Freitag, 19. April 2024
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Neues Bezirksamt und BVV konstituieren sich in Pankow

Rathaus Pankow

In Pankow wird es eine neue Rathaus-Koalition geben. Zwar haben die beteiligten Parteien noch Stillschweigen vereinbart, docn am 27.10.2016 um 17:30 Uhr beginnt die Konstituierende öffentliche Tagung der BVV Pankow von Berlin für die VIII. Wahlperiode im BVV-Saal in der Fröbelstr. 17, Haus 7 in Prenzlauer Berg.

Neuer Bürgermeister wird Sören Benn (DIE LINKE), Jens-Holger-Kirchner Bündnis 90/Grüne wird im Amt für Stadtentwicklung verbleiben. Im Bezirksamt wird Rona Tietje (SPD) voraussichtlich das Ressort Finanzen übernehmen. Dr. Torsten Kühne (CDU) wird ebenfalls als Stadtrat im Bezirksamt vertreten sein.

Über den Ämterzuschnitt liegen noch keine Nachrichten vor. Es ist noch mit Veränderungen in der Verteilung der Ämter und Zuständigkeiten zu rechnen.

Der von der AfD zu benennende Stadtrat ist noch nicht bekannt und wird erst kurz vor Beginn der konstituierenden öffentlichen Tagung dem neuen Bezirksamtskollegium präsentiert – ein ungewöhnlicher politischer Affront, der noch für viel Aufregung sorgen wird.

AfD – Pankow – Partei mit Fragezeichen

Die AfD-Pankow befindet sich auf gefährlichen Kurs – und muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie überhaupt eine Partei im Sinne des § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes ist:

1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.“

Unter Berücksichtigung der Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien nach § 1 Parteiengesetz ist nicht nur das Recht zur Wahrnehmung der politische Willensbildung, sondern nach Geist und Buchstaben auch die Mitwirkung am öffentlichen Leben als Mitwirkungspflicht beschrieben (siehe §1 Abs. 1-3 Parteiengesetz).

Berücksichtigt man dazu die Entfremdung des amtlichen Pankower Stadtwappens auf Internet-Seiten und Druckwerken der AfD, so ist hier eine „Verballhornung“ amtlicher Zeichen zu unterstellen (siehe: Importierte Lügenbürger vergewaltigen Stadtwappen – Glosse vom 4.2.2016 ).

Rechtliche Prüfung der Partei-Eigenschaft der AfD

Nach Rücksprache bei der Pressestelle des Landesamtes für Verfassungsschutz und Klärung der Zuständigkeiten, wird die Redaktion eine ganze Reihe von Beanstandungspunkten der zuständigen Bundestagsverwaltung vorlegen, die von der Verunglimpfung von Wappen, der Verletzung des Prinzips der öffentlichen Willensbildung über Mißachtung des Parlaments, Verletzungs von Mitwirkungspflichten – bis zum Einsatz von Chatbots und anderen organisatorischen Mitteln reichen.

Die Checkliste mit den Beanstandungen wird den Pankower Parteien 15 Minuten vor der konstituierenden Sitzung am 27.10.2016 öffentlich im BVV-Saal übergeben, damit sie ihre Wahlentscheidung für die Wahl des Stadtrates der AfD noch einmal überdenken können.

Vorankündigung: Benchmarktest politische Parteien in Pankow
Analog zum laufenden Benchmarktest „Pankower Vereine“ werden auch alle Pankower Parteien einem „Stresstest“ unterzogen, und geprüft, ob und in welchen Umfang Beanstandungen in Bezug auf „erklärte politische Willensbekundungen und Programme“, Satzungen und öffentliche Rechenschaftspflichten nach Parteiengesetzt vorliegen. Der einführende Beitrag mit Checkliste erscheint am 26.10.2016 und räumt eine Bearbeitungszeit bis zum Frühjahr 2017 ein, da personengebundene Beanstandungen nach Neuberufungen von Abgeordneten und Bürgerdeputierten gegenstandslos werden und nur dokumentiert werden.