Donnerstag, 18. April 2024
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Die Beseitigung unrechtmäßig abgelagerter Abfälle aus Grünflächen wird vereinfacht

Müllfahrzeug der BSR

Berlin schafft eine einheitliche Regelung zur Entsorgung unrechtmäßig abgelagerter Abfälle aus Grünflächen. Künftig soll die BSR die Erfassung und Entsorgung übernehmen.

Dies wurde auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch vom Berliner Senat beschlossen. Dazu soll das Abgeordnetenhaus eine Änderung des Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beschliessen.

Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung wird für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) die Möglichkeit geschaffen, zeitnah Abfälle aus dem gesamten öffentlichen Straßenland sowie aus allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und landeseigenen Waldflächen zu entsorgen.

Alle verbotswidrig gelagerten Abfälle – einschließlich illegal abgelagerte Bauabfälle – werden so künftig umfassend aus einer Hand durch die BSR beseitigt.

Der neuen Gesetzesvorlage liegen Erkenntnisse aus drei erfolgreichen Pilotprojekten zugrunde. Mit der Ausweitung des Handlungsumfangs auf eine zeitnahe Beseitigung illegaler Müllablagerungen — sowohl im öffentlichen Straßenland als auch in Grünanlagen und Waldflächen — geht sie dabei noch über die Forderung aus dem vom Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2021 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept hinaus.

Mit der Veränderung von Strukturen und Abläufen können illegal abgelagerten Abfälle schneller beseitigt werden — so das Ziel der Novellierung.

BSR handelt hoheitlich als entsorgungspflichtige Körperschaft

Das Land Berlin kann damit künftig hohe Aufwendungen sparen. Die BSR kann künftig als „beauftragte entsorgungspflichtige Körperschaft“ handeln, ohne die Anordnungen der örtlichen Ordnungsäamtes und entsprechende Kostenübernahmebescheide abzuwarten.
Damit kann dem Problem illegaler Ablagerungen künftig effektiver begegnet werden, denn die BSR kennt die immer wieder genutzten Abladeplätze bestens und kann künftig Verursacher besser und schneller identifizieren — und im Umfeld bekannter Abladeplätze rund um Kleingartenanlagen besondere
Entsorgungsleistungen wie G rünabfall-Container und Sperrmüll-Termine anbieten.

Ungelöst ist jedoch noch das Problem der illegalen Deponierung gewerblicher Bauabfälle von kleinen Unternehmen und Sub-Unternehmen, die oft noch nicht einmal eine betriebliche Abfall-Schlüsselnummer haben, und dazu wegen fehlender Sprachkenntnisse „Abfall-Abwurfplätze“ anfahren.

Abhilfe könnte eine bessere Information bei allen LKW-Vermietern bringen, die auch über zulässige Entsorgungsannahmestellen informieren.


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m/s