Von Michael Springer
Die landeseigene Wohnungsgesellschaft GESOBAU AG, einstmals Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau, will in Wege des Sonderbaurechts in der Wohnsiedlung an der Ossietzkystraße / Am Schlosspark in Sichtachse zum Denkmal von Carl von Ossietzky einen Wohnungsbau für Geflüchtete errichten.
Inzischen wird versucht, trotz massiver Anwohnerproteste, eine Baufreimachung im Innenhof durchzusetzen.
Die Art und Weise wie hier Stadtentwicklung mittels Polizei, Sicherheitsdienst RUWE Sicherheit mit Hundeführern umgesetzt wird, mißachtet gültiges Baurecht und Leitlinien und Vorgaben zum Klimaschutz.
Das für die Demokratie notwendige Vertrauen wird mit der rabiaten Vorgehensweise zerstört. Und dazu wird in bestehende Mietverhältnisse eingegriffen, weil sich die GESOBAU AG mit dem Sonderbaurecht einseitige wirtschaftliche Vorteile zu Lasten des Wohnwerts und zu Lasten des Stadtklimas verschafft.
Letzte Gelegenheiten zur Streitbeilegung nutzen
Auf der Internetseite der GESOBAU AG wird auf das Verfahren zur Streitbeilegung hingewiesen: „VSBG Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.“ Dort steht: „Unsere Beziehungen zum Mieter sind stark von persönlichen Gegebenheiten sowie als kommunales Wohnungsunternehmen in besonderem Maße von landesspezifischen Regelungen bestimmt.“
Die Geschäftsleitung der GESOBAU AG wird dazu gebeten, die „landesspezifischen Regelungen“ öffentlich zu erläutern, um den Pankower Bürgerinnen und Bürgern wohnungspolitisch aufzukären, wer im Unternehmen im Sinne des sozialen Wohnungsbaus handelt, und wer Sonderbaurechte betreibt.
Es handelt sich zudem um ein besonderes städtebauliches Ensemble, das städtebaulich eine Epoche der Wiederaufbaujahre der DDR repräsentiert. So wird auch der städtebauliche Denkmalschutz durch das geplante Vorhaben völlig ignoriert und durch „Betonbau-Brutalismus“ konterkariert.
Der geplante Eingriff in den Innenhof, mit 170 stattlichen, stadtklima-kühlenden Bäumen, ist nicht nur ein städtebaulicher Eingriff, sondern auch ein Eingriff in eine lebendige Stadtkultur vor Ort und einen Genius loci des Kulturerbes der Deutschen Wiedervereinigung. Das stadtgesellschaftliche Klima wird dabei zusätzlich auf lange Zeit vergiftet.
Acht Jahre nach 2015 muss geregeltes Baurecht gelten!
Das Ausspielen von Sonderbaurechten für Geflüchtete gegen geltendes Baurecht der Bürgerinnen und Bürger zerstört das Vertrauen in das Handeln des landeseigenen Wohnungunternehmens GESOBAU AG. Auch das notwendige Vertrauen zwischen Mietern und landeseigenen Vermieter wird beschädigt, und das wirkt über den Stadtteil in Pankow weit hinaus.
Die Berliner Parteien sind aufgerufen konstruktivere Lösungen zu finden, denn die für den Planeten Erde notwendige Urbanisierung UND bauliche Verdichtung muss sozial und ökomomisch gelingen.
Wird der „Stadtfrieden“ und der soziale Raum zerstört, kommt eine neue, land- und umweltfressende Umweltzerstörung und Suburbanisierung in Gang.
Die verantwortlichen Parteien in Berlin sind allesamt in der Pflicht, bestehende baurechtliche Spielräume besser zu nutzen. Konkret z.B. mit der Ausweisung von B-Plänen und der Ausweisung von „Urbanen Gebieten“ nach §6a BauNVO in geeeigneten Liegenschaften und Gewerbegebieten.
Transparenzhinweis: Der Presseverteiler der GESOBAU AG wurde im 11. Jahr des Bestehens der Pankower Allgemeine Zeitung, und in zwei weiteren Bezirken gekündigt. weil es nach Inkrafttreten der EU-DSGVO keine konnektierbaren Werbefinanzierungen für unabhängige Presse in Berlin gibt, die mit Datenschutz, Bürgerrechten und Jugendschutz konform sind!