Dienstag, 19. März 2024
Home > Aktuell > 35% Mitbürger*innen mit Migrationsgeschichte auch in den Berliner Parteien!

35% Mitbürger*innen mit Migrationsgeschichte auch in den Berliner Parteien!

Berlin: weltoffen und interkulturell

Kommentar | Michael Springer

Derzeit stellen die Berliner Parteien ihre Kandidaten-Listen für die kommenden Bundestags- und Berlin-Wahlen im Herbst 2021 auf. Doch wie repräsentiv sind die aufgestellten Listen? Sind Frauen paritätisch vertreten? Gibt es einen gerecht verteilten Anteil von 35% Mitbürger*innen mit Migrationsgeschichte auch in den Berliner Parteien?

Ein Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der exklusiv dem Tagesspiegel vorgelegt wurde, sieht eine Neufassung des Partizipations- und Integrationsgesetzes vor, der den Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst und in den Landesunternehmen wie BSR und BVG gelten, aber auch für Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Berlins Senatorin für Arbeit, Integration und Soziales, Elke Breitenbach (Linke), sagte exklusiv zum Tagesspiegel: „Wir haben den Anspruch, dass alle Menschen in dieser Stadt die gleichen Chancen haben. Strukturelle Diskriminierung nehmen wir nicht hin.“

Im Tagesspiegel heißt es weiter: „Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine weiche Quote eingeführt werden, die sich nach dem Anteil der Migranten an der Gesamtheit der Berliner richtet – das sind heute 35 Prozent. Die Quote kann sich demnach auch flexibel erhöhen oder absenken. Sie soll erreicht werden, indem Migranten künftig bei Auswahl- und Einstellungsverfahren bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, wenn sie in einer Verwaltung unterrepräsentiert sind.“

Die stärkere Förderung von Menschen mit interkulturellen Hintergrund und Wanderungs-Biographie ist ein Gebot unserer Verfassung, die Gleichbehandlung, Menschenwürde und Entfaltungsfreiheit und Weltoffenheit einfordert. Im Zuge der Entwicklung der Europäischen Union ist Berlin längst eine europäische und von Menschen mit Migrationsbiographien geprägte Stadt.

Die Berliner Parteien sind daher in der Pflicht, das Schritt-Tempo der Veränderung nachzuvollziehen, und Menschen mit Migrationsbiographien und Zuwanderungsgeschichte der Familien stärker einzubeziehen.

Es reicht nicht mehr, das Ziel Weltoffenheit und Interkultur in Satzungen und Resolutionen zu ratifizieren, die konkrete Ansprache von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus den Kiezen ist gefordert!

Überall dort wo das Berliner Parteileben noch zu sehr von bodenständigen Kohorten, Netzwerken und Zusammenhängen geprägt ist, müssen nicht nur die Wahlversammlungen geöffnet werden:

„Auch die aktive Ansprache, Einladung und Ermutigung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit interkulturellen Lebenszusammenhängen zur aktiven Wahrnehmung der Bürgerrechte und zum Eintritt in Parteien sind gefordert!“

Die Glaubwürdigkeit der Berliner Parteien als Interessenvertretungen für alle Bürger hängt heute auch daran, ob sie ihre politischen Ziele auch selbst mit direkter Ansprache, Einladung, Aufstellung und Wahlbestätigung von Kandidatinnen und Kandidaten aus den interkulturellen Zielgruppen realisieren!