Donnerstag, 28. März 2024
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Verkehrsaktion gegen verkehrswidriges Halten und Parken

Kraftfahzeugumsetzung

Das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen, Busspuren sowie in zweiter Reihe bildet den Schwerpunkt einer Verkehrsaktion, die seit heute in Berlin läuft.

Diese Aktion führt die Polizei Berlin in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern und der Busspurbetreuung der BVG vom 3. bis 7. Juni 2019 durch. Behördenübergreifend wollen die Überwachungskräfte damit zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen und für mehr gegenseitiges Verständnis, Miteinander und Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben. Zu diesem Zweck wurden eine Vielzahl von Straßen ausgesucht, in denen Busspuren sowie Radwege und -schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden beziehungsweise vermehrt in zweiter Reihe gehalten und geparkt wird.

Im vergangenen Jahr wurden 43.646 Halt- und Parkverstöße auf Radschutzstreifen und Radwegen, 26.569 auf Busspuren und 60.940 in zweiter Reihe zur Anzeige gebracht. Bei einer vergleichbaren fünftägigen Verkehrssicherheitsaktion im Oktober 2018 sind 7.515 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In 370 Fällen mussten Kraftfahrzeuge zur Gefahrenabwehr kostenpflichtig umgesetzt werden.

Vor allem in den Innenstadtbezirken werden Rad- und Busspuren täglich viel zu oft aus vorwiegend eigensüchtigen Motiven zugeparkt, um sich die lästige Parkplatzsuche zu ersparen. Ohne sich die gefährlichen Folgen insbesondere für Radfahrende bewusst zu machen, die regelmäßig zu Ausweichmanövern in den schnellen Fließverkehr gezwungen werden, bewerten Kraftfahrzeugführende ihr Fehlverhalten häufig lediglich als Kavaliersdelikt und relativieren es mit der Begründung, man habe ja nur kurzfristig geparkt. Auch die erheblichen Behinderungen des BVG-Linienverkehrs und die Verzögerung in den Fahrplänen werden billigend in Kauf genommen. Vor diesen Hintergründen sollen Betroffene während der Aktion für die Folgen ihres rücksichtslosen Verhaltens in Gesprächen sensibilisiert werden. Unabhängig davon werden Verstöße konsequent mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 € geahndet und Fahrzeuge, sofern kein Verantwortlicher kurzfristig erscheint, konsequent gebührenpflichtig umgesetzt. Hierfür entstehen je nach Fahrzeugart zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 369 €.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Radwegen und Busspuren sowie in zweiter Reihe weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden darf. Auch auf markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden.

Unabhängig von den oben genannten verstärkten Überwachungsmaßnahmen wird der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zeitgleich eine bundesweite „Falschparker-Aktionswoche“ durchführen. Betroffenen soll mit kreativen Aktionen vor Auge geführt werden, dass ihre Verstöße nicht nur als „Kavaliersdelikt“ zu werten sind. Die Polizei Berlin unterstützt diese Intention, appelliert aber ausdrücklich daran, auf Aktionen mit strafrechtlichem Charakter oder auf Verkehrsbehinderungen Unbeteiligter zu verzichten.

Quelle: Pressemitteilung Polizei Berlin | 29.5.2019

m/s