Mittwoch, 24. April 2024
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Neues Schuljahr: neue Verträge zur Hortbetreuung

Hortbetreuung rechtzeitig anmelden

Am 1. August 2020 startet das neue Schuljahr. Für Schulanfänger und Schüler, die in die nächste Klassenstufe wechseln, müssen die passenden Verträge zur Hortbetreuung vorliegen. Die passende Betreuung und ergänzende Förderung im Hort wird im Betreuungsvertrag geregelt, der für Schuljahr 2020/2021 gültig ist. Eltern sollten genau überprüfen, ob sie einen passenden Betreuungsvertrag für das Schuljahr 2020/2021 haben.

Dies gilt nicht nur für Kinder die eingeschult werden, sondern auch für alle Kinder, die von der 4. in die 5. Klassenstufe wechseln. Denn nicht nur mit der Einschulung, sondern auch ab der 5. Klassenstufe muss bei Bedarf ein Hortantrag gestellt werden.

Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies umgehend tun.

Informationen zur Beantragung und die notwendigen Formulare sind auf der Internetseite des Fachdienstes 5 – Kindertagesbetreuung zu finden:
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Der Antrag ist schnellstmöglich per Post, Fax oder E-Mail einzureichen!

Antrag – Betreuungsbescheid – Betreuungsvertrag

Wenn der Antrag schon gestellt wurde, und ein Betreuungsbescheid vorhanden ist, dann ist nur noch einen Betreuungsvertrag für das Kind ertforderlich.
vonnöten. Dieser Vertrag wird mit dem Träger des Schulhortes abgeschlossen. Im Zweifelsfall ist der Träger auch auf Nachfrage im Schulsekretariat zu erfragen. Ist der Schulträger ein Freier Träger oder eine Privatschule, dann wird dort der vom Jugendamt ausgestellten Betreuungsbescheid zum Vertragsabschluss vorgelegt. Bei einer staatlichen Schule wird der Betreuungsvertrag mit dem Jugendamt geschlossen.

Einschulung und Betreuungsvertrag
Wird ein Kind zum neuen Schuljahr eingeschult, sollte ein Betreuungsvertrag in den letzten Tagen bereits zugegangen sein. Für alle anderen Kinder, die bereits die Schule besuchen, muss zum Vertragsabschluss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden. Die Betreuungsverträge für diese Kinder werden in der Regel persönlich vor Ort abgeschlossen.

Auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die &. SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung vom 7. Mai 2020 zum Schutz vor dem Corona-Virus wird gebeten, die aktuelle Schulbescheinigung und den Wunsch nach Übersendung eines Hortvertrages per E-Mail zuzusenden:

Mail: kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de

Weitere Informationen:

Bezirksamt Pankow – Jugendamt
Der Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung | Fröbelstraße 17, Haus 4 | 10405 Berlin

Terminvereinbarung unter Tel.: 030 90295-5863, bei der Behördenhotline Tel.: 030 115 oder im Internet.

m/s