Mittwoch, 26. März 2025
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Masterplan „Pankower Tor“ wird digital präsentiert

Digitales Teamwork statt repräsentative Demokratie

Von Michael Springer

Der vom Grundstückseigentümer Krieger Handel SE initiierte Entwurf eines städtebaulichen „Masterplan Pankower Tor“ wird heute in einem digitalen Bürgerforum mit Live-Chat vorgestellt.
Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger, die entsprechend über internetfähige Endgeräte verfügen.

Die Präsentation erfolgt im digitalen Raum des Investors auf der Projektwebseite „Pankower Tor.“

Vor dem nun folgenden ersten Beteiligungsschritt im Bebauungsplanverfahren begrüßt die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey am 9. Februar 2022 ab 18 Uhr alle Interessierten im Rahmen eines digitalen Bürgerforums auf der Projektwebseite.

Mit der Fertigstellung des Masterplans, dem nach 10 Jahren Vorbereitung vorgelegten 34. Planentwurfs, wurde jetzt ein weitere wichtiger Meilenstein für das vom Alleininvestore geplanten künftige Stadtquartier „Pankower Tor“ erreicht.

Der neue Masterplan für die Hauptfläche des Vorhabengebiets zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade soll die Grundlage für den Entwurf eines Bebauungsplans werden, mit dem Baurecht für das neue Quartier geschaffen werden soll.

Das dem Bezirk Pankow nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG und § 1 Abs. 3 BauGB zustehende Planungsrecht wurde vom Investor angeeignet, sodass der vorliegende Masterplan weitgehend außerhalb der Planungshoheit der Kommune entworfen und ausgestaltet wurde.

Im Bürgerforum stellen Vertreter:innen des Bezirksamts Pankow, des Senats und der Krieger Handel SE zusammen mit
dem Planerteam den Masterplan „Pankower Tor“ vor. Über einen Live-Chat können Fragen an die Mitwirkenden gestellt werden.

Da dies außerhalb der Diensträume und für öffentliche Auslegungen üblichen und rechtsverbindlichen Räume und
ohne ausdrückliche Einbindung der Pankower Bezirksverordneten erfolgt, ist die heutige Präsentation des Investors eine privatrechtliche Veranstaltung einer europäischen Aktiengesellschaft, die durch Planungsentscheidungen, wie etwa den Zubau einer öffentlich finanzierten Tram-Linie, in ganz erheblichen Maß an Planungs- und Kapitalwert gewinnt.

Inwieweit die Vertreter:innen des Bezirksamts Pankow außerhalb ihrer dienstrechtlichen Verpflichtungen und nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Bürger:innen handeln, und dabei als neutrale öffentliche Vertreter handeln muss gesondert beurteilt werden.

Pressetermin nach Bürgerforum angesetzt

Nach dem Plan des Investors werden der Masterplan und die ersten Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren in einer digitalen Pressekonferenz am 10. Februar 2022 von 11.30 – 12.30 Uhr der Presse vorgestellt.

Hierfür wurde ein Einwahllink des US-Unternehmens ZOOM übermittelt, der einen Download eines ZOOM-Clients anfordert, ohne zuvor über Datenschutz und Datenschutzeinstellungen zu informieren. Zoom übermittelt die Personendaten und Maildaten einschließlich Einwahldaten und Echtzeitdaten an zahlreiche Unterauftragsverarbeiter, die nicht der EU-Datenschutzgrundverordnung unterliegen. Eine Datenverarbeitung über Zoom wird abgelehnt.

Das vom Investor erzwungene Planverfahren entspricht nicht dem Baurecht und auch nicht den Regeln der Landesverfassung über die Planungshoheit der Gemeinde. Zudem schränkt die Verfahrensweise auch die Öffentlichkeit ein, indem nur digitale Partizipationsmöglichkeiten gewährt werden.
Faktisch wird auch die Pressefreiheit eingeschränkt und durch sittenwidrige Datenschutzregeln behindert.

Ausblick auf das weitere Planverfahren

In Kürze soll das nach dem Baurecht vorgesehene förmliche Bebauungsplanverfahren startet, Dazu werden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.

Im förmlichen Bebauungsplanverfahren müssen die nach Baugesetzbuch geltenden Anforderungen und Abwägungsgebote beachtet werden (siehe BauGB § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung).

Der konkrete Beteiligungszeitraum wird nach erfolgter Beschlussfassung durch das Bezirksamt noch gesondert öffentlich bekannt gemacht. Die neue Bezirksverordnetenversammlung muss sich dazu erst noch positionieren.

Nach den frühzeitigen Beteiligungsschritten erfolgt (den gesetzlichen Vorgabenentsprechend) vor dem Abschluss des Verfahrens mindestens noch eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans.

m/s