Das Bezirksamt Pankow hat eine neue Allgemeinverfügung zur häuslichen
uarantäne erlassen. Sie trat am Freitag, dem 23. Oktober 2020 in Kraft.
Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, größere Gruppen von Infizierten
oder Kontaktpersonen der Kategorie I unmittelbar zu einer häuslichen
Quarantäne zu verpflichten. Dies beschleunigt die Arbeit des Gesundheitsamtes, da für die häusliche Quarantäne dieser Personengruppen zukünftig keine Einzelbescheide des Gesundheitsamtes erforderlich sind.
Künftig können zum Beispiel Schulleitungen die betroffenen Klassen und
Lerngruppen oder Arbeitgeber ihre Beschäftigten unmittelbar über eine
angeordnete Quarantäne informieren. So sollen die Arbeit des Gesundheitsamtes erleichtert und Meldewege verkürzt werden. Dadurch wird es möglich, große Gruppen von Kontakt- oder Verdachtspersonen zeitgleich in die sichere Quarantäne zu schicken. Damit soll auch eine mögliche Verunsicherung durch zeitversetzte Informationen an Betroffene vermieden werden.
Zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) sind
verpflichtet:
- Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert
Koch-Institutes, - Personen mit Erkrankungszeichen, die sich einem Test unterzogen
haben oder für die ein Test angeordnet wurde, - Personen, für die seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ein
positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 Viren vorliegt.
In allen Fällen sind die Personen zur Kontaktaufnahme mit dem
Gesundheitsamt Pankow unter Tel.: 030 90295-3000 oder unter der
E-Mail-Adresse corona@ba-pankow.berlin.de verpflichtet, soweit diese
noch nicht erfolgte.
Pressemitteilung Bezirksamt Pankow | 26.10.2020
Erläuterungen
Die Berliner Gesundheitsämter sind mit dem Ansteigen der festgestellten Infektionen zunehmend überfordert. Das gilt auch für Pankow. Die Kontaktlisten reichen längst nicht mehr aus, weil im privaten Bereich üblicherweise keine Kontaktlisten geführt werden.
Mit der neuen Allgemeinverfügung wird nun Verantwortung für die Kontaktverfolgung auf Covid-19-Infizierte übertragen, die ihre Familienangehörigen, Freunde und Kontaktpersonen informieren sollen.
Nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes (RKI) ist Kontaktperson I, wer eine corona-positive Person mit Symptomen direkt getroffen hat – und zwar ab zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome des Erkrankten bis zehn Tage nach Symptombeginn.
Für Fälle, bei denen keine Symptome bemerkbar sind, gilt als Kontaktperson I, wer diese ab zwei Tage vor bis zehn Tage nach dem Test direkt getroffen hat.
Direkt getroffen bedeutet nach RKI-Regeln: mindestens 15 Minuten „face-to-face“-Kontakt, oder längeres gemeinsames Aufhalten in einem schlecht gelüfteten Raum, direkter Kontakt zu Sekreten, naher Kontakt zu oder langer Aufenthalt mit Kranken ohne Schutzkleidung.
Wer als Kontaktperson der Kategorie I identifiziert wird, muss in Quarantäne gehen und die Behörden informieren. Dazu muss er den „Erhebungsbogen für Kontaktpersonen von SARS COV-2-Fällen“ ausfüllen und an das für ihn zuständige Gesundheitsamt versenden. Bei der Suche nach dem zuständigen Amt hilft das Postleitzahlen-Tool des Robert-Koch-Institus. Daraufhin sollte sich das Gesundheitsamt dann zurückmelden.