der Anteil der von Armut bedrohten Arbeitnehmer ist von 8,3 % im Jahr 2010 auf 9,3 % im Jahr 2018 gestiegen. Darüber hinaus hat sich der Ausbruch von COVID-19 negativ auf die Löhne der Arbeitnehmer ausgewirkt, insbesondere auf diejenigen mit den niedrigsten Einkommen.
Der AdR fordert daher, einen Annäherungsprozess einzuleiten, um in allen Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn eine Untergrenze von mindestens 60 % des nationalen Vollzeit-Bruttomedianlohns und 50 % des nationalen Vollzeit Bruttodurchschnittslohns zu erreichen. Ferner fordert er die Kommission auf, sowohl den künftigen Kapazitätsaufbau als auch die Autonomie der Sozialpartner auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen.
Stimmen zum Thema angemessene Mindeslöhne
Peter Kaiser (AT/SPE), Landeshauptmann von Kärnten und Berichterstatter dieser Stellungnahme, sagte dazu: „Angemessene Mindestlöhne sind ein wichtiger Baustein der europäischen sozialen Säule. Die Corona-Pandemie hat in unserem Alltagsleben vor Augen geführt, dass gerade auch Geringverdiener*innen unsere Gesellschaft in der Krise am tatkräftigsten unterstützt haben. Das verdient Anerkennung, aber vor allem auch konkretes Handeln. Die Erwerbsarmut und die Abwärtsspirale des ungesunden Arbeitskostenwettbewerbs müssen dringend bekämpft werden. Damit Arbeit in der EU sich für alle lohnt, brauchen wir eine verbindliche europäische Zielsetzung hin zu einem Mindestlohn von mindestens 60% des jeweiligen nationalen Bruttomedianlohns und 50% des jeweiligen nationalen Bruttodurchschnittslohns. Dabei muss der einzuleitende europäische Konvergenzprozess die bestehenden nationalen Systeme der Lohnfindung und die Autonomie der Sozialpartner respektieren.“
Birgit Honé (DE/PES), Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung des Landes Niedersachsen, ergänzte: „Mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für europäische Mindestlöhne kann das soziale Europa jetzt endlich Fahrt aufnehmen.
Damit haben wir die Rahmenbedingungen für eine stärkere Tarifbindung und für faire und angemessene Mindestlöhne. Ziel muss sein, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten – insbesondere in den unteren Lohngruppen – zu verbessern und das Gender-Pay-Gap zu verringern. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn anständig leben können. Lohnungleichheit und Armut trotz Erwerbstätigkeit darf es in einem sozialen Europa nicht geben!“
Das politische Gewicht des Ausschuß der Regionen
Bisher verfügen nur sehr wenige Regionen in der EU über eigene Gesetzgebungsbefugnisse zur Festlegung von Mindestlöhnen.
Als Arbeitgeber und bei der öffentlichen Auftragsvergabe spielen sie eine Schlüsselrolle bei der Aushandlung regionaler Tarifverträge. Durch diese kann wiederum sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsbeteiligten die geltenden Vergütungsbedingungen einhalten und das Recht auf Kollektivverhandlungen achten.
Gleichzeitig fordert der AdR in seiner aktuellen Stellungnahme, mit einem vielschichtigen Ansatz gegen die Erwerbstätigenarmut vorzugehen, der auch andere Faktoren wie das Steuersystem, die Bildungsmaßnahmen, die Höhe der Sozialleistungen und die Beschäftigungspolitik berücksichtigt.
Bernd Voss (DE/Grün), Mitglied des Landtags von Schleswig-Holsteins, fügte hinzu: „Eine Richtlinie, die anständige Mindestlöhne in Europa absichert, ist ein Instrument einer fortschrittlichen Wirtschaftspolitik. Damit die lokalen und regionalen Behörden bei der Durchsetzung von fairen Mindestlöhnen wirksam agieren können, müssen ihre Zuständigkeiten gestärkt und die Abstimmung mit denen der nationalstaatlichen Behörden verbessert werden. Auch müssen Ehrenamtliche, Kirchen und Gewerkschaften unterstützt werden, die insbesondere zugezogene Mitarbeiter*innen ohne regionale Sprachkompetenz hinsichtlich ihrer Rechte, Integration und sozialen Teilhabe beraten.“
Weitere Informationen:
Förderung der sozialen Marktwirtschaft der EU:
angemessene Mindestlöhne in allen Mitgliedstaaten
AdR: Angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union
Europäischer Ausschuß der Regionen