Dienstag, 19. März 2024
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Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion in Kraft getreten

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Nach öffentlichen Auslegungen und Bürgerbeteiligungen hatten Anfang April die beiden Landesregierungen die Rechtsverordnung für den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) beschlossen.

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) schafft nun Planungssicherheit für wichtige städtebauliche Leitprojekte und Verkehrsprojekte. Zugleich werden die Regionalplanungen zwischen Deutschland und Polen aufeinander abgestimmt.

Stimmen der zuständigen Ministerin und Senatorin

Landesplanungsministerin Kathrin Schneider:

„Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion stärkt das gesamte Land Brandenburg. Ausgehend von den Entwicklungsachsen in die benachbarten Metropolen und der Entwicklungsdynamik von Berlin stellt der Plan die Weichen, um Wachstum und Entwicklung ins gesamte Land zu tragen. Die Entwicklungsachsen und zentrale Städte setzen den Rahmen für eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge und eine nachhaltige, verkehrssparende Siedlungsentwicklung im gesamten Land. Der Landesentwicklungsplan stärkt auch die ländlichen Räume, durch mehr Platz für Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe in ausgewählten Ortsteilen und mehr Eigenentwicklung in allen Gemeinden. Bei der Umsetzung kommt es jetzt weiter darauf an, die Verbindung von Landesentwicklungsplanung, Mobilitätsstrategie und Stadtentwicklung zu sichern, um eine integrierte, nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind aufgefordert, die ihnen zugewiesenen Aufgaben in integrierte Regionalpläne umzusetzen.“

Die für Landesplanung zuständige Senatorin Katrin Lompscher:

„Die märkischen Geschwister Berlin und Brandenburg teilen viele Interessen und können nur gemeinsam gedeihen. Der LEP HR bildet den Rahmen für eine abgestimmte Entwicklung in der Region und ist ein Beispiel für das gute Zusammenwirken beider Länder. Die langfristige Vorbereitung von Wachstums- und Entwicklungschancen sowie der ordnende Ausgleich von Raumnutzungskonflikten sind für Berlin als wachsende Stadt von besonderer Bedeutung. Mit dem LEP HR können die vorhandenen Wachstumsimpulse aufgegriffen und mit Blick auf eine bedarfsgerechte, verkehrs- und CO2-reduzierende Siedlungsentwicklung sinnvoll gesteuert werden.“

Internetpräsenz der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist auf der Internetseite der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung einsehbar und steht zum zum kostenlosen Download zur Verfügung. Auch alle zum Planentwurf vorgetragenen Anregungen und Bedenken, die diesbezüglichen Abwägungen und auch aktuelles Datenmaterial stehen dort zur Verfügung.

Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg


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m/s