Von MIchael Springer
„Kulturschaffende“ ist zum Sammelbegriff für alle Kultur gestaltenden Personen geworden. Inzwischen hat der Begriff ein Eigenleben bekommen und wird kritiklos im Coaching für Kunst- und Kulturschaffende und sogar von der Technologiestiftung Berlin verwendet: „ … und vernetzen Berlins Kulturschaffende spartenübergreifend.“
Die Wortschöpfung entstand im Zusammenhang mit dem Aufbau der NSDAP zu einer Massenpartei.
Seit 1925/26 wurden verschiedene Organisationen geschaffen, die einzelne soziale und berufliche Gruppen erfassen sollten. Um Gruppen im bildungsbürgerlich-völkischen Milieu zu mobilisieren und die „geistig Schaffenden“ zu erreichen, übernahm Alfred Rosenberg 1927 von der NSDAP-Führung den Auftrag, eine Kulturorganisation zu gründen.
Rosenberg suchte daraufhin Kontakt zu kulturinteressierten Kreisen in der NSDAP sowie im völkischen Spektrum. Noch Januar 1928 gründete er die Nationalsozialistische Gesellschaft für deutsche Kultur, deren Zielgruppen neben Künstlern noch Ärzte, Rechtsanwälte, Richter, Beamte, Offiziere und Techniker waren. Die Gesellschaft residierte in München, unter der gleichen Adresse, unter der auch die NSDAP zu finden war.
Ende 1928 wurde daraus die NS-Kulturorganisation unter dem Namen „Kampfbund für deutsche Kultur“ (KfdK) (Siehe: „Die Geisteswende. Kulturverfall und seelische Wiedergeburt“, Manifest des Kampfbundes für deutsche Kultur (1929)“).
Das Wort wurde mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten ab 1933 geprägt — und zum offiziellen NS-Begriff:
„Kulturschaffende“ bezeichnete Künstler, die Mitglied der Reichskulturkammer waren. Wer kulturell tätig sein wollte, musste ihr angehören, was sonst einem Berufsverbot gleichkam. Die Mitgliedschaft stand nur Ariern offen. Wer drin war, war „völkisch“ und „deutsch“, wer nicht drin war: „artfremd“, „unerwünscht“, „entartet“.
Der Begriff „Kulturschaffende“ vereinnahmt die Künstler als kollektive Zweckwesen, die Teil eines Volkes oder im NS-Jargon eines „Volkskörpers“ sind, und ihr Schaffen in den Dienst des Volkes (Staates) stellen.
Im totalitären NS-System war die Verwendung des Begriffs verbunden mit der Festlegung politisch-gesellschaftlicher Aufgaben der „Kulturschaffenden“ für den Staat.
In der Begründung des Gesetzes über die Einrichtung der Reichskulturkammer im September 1937 stand: „Die Aufgabe des Staates ist es, innerhalb der Kultur schädliche Kräfte zu bekämpfen und wertvolle zu fördern, und zwar nach dem Maßstab des Verantwortungsbewußtseins für die nationale Gemeinschaft. In diesem Sinne bleibt das Kulturschaffen frei. Wohl aber ist es […] notwendig, die Schaffenden auf allen ihren Gebieten unter der Führung des Reiches zu einer einheitlichen Willensgestaltung zusammenzufassen.“
Der Bildhauer Arno Breker schuf eine ikonische Kunst der Nazizeit. Breker selbst sah das Jahr 1936 als „Wendepunkt“ seiner Existenz. In der Folgezeit wurde er von der NS-Propaganda vereinnahmt, und zum „bedeutendsten deutschen Bildhauer der Gegenwart“, gar zum Vorkämpfer der nationalsozialistischen Revolution stilisiert. Seine monumentalen Figuren waren für die NS-Politik hervorragend geeignet, den Kampf des „Neuen Reiches“ gegen Verfallserscheinungen“ in der Kunst (Entartete Kunst) und in der Gesellschaft visuell zu repräsentieren. Noch 1944 ließ Hitler seinen Namen in eine Liste „gottbegnadeter“ Künstler aufnehmen.
Breker hatte seit der der ersten Großen Deutschen Kunstausstellung im Juli 1937 Einfluss in kunstpolitischen Gremien. Er wurde Juror der jährlich bis 1944 stattfindenden Kunstausstellung an der Seite des Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste, Adolf Ziegler. Zugelassen waren ausschließlich Künstler, die nicht im Sinne der entarteten Kunst arbeiteten. Breker war auf der Ausstellung selbst mit vier Plastiken vertreten und konnte bis 1944 zweiundvierzig seiner eigenen Werke auf dieser bedeutendsten jährlichen Ausstellung nationalsozialistischer Kunst zeigen.
Breker wurde so im Doppelsinn zum „Kunstschaffenden“, mit eigenen Werken — und mit eigener Macht zur Auswahl der dem künstlerischen Ideal des Regimes entsprechenden Kunst.
Breker selbst wurde später — trotz des großen Stellenwerts seines Werks und seiner Person für das NS-Regime — im Jahr 1948 nur als „Mitläufer“ eingestuft.
Übernahme des Begriffs „Kulturschaffende“ in den Sprachgebrauch der DDR
1946 wurde der Begriff „Kulturschaffende“ in der Heidelberger Monatszeitschrift „Die Wandlung“ kritisiert und später zusammen mit 32 anderen Wörtern im Wörterbuch des Unmenschen verzeichnet, das von Dolf Sternberger, Gerhard Storz und W. E. Süskind herausgegeben wurde (PDF-Ausgabe auf dem Publikationsserver des IdS – Leibnitz-Institut Für DEUTSCHE SPRACHE). Es lohnt, den Eintrag noch einmal nachzulesen, in dem es als „hybridisches Wort“ kritisiert wurde.
Der Übergang in das geteilte Deutschland der Nachkriegszeit rettete den Begriff „Kulturschaffende“ in eine neue Zeit hinüber: In der Sowjetischen Besatzungszone sah die im April 1949 verkündete „Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur[…]“ u. a. die Bereitstellung von zwei Erholungsheimen „für Wissenschaftler, Künstler und Kulturschaffende“ vor und legte zugleich deren Gegenleistung für solche Fürsorge fest: „Der Vorschlag […] für die Erhöhung der Aktivität der Kulturschaffenden, Schriftsteller und Künstler […] wird gebilligt.“
Der Leipziger Duden von 1951 versah das Stichwort „Kulturschaffende“ noch mit einer Fußnote: „sprachlich richtiger: der kulturell Schaffende“. In den nachfolgenden Duden-Auflagen fehlte der Eintrag.
Der Begriff des „Schaffens“ erlebte eine neue Bedeutung, als ab 1950 der Gewerkschaftsbund in den staatlichen Betrieben das „Arbeitsprogramm des FDGB zur Entfaltung der kulturellen Massenarbeit“ startete, wie das Laienkunstschaffen zunächst bezeichnet wurde.
Es wurden vielfältige freiwillig zu besuchende Zirkel angeboten, zum Teil während der Arbeitszeit, die vom kreativen Schreiben über Malen, Fotografieren, Kabarett und Chorsingen bis hin zu Töpfern, Nähen und Kochen reichten.
Das „künstlerische Volksschaffen“, organisiert in betrieblichen Zirkeln oder Kulturhäusern, sollte als „Massenbewegung der ästhetischen Erziehung des Volkes“ zur Förderung der sozialistischen Persönlichkeit und der Entwicklung sozialistischer Gemeinschaftsbeziehungen beitragen.
Die Kunstfreiheit war in der DDR eingeschränkt: bereits im 5. Plenum des Zentralkomitees der SED vom 17. März 1951 wurde von Otto Grotewohl dekretiert: „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, dass sie einen starken Einfluss auf die Politik ausüben. Die Idee der Kunst muss der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen.“
Die Regierung der DDR wollte ganz offiziell allen DDR-Bürgern Zugang zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen und laut Programm die Kinder und Jugendlichen zu allseitig gebildeten, humanistisch und internationalistisch orientierten, friedliebenden „sozialistischen Persönlichkeiten“ erziehen; und folgte damit dem Leitbild der UdSSR. Das Leitbild für künstlerisches Schaffen in der DDR orientierte sich daher nach den Zielen der SED am sozialistischen Realismus.
Mit dem ZK-Beschluss vom 17. März 1951 wurde auch die große Richtung vorgegeben: „Das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei hält die Zeit für gekommen, die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten vorzubereiten, deren Hauptaufgabe die Anleitung der Arbeit der Theater, der staatlichen Einrichtungen für Musik, Tanz und Gesang, der Institute der bildenden Kunst und der Kunsthoch- und -fachschulen sein wird.“
Die klare Zielvorstellung: Das Leben sei in seiner Aufwärtsbewegung darzustellen, das werde den „Kunstschaffenden“ am besten durch das Studium des Marxismus-Leninismus möglich.
Der einheitssozialistische Dirigismus mündete unter Walter Ulbricht im sog. „Bitterfelder Weg“: er markierte in seiner programmatischen Rede im April 1959 die neue Richtung auf der ersten Bitterfelder Konferenz vor Schriftstellern, Brigaden der sozialistischen Arbeit und Kulturschaffenden. Ulbricht beschrieb die neue Richtung, die DDR-Kunst und Kultur aus Sicht der SED-Führung nehmen sollten.
Die Bitterfelder Chemiearbeiter entwickelten sich laut Ulbricht gerade zu den fortschrittlichsten Menschen, „zum Typ des sozialistischen Arbeiters“. Sie beschäftigten sich neben ihrer ständigen Weiterbildung in immer höherem Maße auch mit schöngeistiger Literatur. Ulbricht: „Die Mitglieder der Brigaden der sozialistischen Arbeit erwerben sich nicht nur hohe Fachkenntnisse, sondern haben begonnen, die Höhen der Kultur zu erstürmen.“
Ulbricht rief die Schriftsteller auf, die Lösung der großen Produktionsaufgaben in Zusammenarbeit mit Arbeitern und technischer Intelligenz zu studieren und auszuarbeiten.
Die „vorhandene Trennung von Kunst und Leben“ und die „Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ sollte überwunden, die Arbeiterklasse am Aufbau des Sozialismus umfassender beteiligt werden.
Der Bitterfelder Weg weckte eine Vielzahl kultureller Aktivitäten: schreibende Arbeiter-Kollektive, Malzirkel, Theater- und Kabarettgruppen entstanden im ganzen Land. Finanziell und organisatorisch wurden sie von Betrieben, den Gewerkschaften und Kulturinstitutionen gefördert.
Der „Bitterfelder Weg“ begann nach dem Mauerbau am 13.August 1961 zu scheitern, weil sich erste „dem Sozialismus fremde, schädliche Tendenzen und Auffassungen“ entwickelten.
Die zweite Bitterfelder Konferenz am 24. und 25. April 1964 stellte den Kulturschaffenden die Aufgabe, insbesondere die „Bildung des sozialistischen Bewusstseins“ und der „sozialistischen Persönlichkeit“ zu fördern.
Schon im Dezember 1965 wurde der Bitterfelder Weg de facto aufgegeben – das Konzept, Künstler durch den Einsatz in der Produktion an Partei und Werktätige zu binden, ging nicht auf. — Der Versuch der Synthese von „Werktätigen und Kunstschaffenden“ ging in den Zeitläuften der Kultur in der DDR unter.
Kulturschaffende im Blick des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)
Der Versuch der SED, die Kunstschaffenden und Literaten in der DDR auf Parteilinie zu bringen, provouierte viele Auseiandersetzungen und Spannungen, die auch das MfS auf den Plan riefen. — Ein anderer Blick auf Kulturschaffende wurde nun eingenommen, der vom Sicherheitsdenken und dem Ost-Westkonflikt geprägt wurde.
Nach der Wende wurde dieser Teil der Geschichte aufgearbeitet vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, kurz: der „Stasi-Unterlagenbehörde. Diese ist inzwischen in das Bundesarchiv überführt worden und erlaubt Zugang zu den Dokumenten.
Der „Bericht Nr. 107/64 über einige Auffassungen und das Verhalten von Kulturschaffenden der DDR zu Grundfragen der Kulturpolitik von Partei und Regierung“ des MfS HV A vom 14.2.1964 im Bundesarchiv zeigt beispielhaft auf, wie der Begriff des „Kulturschaffenden“ auch auf „Literaturschaffende“ und „Filmschaffende“ ausgeweitet wurde.
In einem anderen MfS-Bericht wird auch erstmals der Begriff „Kulturschaffende mit feindlicher Grundhaltung“ verwendet: „Aktivitäten oppositioneller Künstler und Intellektueller (1) vom Januar 1977“ ( Bericht K 3/13 vom 28.6.1977 im Bundesarchiv ).
Im Blick des MfS wurden Künstlerinnen und Künstler in der DDR in den Beobachtungen und Berichten MfS als Personen und kollektive Subjekte angesprochen und kritisch begleitet. „Kulturschaffende“ als beobachtete Subjekte des MfS markierten eine bemerkenswerte Entwicklung im Verhältnis von Kunst, Partei und Staat.
Kulturschaffende – die Wiederauferstehung eines Begriffs nach deutschen Wiedervereinigung
Nach 1990 rechnete die Gesellschaft für deutsche Sprache die Bezeichnung „Kulturschaffender“ zu den überlebensfähigen DDR-spezifischen Wörtern. Dabei wird dieser Begriff als Sammelbegriff verwendet, der Künstler, Schauspieler und andere umfasst.
Der „ethnologische und pluralisierte Blick“ auf die kreativen Bürgerinnen und Bürger in ihren vielfältigen unterschiedlichen Professionen wird damit erneut etabliert — das alte totalitäre Erbe wirkt damit fort.
Ute Mohrmann, von 1976 bis 1984 Vorsitzende der „Zentralen Arbeitsgemeinschaft Bildnerisches Volksschaffen“ beim Zentralhaus für Kulturarbeit — und von 1976 bis 1990 Mitglied des „Zentralen Fachausschusses Kulturgeschichte/ Volkskunde“ der Gesellschaft für Heimatgeschichte beim Kulturbund der DDR, zeigt diesen Blick heute im Jahr 2020 exemplarisch auf: „Zur Volks- und Laienkunst, zum Bildnerischen Volksschaffen in der DDR.“
Noch im März 1989 berichtete sie in ihrem Beitrag „Vom konfliktreichen Werden“ auf vier Jahrzehnte des bildnerischen Volksschaffens stolz zrück. Sie titelte von „Arbeit ist Quelle aller Kultur“ und bezeichnete „Das Bildnerische Volksschaffen als Waffe beim Aufbau des Sozialismus.“ — Dabei verklärte sie den Blick auf die individuellen Motive der künstlerisch tätigen Menschen: „Im Volksschaffen das Wesentliche: der Prozeß des Entstehens, des Machens.“
Mohrmann stellte auch fest: „Die „gesellschaftlichen Träger“ dessen, was in der DDR Künstlerisches Volksschaffen hieß, sind im Transformationsprozess nach 1990 verschwunden.
Die künstlerischen Interessen und Aktivitäten der Protagonisten überlebten danach in anderen Strukturen und Berufen und verästelten sich nach der Deutschen Wiedervereinigung in den neu für Kultur zuständigen Kommunen und in der neuen kommunalen Kulturpolitik — und vielen Kulturvereinen.
Der Begriff des „Kulturschaffenden“ rettete sich noch über die Zeit, obohl die Individualisierung längst Kreativität, künstlerischen Positionen und Werke in das Zentrum der Aufmerksamkeit und des freien Kunstmarktes stellte.
Kritik am Begriff „Kulturschaffende“ in Österreich
Die Debatte um den Begriff „Kulturschaffende“ wurde in diesem Frühjahr in einem Beitrag von Michael Wurmitzer im DERSTANDARD am 3.4.2021 neu verschärft:
„Wer inklusiv sprechen will, sagt Kulturschaffende. Das Wort ist genderneutral und folglich ideal als Sammelbezeichnung. Die Politik verwendet es, die Kunstszene und ihre Interessenvertretungen ebenso wie DER STANDARD. Es ist allerdings nicht nur eine grammatikalisch bequeme Konstruktion, sondern auch eine ideologische. Denn der Begriff ist nationalsozialistisch belastet.“
Anlaß war ein von der Kulturplattform Öberösterreich ausgelobter Wettbewerb: KulturX – Der Wettbewerb um einen alternativen Begriff. Möglichst inklusive und ideologiefreie Alternativen zum Begriff Kulturschaffende wurden gesucht.
Eva Blimlinger, Abgeordnete der Grünen zum Nationalrat, dem Österreichischen Parlament, schlug den gendersprachlichen Begriff Kulturist*innen vor.
Die Wiener Historikerin Isolde Vogel, mit Arbeitsschwerpunkt in den Bereichen der Shoah-Forschung, Antisemitismusforschung — sowie Geschichte und Ideologie des Nationalsozialismus und Erinnerungspolitik, schlug dagegen einen diskurskritischen Bogen zum „Schaffen für die Volksgemeinschaft.“
Vogel: „Diese im NS zugewiesene Bedeutung des Worts ‚Kulturschaffende‘ beinhaltete also eine Aufforderung an die in der Kulturwelt Tätigen, ‚deutsch‘ und produktiv zu sein – zu ‚schaffen‘, also: zu arbeiten. Es drückt sich darin auch aus, wie das Verhältnis von Kultur und Staat zu sein hatte: Die ‚Kulturschaffenden‘ waren zuständig für die Erschaffung von Kulturgut, das wiederum der Propaganda für den Zusammenhalt des NS-Regimes diente. ‚Kulturschaffende‘ wurden damit um ihre Intention und Individualität als Künstler:innen, als Schriftsteller:innen, Musiker:innen, Architekt:innen, Schauspieler:innen, Regisseur:innen etc. gebracht.“
Isolde Vogel kritisierte folgerichtig „Der Bezeichnung ‚Kulturschaffende‘ haften diese Entindividualisierung und die Idee des Schaffens für ein kollektivistisches Ziel heute noch an.“
Bürgerrechte, Respekt und Fair Culture — ein neuer Weg im Umgang mit „Creative Citizens“
In der intelligenten, inklusiven, sozialen, interkulturellen und multisprachlichen offenen Stadtgesellschaft haben die Positionen der „anonymisierenden Pluralisierung“ und der „Entindividualisierung“ heute keinen Platz mehr.
Alle Künstler:innen haben einen Anspruch darauf, als Bürger in einem kreativen Beruf — und als Teil einer Branche der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft und mit ihrer Biografie wahrgenommen zu werden.
Die genaue Berufsbezeichnung sollte immer persönlich, auf Basis der künstlerischen Position, Kunstgattung und aus der eigenen „Selbstbezeichnung in der CV“ abgeleitet werden.
In der staatliche Kunst- und Kulturförderung sollten alle Begrifflichkeiten angepaßt werden, und besser Sachziele und Rahmen ansprechen.
Respektlose, übergriffige und ideologische Sprachmuster sind zu vermeiden. Statt „Förderung“ für Personengruppen, oder gar „Fürsorge für benachteiligte Gruppen“, sollten im positiven Sinne Anforderungen und inklusive, gerechte Leistungsbedingungen und Honorierungen beschrieben werden.
Der paternalistische Ton in der Kunstförderung — und in manchen heutigen Förderantrags-Formularen — passt nicht in eine Zeit, in der sich in „Creative Cities“ wachsende Teile der ökonomischen Wertschöpfung autonom aus freier künstlerischer Kreativität, über Design und Designinnovationen aufbauen.
Die alten kruden Baufehler in der „Initiative Kreativ- und Kulturwirtschaft der Bundesregierung“, die vom ehemaligen Wirtschaftsminister Brüderle initiert wurde, müssen überwunden werden.
Dazu gehören die Prekarisierungen kreativer Arbeits- und Berufsfelder, und die unregulierten Plattformökonomien, mit sittenwidrigen Provisionsmodellen.
Die fehlenden Erträge und Einkommen aus kreativer Arbeit treffen Stadtgesellschaften an anderer Stelle als „soziale Folgekosten.“ — Zudem wird heute die volkswirtschaftliche Substanz der Urbanisierung von innen heraus ausgehöhlt, weil unzureichende Einkommen längst auch ökonomische Verwerfungen hervorrufen.
Künstler:innen und „Creative Citizens“ sollten selbst die alten Begriffe und Kategorisierungen vermeiden, und neue kreativ befreiende Bedingungen und Sprachformen einfordern — auch selbst neu entwickeln!
Dolf Sternberger mahnte: „Der „Verderb der Sprache“, ist der Verderb des Menschen. Seien wir auf der Hut.“
Das Projekt „Aufklärung“ war angetreten, das Individuum aus den prekären Abhängigkeiten und Herrschaftsstrukturen, aus dem Patriachat des ihn „betreuenden“ Herrn zu befreien. Aufklärung beschrieb Kant darum als „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ und ihr Signum war das Vermögen, sich seines Verstandes
„ohne Leitung eines anderen zu bedienen“ (Kant 1783: 53). — Heute ist es noch schwieriger geworden, weil unsichtbare Fesseln der Sprache und der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen digitaler Plattformen“ neue Abhängigkeiten erschaffen. — Pressefreiheit und das allgemein zugängliche Wort und allein konstruktive Diskurse helfen uns heute aus „neuen medial-digitalen Unmündigkeiten“ und Beschränkungen heraus!
Einfach.SmartCity:Machen: Berlin! — Bürgerrechte, kreative Freiheiten, künstlerische und wirtschaftliche Entfaltungsfreiheiten sind in der inklusiven, sozialen und intelligenten Stadt nur zu wahren und zu entwickeln, wenn auch die sprachliche, mediale und digitale Wertschöpfung in der Stadt gestaltet und verhandelt werden kann! — Die größten Errungenschaften der offenen redaktionellen und medialen Stadtgesellschaft sind schon im Bau! — „Get smart Citizens!“
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