Donnerstag, 03. Oktober 2024
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Kinder brauchen soziale Teilhabe — die Jobcenter machen es möglich!

Alleinerziehend mit Kind

Von Michael Springer

Jedes Jahr zum internationalen Kindertag am 1. Juni wird auf die besonderen Bedürfnisse und Rechte der Kinder und ihre Ansprüche auf soziale Teilhabe an der Gesellschaft aufmerksam gemacht. — Die Berliner Jobcenter haben dagegen an jedem Tag so etwas wie einen „Kindertag“, denn sie kümmern sich in ihrer ganz alltäglichen Arbeit immer auch um die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Familien, die Unterstützungsleistungen bekommen.

Im Jahr 2022 waren es 233.631 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe hatten. Das sind übrigens fast die Hälfte aller Bürgergeldempfänger:innen im Land Berlin.

Diesen besonderen Personenkreis möglichst unbürokratisch die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen – das ist Aufgabe der Sozialbehörde. Und das wird in den Jobcentern gelebt.

Mit dem Jobcenter Fußballstar werden

Alle Kinder von bürgergeldberechtigten Familien können die Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket erhalten und bekommen somit eine finanzielle Unterstützung. Sobald die Nachweise zum entsprechenden Bedarf vorliegen, wie beispielhaft der Nachweis zur Mitgliedschaft im Fußballverein, werden die Geldleistungen zügig angewiesen.

Monika Bunge, Geschäftsführerin im Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick: „Wir machen die soziale Teilhabe trotz der finanziellen Umstände möglich. In den Beratungsgesprächen hören wir von den Eltern oft, wie schwierig der Alltag für ihre Kinder ist. Sie wollen wie ihre Freund:innen eine bestimmte Sportart betreiben, aber meist ist das finanziell nicht möglich. Sie müssen verzichten und können nicht das gewünschte Hobby ausüben. Die Kinder und Jugendlichen dürfen von der Gesellschaft nicht ausgegrenzt werden.“

Vielzählige Förderangebote

Neben den Mitmach-Angeboten in Kultur, Sport und Freizeit gehören zu den Förderleistungen die Teilnahme an ein- und mehrtätigen KiTa- und Klassenfahrten, das Mittagessen in KiTa, Kindertagespflege oder Schule, der persönliche Schulbedarf, etwa Kosten für Schulhefte oder einen Schulranzen und die Lernförderung.

Durch die Corona-Pandemie ist die Inanspruchnahme der Leistungen leider zurückgegangen. Denn zur Bekämpfung der Pandemie wurden weitreichende Maßnahmen wie Schulschließungen, massive Einschränkungen von Freizeitaktivitäten in Vereinen oder Musikschulen oder auch von Ausflugs- und Übernachtungsmöglichkeiten ergriffen. Umso mehr wirken die Berliner Jobcenter darauf hin, die Chancen zur sozialen Teilhabe gerade für Familien mit geringeren Einkommen, verstärkt aufzuzeigen.

Beratungsstelle bietet Unterstützung

Wenn Familien unsicher sind, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können oder wie das Verfahren abläuft, kann sich diese bei der landeseigenen Beratungsstelle zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) informieren (Link siehe unten).

Tipp: Nachweise zu den einzelnen Förderleistungen können ganz bequem über das Internetangebot www.jobcenter-digital.de hochgeladen werden.

Gesetzliche Regelung nach dem Sozialgesetztbuch

Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).

Leistungen für Bildung und Teilhabe auf einen Blick:

  • Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Persönlicher Schulbedarf (z.B. für Schulranzen, Heft, Wasserfarben)
  • Lernförderung
  • Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedschaft in Vereinen von Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit).

Weitere Informationen:

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)


Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — Jeder Tag kann ein Kindertag sein! — Es gilt die Möglichkeiten zu entdecken! — Was fehlt? Was muss geändert werden? Kinder dürfen auch öffentliche Wünsche äußern!
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m/s