Samstag, 20. April 2024
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Mobilitätsgesetz: Verbesserungen für den Fußverkehr

Das Berliner Mobilitätsgesetz soll auch umfangreiche Verbesserungen für den Fußverkehr schaffen. Der neue Gesetzentwurf des Mobilitätsgesetzes zielt auf mehr Sicherheit, längere Grünphasen an Ampeln, höhere Aufenthaltsqualitäten und verbesserte Barrierefreiheit.

Nach Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, und nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister hat der Senat heute beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes mit dem neuen Abschnitt Fußverkehr im Abgeordnetenhaus einzubringen.

So soll diee Förderung des umweltfreundlichen, klimaschonenden und gesundheitsfördernden Fußverkehrs erstmals gesetzlich verankert werden.

Senatorin Günther: „Mit diesem Gesetz geben wir dem Fußverkehr in der Stadt einen völlig neuen Stellenwert. Die Novelle ist die Grundlage für spürbare Verbesserungen für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden: Es geht um eine höhere Aufenthaltsqualität und mehr Barrierefreiheit, mehr Sicherheit gerade auch auf Schulwegen und längere Grünphasen an Ampeln. Berlin setzt hier erneut Maßstäbe mit seinem Mobilitätsgesetz.“

Umfangreiche Bürger- und Verbände-Beteiligung
Wie die bisherigen Teile des Berliner Mobilitätsgesetzes, etwa die zum Radverkehr und zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wurde auch der Abschnitt Fußverkehr in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet. In diesem Beirat sind Mobilitätsverbände (u. a. FUSS e.V.), Interessenvertreterinnen und -vertreter von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses vertreten.

Fußverkehr ist wichtiger Teil des Verkehrs in der Stadt
Die Berlinerinnen und Berliner legen etwa ein Drittel ihrer Wege zu Fuß zurück. Der Fußverkehr ist zudem der wichtigste Zubringer zum ÖPNV. Der Gesetzentwurf stellt den Fußverkehr nun auf eine Stufe mit ÖPNV und Radverkehr: Der Fußverkehr erhält als Teil des Umweltverbunds (aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) ausdrücklich Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr bei allen Planungen.

Die wichtigsten neuen Regelungen im Gesetzentwurf

Überqueren von Straßen: Um das Queren von Straßen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, sollen mehr Gehwegvorstreckungen ausgebaut, Mittelinseln errichtet und Bordsteine abgesenkt werden (in Kombination mit taktilen Elementen für Seheingeschränkte). Bei breiten Straßen soll die Grünphase künftig so lang sein, dass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Zudem wird die bei sogenannten Blindenampeln vorhandene Möglichkeit ausgeweitet, die Grünphase per Knopfdruck zu verlängern.

Verkehrsberuhigung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Räume zu schaffen, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt, also etwa Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen.

Direkte Wege: Künftig soll an jedem Arm einer Kreuzung die direkte Querung für Zufußgehende möglich sein. Unattraktive Umwege sind zu vermeiden.

Beleuchtung: Fuß- und auch Radwege sind künftig besser zu beleuchten, insbesondere auch in den Außenbezirken, damit sich Menschen dort sicher fühlen können.

Schulwege: Um Schulwege systematisch sicherer zu machen, erarbeiten die Senatsverwaltungen für Verkehr und für Bildung ein umfassendes Konzept für das schulische Mobilitätsmanagement. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler selbstständig sicher zu Fuß zur Schule gehen können. Dazu gehören bauliche und verkehrliche Maßnahmen im Schulumfeld, eine Ausweitung des Einsatzes von Schülerlotsinnen und -lotsen, bezirkliche Schulwegpläne und Mobilitätsgremien an Schulen (mit Beteiligung der Eltern).

Personal: In der Senatsverwaltung für Verkehr wird die bisherige Koordinierungsstelle für den Radverkehr zur Koordinierungsstelle für den Rad- und Fußverkehr ausgebaut. Analog den zwei Stellen für die Koordination von Radverkehrsmaßnahmen wurden bereits zwei Stellen für den Fußverkehr geschaffen. Die Koordinierungsstelle ist direkt der Hausleitung unterstellt. Jeder Bezirk soll zudem zwei Vollzeitstellen für die Fußverkehrsplanung (zusätzlich zu den zwei Stellen für Radverkehr) erhalten.

Planung: Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fußverkehrsabschnitts im Mobilitätsgesetz will die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einen Fußverkehrsplan für Berlin mit Zielvorgaben und konkreten Ausbauplänen erarbeitet haben. Schon innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten sind zudem zehn größere Fußverkehrsprojekte zu definieren, die innerhalb von fünf Jahren vollendet oder mindestens fertig geplant werden können.

Der Abschnitt Fußverkehr, der nun in das Abgeordnetenhaus eingebracht wird, ist der vierte Baustein des Mobilitätsgesetzes. Die Abschnitte zu Allgemeinen Zielen, ÖPNV und Radverkehr traten im Juli 2018 in Kraft.

m/s