Dienstag, 19. März 2024
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Neue Parkregeln für den Mauerpark 2019 beschlossen

Überblick über den Mauerpark

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner heutigen Sitzung allgemeine Parkregeln 2019 für den Mauerpark beschlossen. Dazu erklärt Bezirksbürgermeister Sören Benn (Die Linke): „Nach diversen großen und kleinen Runden mit vielen Engagierten rund um den Mauerpark war das Bezirksamt nun in der Pflicht, in Auswertung dieses Prozesses Festlegungen für die Saison 2019 zu treffen. Diese werden so schnell als möglich breit kommuniziert und implementiert. Nach Abschluss der Saison werden diese Festlegungen evaluiert und daraus Schlussfolgerungen für das kommende Jahr gezogen. Nicht alle Ideen konnten schon umgesetzt werden, nicht alle Interessenkonflikte konnten bis hierher aufgelöst werden. Der Prozess der Beteiligung geht weiter. Er bleibt anspruchsvoll und ist alle Mühe wert.“

Grünanlagengesetz
Der Mauerpark ist eine nach dem Berliner Grünanlagengesetz gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage (GrünanlG). Im gesamten Park gelten alle Bestimmungen dieses Gesetzes. Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, sodass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher*innen nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden. Um ein friedvolles, respektvolles Miteinander zwischen den Parkbesucher*innen und Anwohner*innen zu ermöglichen, ist auf Folgendes besonders zu achten:

Musizieren zeitlich und nach Lautstärke beschränkt
Beim Musizieren gilt es, auf die Anlagenbesucher*innen und Anwohner*innen Rücksicht zu nehmen. Die Parkbesucher*innen sind aufgefordert, ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen (siehe Karte) Bereichen zu musizieren. Auch hier darf der Rahmen nicht überschritten werden, dass andere Parkbesucher*innen und die Anwohner*innen unzumutbar gestört werden. Deshalb soll sich das Musizieren auf den Bereich entlang der Schwedter Straße (Pflasterstraße) östlich in Richtung Stadion sowie bis zu 10 m westlich der Schwedter Straße beschränken. Das Musizieren ist möglich von montags bis donnerstags zwischen 11.00 Uhr und 19.30 Uhr sowie an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 20.30 Uhr. Es soll aus Rücksicht auf die Anwohner*innen ausschließlich in östliche Richtung hin zum Stadion musiziert werden. Beim Musizieren gilt es, dass die Künstler*innen nicht versuchen einander zu übertönen und damit die Lautstärke in die Höhe zu treiben. Außerhalb der vorgenannten Zeiten soll vom Musizieren abgesehen werden. Es soll auf die Verwendung von Generatoren und die Ausrichtung der Musik in die Richtung der Wohnbebauung verzichtet werden.

Kommerzielle Veranstaltungen nur nach Ausnahmegenehmigung
Kommerzielle Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des Straßen- und Grünflächenamts (SGA) des Bezirks Pankow, die beim SGA Pankow beantragt werden kann.

Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen
Das Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Aus Rücksicht auf die Natur sowie die anderen Parkbesucher*innen und Anwohner*innen soll lediglich zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr, in den Monaten Juni bis August zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr gegrillt werden. Zu beachten ist, dass ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern eingehalten wird, sodass eine Brandgefahr ausgeschlossen ist. Ebenso sollen ausschließlich Standgrills mit Grill- bzw. Holzkohle, also keine Gasgrills und keine Einweggrills mit unmittelbarem Kontakt zum Boden verwendet werden. Ausgebrannte Grillkohle ist in Aschecontainern zu entsorgen und es darf kein Feuer unterhalten werden.

Müll vermeiden und gezielt entsorgen
Um allen Parkbesucher*innen den Aufenthalt im Park erholsam und angenehm zu gestalten, sind alle Parkbesucher*innen aufgefordert, Müll (dies beinhaltet insbesondere auch Flaschenverschlüsse, Scherben, Zigarettenstummel) nicht liegen zu lassen und sie in entsprechend vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Mauerpark hat den Charakter einer Grün- und Erholungsanlage
Der Mauerpark ist eine Grün- und Erholungsanlage. Sie dient nicht dem kommerziellen Handel. Abgesehen von genehmigtem Handel wie etwa im Rahmen des „Flohmarkts im Mauerpark“ stellt Handel mit Waren jeglicher Art eine über den Widmungszweck des Mauerparks hinausgehende Benutzung dar, die nicht erlaubt ist. Handel, der gegen Strafgesetze verstößt, wird geahndet.

Graffitis nur an der Hinterlandmauer
Das Sprayen von Graffitis ist an der „Hinterlandmauer“ (Karte) auf der Seite, die in Richtung des Parks weist, erlaubt. Die Spraydosen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Fehlende öffentliche WC´s
Im Mauerpark befinden sich keine öffentlichen Toiletten. Dies berechtigt nicht dazu, die Notdurft im Park zu verrichten.

Hundeauslauf nur im umzäunten Hundeauslaufgebiet
Hunde, mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, dürfen außerhalb des Bereichs des umzäunten Hundeauslaufgebiets an der Bernauer Straße (Karte) nicht frei laufen gelassen werden. Hunde, mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, dürfen nicht auf Spielplätzen mitgenommen werden. Hundehalter*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Sie haben den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt nicht für blinde Hundeführer*innen. Hundehalter*innen sind angehalten, darauf zu achten, dass Hunde den Mauerpark nicht beschädigen, beispielsweise durch das Graben von Löchern.

Ordnungsrecht und OWI-Katalog
Darüber hinaus verweist das Bezirksamt Pankow auf entsprechende Verbote und die Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit, geregelt in §§ 6 und 7 GrünanlG, hin.

Pressemitteilung Bezirksamt Pankow | 07.05.2019

m/s