Donnerstag, 18. April 2024
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Händeschütteln, Respekt und Formen

Händeschütteln

Das Thema „Händeschütteln“ und „Händedruck“ erfährt in Pankow gerade eine besondere Aktualität. Hintergrund ist die Auseinandersetzung an einer Pankower Privatschule, die zwischen einem Vater mit islamischer Kultur und einer Lehrerin als Vertreterin ihrer Institution geführt wird. Im Magazin Focus ist die Auseinandersetzung näher beschrieben worden (Focus 23.06.2016). Das Thema könnte nun einen großen Streit auslösen, der aber kaum juristisch oder politisch lösbar ist.

Es geht um Kulturfragen, um kulturelle Unterschiede – um Respekt und Formen von menschlichen Verhalten in einer toleranten und interkulturellen Begegnung, und Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft.

„Das Händeschütteln ist ein in vielen westlichen Ländern gängiges nonverbales Begrüßungs- und Verabschiedungsritual. In anderen Kulturen ist es hingegen traditionell unüblich oder auf gleichgeschlechtliche Kontakte – insbesondere unter Männern – beschränkt.“ (Wikipedia).

Der Wikipedia-Artikel beschreibt die kulturelle, politische und religiöse Praxis des Händedrucks und weist so auch den Weg, wie in einer toleranten multikulturellem Gesellschaft miteinander umzugehen ist.

Händedruck und religiöse Auffassungen im Islam

Die religiöse Praxis des Islam belässt einen breiten Spielraum, der jedoch bekannt sein sollte, Wikipedia schreibt:

„In den islamischen Gesellschaften wird das Händeschütteln zwischen Männern und Frauen zum Teil abgelehnt. So hat zum Beispiel der saudische Großmufti ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz in einem Fatwa erklärt, dass Händeschütteln zwischen Männern und Frauen, die nicht in einem die Ehe ausschließenden Verhältnis stehen, verboten sei. Dies begründet er unter anderem mit einem Hadith, wonach der Prophet Mohammed gesagt hat: „Ich gebe Frauen nicht die Hand“.[4] Auch der schiitische Geistliche Muhammad Hussein Fadlallah, der zeitweise als religiöses Oberhaupt der terroristischen Vereinigung Hisbollah agierte, meint, dass der Islam das Händeschütteln zwischen Männern und Frauen verboten habe. Ziel dieser Bestimmung sei es, den Menschen davon abzubringen, sich einer „Perversion“ (inḥirāf) zu nähern.

Der in Katar lebende Gelehrte Yūsuf al-Qaradāwī vertritt dagegen eine etwas differenziertere Auffassung. Er urteilte, dass Händeschütteln zwischen Männern und Frauen dann zulässig ist, wenn keine „sexuelle Begierde“ (šahwa) oder „Versuchung“ (fitna) mit im Spiel ist. Wenn diese Voraussetzung aber fehle, sei das Händeschütteln harām. Das Gleiche gelte auch für das Händeschütteln zwischen einem Mann und einem bartlosen Jüngling (amrad). Darüber hinaus empfiehlt al-Qaradāwī, das Händeschütteln kurz zu halten, um jeden Zweifel (šubha) abzuwenden. Für den frommen Muslim und die fromme Muslimin sei es aber besser, nicht selbst die Hand zu reichen, sondern es nur dann zu tun, wenn einem die Hand gereicht wird.“

Wie Menschen in einer Gesellschaft der Vielfalt wenigstens zusammen arbeiten können, zeigt die Lektüre eines Buches vom Mark Terkessidis, das hier schon besprochen wurde.

Mark Terkessidis: Kollaboration
Mark Terkessidis: Kollaboration –
„Eine Gesellschaft der Vielfalt kann nur funktionieren, wenn viele Stimmen gehört werden und unterschiedliche Menschen zusammenarbeiten.“

Toleranz und Respekt in der Interkultur

Im aktuellen Konflikt an der Pankower Privatschule stehen zwei Positionen gegenüber, die unvereinbar sind. Die Lehrerin benötigt den Respekt von Eltern und Schüler, um überhaupt einen Erziehungs- und Bildungsauftrag glaubwürdig übernehmen und ausführen zu können. Wie wichtig das ist, ist vom Vater des Schülers bisher verkannt worden.

Andererseits hat der Vater, ein schiitisch geprägter Imam, die nach seiner religiösen Auffassung höchstmögliche Respektbezeugung gezeigt. Die Lehrerin hat dies jedoch als „Frauenfeindlichkeit“ ausgelegt, und damit selbst eine Lücke ihrer kulturellen Kompetenz gezeigt.

Der Vater wiederum hat seine religiöse Praxis über den zivilgesellschaftlich gebotenen Respekt und die Kultur der Schule gestellt, und in eine zivilgesellschaftliche Konfrontation an der Schule getragen.

Damit entsteht praktisch ein unlösbarer Konflikt, der vor dem Hintergrund unserer Kultur und Verfassung nicht unmittelbar lösbar ist. Die Grundlage von Restpekt ist gestört – und damit ist auch die Voraussetzung für gegenseitige Toleranz gestört.

Ausweg UNESCO-Konvention: „Die Erklärung von Prinzipien der Toleranz

Die 28. Generalkonferenz der Mitgliedstaaten der UNESCO, die am 25. Oktober bis 16. November 1995 tagte, hat ein für alle Menschen bedeutsames Dokument verabschiedet: „Die Erklärung von Prinzipien der Toleranz“, die in sechs Artikel gefaßt wurde.
In einem Beitrag unter dem Titel „Toleranz & Schlagworte“ vom 2. Januar 2015 wurde auf das 20-jährige Jubiläum der Konvention hingewiesen.

Im ersten Absatz heißt es:

„„1.1 Toleranz bedeutet Respekt, Akzeptanz und Anerkennung der Kulturen unserer Welt, unserer Ausdrucksformen und Gestaltungsweisen unseres Menschseins in all ihrem Reichtum und ihrer Vielfalt. Gefördert wird sie durch Wissen, Offenheit, Kommunikation und durch Freiheit des Denkens, der Gewissensentscheidung und des Glaubens. Toleranz ist Harmonie über Unterschiede hinweg. Sie ist nicht nur moralische Verpflichtung, sondern auch eine politische und rechtliche Notwendigkeit. Toleranz ist eine Tugend, die den Frieden ermöglicht, und trägt dazu bei, den Kult des Krieges durch eine Kultur des Friedens zu überwinden.“

Die historischen Lehren der Toleranz-Edikte im europäischen Raum haben vor allem das Thema „religiöse Toleranz“ zu Gegenstand, die praktisch unerläßlich für das Entstehen einer Zivilgesellschaft ist.

Das Toleranzedikt, billigte jedem Bewohner zu

„…in seinem Hause privatim seinen Gottesdienst abhalten dörfe, solches wird hoffentlich niemand zum Aergernis gereichen können“

und beschrieb damit eine wichtige Voraussetzung von Religionstoleranz, wonach religiöse Praxis aus dem öffentlichen Raum herauszunehmen ist. Dies ist zugleich Grundlage für die Säkulariserung, die die Grundlage für interkulturelle Zusammenarbeit und multikulturelle Gesellschaften ist.

Unvereinbarkeit von Islam & Zivilgesellschaft

In dem Maße, in dem Menschen mit muslimischer Kultur und Religion den Grundsätzen der UNESCO-Toleranzkonvention entgegen treten, entsteht eine objektive Unvereinbarkeit mit den Prinzipien einer säkularisierten Zivilgesellschaft.

Mit einer Einbürgerung in Deutschland dürfte jedem Muslim – und jedem gut ausgebildeten Imam, auch der grundlegende interkulturelle Konflikt zwischen einem „öffentlich bekennenden und missionierenden Glauben“ und einer säkularen Gesellschaft bekannt sein.

Wer sich dennoch den universellen Prinzipien der Tolanz entgegen stellt, ohne eine Basis von Achtung, Respekt und Toleranz zu suchen, begibt sich auf den Weg der Unvereinbarkeit mit der Zivilgesellschaft.

Antworten, wie dennoch grundlegenden Konflikten begegnet werden kann, liegen in der kulturellen Praxis des Islam selbst, der keineswegs auf eine einzige dogmatische Praxis festgelegt ist.

Allerdings: für die Auflösung kultureller und interkultureller Missverständnisse gibt es keine UN-Konvention. Universell scheint ein „gemeinsames Fastenbrechen“ noch den besten Weg zu weisen!

Stellungnahme der Platanus-Schule

Die Platanus-Schule hat aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien eine Agentur für PR- und Krisenkommunikation eingeschaltet. Diese hat eine allgemeine Stellungnahme an die Redaktion übermittelt:

„Die Platanus Schule Berlin hat eine Schulgemeinschaft, die von großer Vielfalt und einem positiven respektvollen Miteinander geprägt ist. Diesen Weg wollen wir an der Schule konsequent weiter gehen. Deshalb werden wir uns aus Rücksicht auf das Wohl der Familie und deren Kinder zu einer innerschulischen Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

Wir sehen uns darüber hinaus auch in der Pflicht, die anderen Schüler, deren Familien wie auch den Lehrkörper zu schützen.“