Dienstag, 19. März 2024
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Entwicklungsminister Müller: „Staaten müssen ihre Anstrengungen vergrößern“

Dr. Gerd Müller (CSU)

Zum Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen erklärte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller: „Der formale Rückzug des zweitgrößten CO2 Emittenten der Welt aus dem Pariser Klimaabkommen ist ein Rückschritt für den internationalen Klimaschutz. Gerade die Industriestaaten, die hauptsächlich zum Klimawandel beitragen, haben eine besondere Verantwortung und müssen eine Vorbildfunktion einnehmen. Positiv ist, dass viele Bundesstaaten, Städte, Gemeinden und auch Unternehmen in den USA weiterhin die Ziele des Pariser Abkommens verfolgen. Aber insgesamt kommen die Staaten zu langsam voran – nur sieben Staaten sind auf Kurs, die Ziele des Abkommens zu erfüllen. Leidtragende sind die Menschen in den Entwicklungsländern, bei denen der Klimawandel längst angekommen ist.“

Die USA haben gestern offiziell ihren Rückzug aus dem Pariser Klimaabkommen angekündigt. Die USA sind nach China der zweitgrößte CO2 Emittent der Welt und sind für 14% aller CO2 Emissionen weltweit verantwortlich.

US-Bundesstaaten und viele Städte halten sich weiter an Pariser Klimaschutzabkommen

In der „We are still in“-Koalition haben sich 10 US-Bundesstaaten und 287 Städte und Gemeinden zusammengeschlossen, die unabhängig von der Bundesregierung weiter die Ziele des Abkommens verfolgen. Die Bundesstaaten New York, Kalifornien und Hawaii haben sich beispielsweise noch beim Klimagipfel im September zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt.

Wie ist der Austritt der USA aus dem Pariser Abkommen überhaupt rechtlich möglich?

Das Pariser Abkommen (PA) wurde am 12.12.2015 angenommen und ist am 04.11.2016 kurz vor Beginn der Klimakonferenz COP 22 in Marrakesch in Kraft getreten – nach der Ratifikation von 55 Staaten, auf die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen entfallen. Die USA haben das Abkommen am 03.09.2016 ratifiziert. Die US-Ratifizierung erfolgte durch Exekutivverfügung von Präsident Obama ohne Beteiligung des Kongresses.

Nach dem Inkrafttreten kann das Abkommen erst nach Ablauf von drei Jahren nach der Notifizierung gekündigt werden (Artikel 28 Absatz 1 PA). Die Kündigung wird dann ein Jahr nach ihrer Einreichung wirksam, wenn nicht ein späteres Datum festgelegt wird (Artikel 28 Absatz 2 PA).

Für die USA würde dies bedeuten, dass der Austritt frühestens am 04.11.2020 wirksam würde – direkt nach den nächsten Präsidentschaftswahlen, die damit eine besondere Bedeutung bekommen.

m/s