Freitag, 06. Dezember 2024
Home > Aktuell > Beteiligungsverfahren: „Platz der Luftbrücke“ am 9.12.2020 online

Beteiligungsverfahren: „Platz der Luftbrücke“ am 9.12.2020 online

Platz der Luftbrücke

Zur „Digitale Informations- und Beteiligungsveranstaltung zum neuen Platz der Luftbrücke am 9. Dezember 2020“ um 17:00 Uhr lädt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein.

Die digitale Auftaktveranstaltung zur Umgestaltung des Platzes der Luftbrücke findet mit Senatorin Regine Günther, Bezirksstadträtin Christiane Heiß und Christoph Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Grün Berlin Stiftung statt. Die Grün Berlin Stiftung ist mit der Realisierung und Gesamtprojektsteuerung betraut.

Nach der Vorstellung des Gesamtkonzepts haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in digitalen Werkstätten an der Ausgestaltung des künftigen Quartiersplatzes zu beteiligen.

Die Veranstaltung ist eine „transatlantische Luftbrückenveranstaltung“, die per Zoom organisiert wird. Die Server des Videokonferenzanbieters stehen in den USA. Der Daten-Verkehr der Videokonferenz wird somit über den Atlantik geführt. Die Daten verlassen dabei den Geltungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung und es wird ein „Master Subscription Agreement“ nach US-Recht abgeschlossen.
Nur in der Bezahlversion von Zoom kann der Serverstandort gewählt werden.

Anmeldung zur 17:00 Uhr Zoom-Konferenz:
Die Bürger*innenveranstaltung wird digital durchgeführt. Interessenten können sich unter platzderluftbruecke@list-gmbh.de anmelden, sie erhalten dann das Programm und den Link zur Teilnahme zugesandt.


Kommentar:
Die Verwendung von Zoom setzt einen unkontrollierbaren „transatlantischen Datenstrom“ mit persönlichen Daten und durch KI-auswertbaren Videodaten in Gang, der aus Gründen der Energie-Sparsamkeit und EU-Datenschutzpolitik hoch problematisch ist.
SenUVK stellt sich damit gegen die von Bündnis 90/Grüne und der EU-Kommisson verfolgte Politik der Digitalen Souveränität.

Browserbasierte Alternativen nach EU-Datenschutz- und Privacy-Standards europäischer Firmen und Startups stehen dabei zur Verfügung.

Die öffentliche Hand begünstigt durch die ausschreibungslose Verwendung von Videokonferenztools Startups in USA, die binnen kurzer Zeit 400 Mio. USD Marktkapitalisierung erlangen. Die öffentliche Hand höhlt damit die Europäische Digitalpolitik mit illegalen Amtshandlungen aus. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung und des „strategischen Datenwertes“ der Bürgerdaten und Bilddaten, ist eine Europaweite Ausschreibung von öffentlich verwendeten Videokonferenz-Tools erforderlich. Das Land Berlin verletzt damit auch das grundlegende Recht der Europäischen Union (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV-Vertrag)).